Fristlose Kündigung Kündigung durch Vermieter

Hallo,
ich bin ganz neu hier… Weiß leider keinen anderen Rat mehr. Heute war im Briefkasten folgendes Schreiben von unserem Vermieter:

Sie haben mit … einen Mietvertrag ab 01.03.09 geschlossen. Schopn seit dem 01.06.2009 entrichten Sie Ihre regelmäßige monatliche Nutzungsentschädigung, die Miete, nicht regelmäßig. Sie zwingen uns seitdem in unzälligen Zahlungserinnerungen, Mahnungen und Kündigungsandrohungen, zuerst mit Schreiben vom 7.7.09, die offenen Forderungen von Ihnen zu verlangen. Trotz dieser wiederholten Aufforderungen und Kündigungsandrohungen setzen Sie Ihr vertragswidriges Zahlungsverhalten unbeirrt fort. Zuletzt hatten wir Ihnen mit Schreiben vom 05.01.2010 deshalb die Kündigung des Mietverhältnisses angegedroht. Auch dies hat nichts geändert.
Wir kündigen deshalb mit diesem Schreiben das vorgenannte Mietverhältnis fristlos namens und in Vollmacht der Eigentümerin und fordern Sie auf, uns die Mietsache zum 01.06.2011 in vertragsgemäßem und geräumten Zustand zurückzugeben. Ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage und insbesondere ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung kündigen wir das Mietverhältnis namens und in Vollmacht der Eigentümerin ersatz- und hilfweise zum 01.09.2011.
Wir zeigen Ihnen mit diesem Schreiben an, dass, sollten Sie uns die Mietsache nicht in einem vertragsgerechten und geräumten Zustand zum 01.06.2011 zurückgeben, wir uns ohne weitere Ankündigung rechtsanwaltlich vertreten lassen und gerichtliche Hilfe zur Durchsetzung unserer Interessen in Anspruch nehmen werden. Alle uns daraus entstehenden Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen.
Mit freundlichen Grüßen

So, kurz zum Haustand. Wir sind 2 Personen, unser Mietkonto ist ausgeglichen. Zum 01. eines jeden Monats zu mindestens 50%, da wir uns die Miete teilen und eine Partei immer zum 01. überweist. Die zweite Mietpartei überweist bis spätestens zum 17. des jeweiligen Monats. Zum Ende des Monats ist das Mietkonto immer ausgeglichen. Die Androhung der Kündigung vom 05.01.2010 resultiert aus einem Zahlendreher bei der Überweisung, der im Weihnachtstrubel nicht bemerkt wurde. Sofort nach Erhalt des Schreibens, wurde dies korrigiert und die Zahlung korrekt abgewickelt.
Nun kommt heute aus heiterem Himmel dieses Schreiben.

Ich hoffe, dass uns jemand einen Tipp für den weiteren Ablauf geben kann, wir würden hier schon gerne wohnen bleiben, da sehr viel Geld in dieser Wohnung steckt.

bin kein experte im mietrecht, es gibt aber mietervereine an die sie sich wenden können.

Hallo skalava,

die fristlose Kündigung ist vom Grundsatz her berechtigt.

Wenn sich die Zahlungsmodalitäten wahrhaftig so verhalten, könnten sie schriftlich Einspruch einlegen und in einem Gespräch um eine Neufestlegung der Zahlungsweise bitten. Eine Mietsache wird halt in der Regel schon ab dem Monatsersten benutzt und nicht ab dem individuellen Zahltag.
Andererseits stellt sich die Frage, wenn Ihre Einkommensverhältnisse so angespannt sind, ob die Wohnung letztlich nicht zu teuer ist. Das müssen Sie einsehen.

Beste Grüße
hardy

hallo skalava, die fristlose Kündigung ihres Vermieters ist nicht rechtens. Sie zahlen ihre Miete regelmäßig. Sie müssen aber die Miete bis zum 3.Werktag des Monats bezahlen. Die Zahlung zur Monatsmitte ist nicht möglich, es sei denn eine Vereinbahrung im Mietvertrag ist geregelt.

So unerwartet, wie Sie dies schildern, trifft Sie die das Kündigugnsschreiben, welches übrigesn völlig i.O. geht, keineswegs! Sie sind schlicht Ihren Vertagspflichten nicht korrekt nachgekommen. Solch ein Verhalten führt nach vorheriger Abmahnung zur Kündigung.

Der VM handelt völlig korrekt.
Eine Mietzinszahlung MUSS, da es eine „Bringschuld“ des Mieters ist, termingerecht -wenn vertraglich so vereinbart- am 1. eines Monats AUF dem Konto des VM sein.
Ist dem nicht so, ist das ein Kündigungsgrund. Egal, warum - und was für Entschuldigungen der Mieter auch immer hat.
Gruß
MK

hallo,
da hilft nur mir dem vermieter reden

lisa

Hallo,

eine fristlose Kündigung kommt nie unvorhergesehen. So wie Du die Sachlage schilderst, bist Du selber schuld. Die Miete (komplett) muß laut BGB bis zum 3. Werktag jeden Monats im Voraus gezahlt werden, und nicht erst am Monatsende.

Sorry,
Gruß Udo

Eine fristlose Kündigung ist möglich. Die Miete hat immer zu einem festen Zeitpunkt zu erfolgen. Wenn dies regelmäßig durch den Mieter missachtet wird, und das ist bei euch ja auf jeden Fall so, so kann eine Kündigung erfolgen. Der Missstand muss aber mindestens einmal abgemahnt worden sein.