Hallo
Ich habe Fragen zu folgendem Sachverhalt:
Frau arbeitet in Luxembourg und wird schwanger. Frau geht 8 Wochen vor errechnetem Geburtstermin in Mutterschutz. Frau erhält in dieser Zeit Muttergeld aus Luxembourg und auch noch 8 Wochen nach Geburt des Kindes. Mutter hat im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber geklärt (leider nicht schriftlich), dass sie 1 Jahr in Elternzeit geht. Mutter erhält Elterngeld aus Deutschland. Mutter erfährt vor kurzem, dass man in Luxembourg nur ein halbes Jahr in Elternzeit gehen kann. Mutter erhält vor einigen Tagen von Ihrem Arbeitgeber die fristlose Kündigung, weil sie nach 6 Monaten nach Geburt nicht wieder am Arbeitsplatz erschienen ist. Ist das rechtens, auch wenn es nur mündlich vereinbart wurde? Kann man rechtlich dagegen vorgehen? Oder irgendwas einfordern (z.B. Abfindung)? Zählt eine mündliche Vereinbarung?
ein Elternzeitantrag muss nach deutschem Recht schriftlich gestellt werden, sonst ist er nicht wirksam. Da könnte nur noch das Berufen auf die Schriftform durch den AG treuwidrig sein. Das ist aber ein rechtlich unsicheres Pflaster.