Fristlose Kündigung -> keine Reaktion

Hallo Leute,

wenn man einem Mieter die Wohnung fristlos kündigt (Seit über 4 Monaten keine Miete bezahlt, Gartenanlage verwüstet, Haus extrem verdreckt und unerlaubte Tierhaltung), was kann man dann tun, wenn der Mieter nicht reagiert?

Wie muss so einen Kündigung zugestellt werden? Reicht ein eigenhändiger Einwurf in den Briefkasten, oder muss das zwingend per Einschreiben sein?

Hallo Chris,

es geht in erster Linie um die Beweisbarkeit des Zugangs. Die Art, wie das Kündigungsschreiben zugestellt wird, ist dabei weniger wichtig.

Ideal wäre natürlich, sich den Zugang schriftlich bestätigen zu lassen, aber es reicht auch aus, wenn man es in den Briefkasten des Mieters wirft - dann aber am besten mit Zeugen.

Gruß!

Horst

Hi,

evtl. hilfreich wäre die Zustellung der Kündigung über einen Gerichtsvollzieher. Bei Einschreiben/Rückschein kann der findige Mieter ja behaupten, er hätte einen leeren Umschlag bekommen, bzw. nur seine Adressdaten wären auf dem Schreiben gewesen. Kann man die Zustellung der Kündigung nachweisen und die Mieter ziehen trotzdem nicht aus, hilft wohl nur eine Räumungsklage.

Gruß
Tina

Hallo,

http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Modell_(Recht)
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_4_3_2.html
http://www.rae-klostermann-hro.de/index.php?id=58&tx…
der Vermieter könnte sich auch mal anwaltlich über die sog. Berliner Räumung informieren.

Zustellen einer Kündigung:
Hier geht es zwar um die Kündigung eines MA aber das Verfahren ist das Gleiche
http://www.bwr-media.de/themen/personal/kuendigung/0…

Gruß
Maja