Fristlose kündigung mieter bei Krankheit

Eine 80-jährige Dame, wohnhaft in einer Mietwohnung,soll ab 1.2. in ein Pflegeheim wegen fortgeschrittener Demenzerkrankung und mit Pflegestufe 2.
Meine Frage dazu: Auf Grund der kurzfristigen Zusage eines freien Platzes in dem Pflegeheim, ist es nicht möglich die Kündigungsfrist einzuhalten. In diesem Fall sind das drei Monate. Zwei-einhalb Monate wäre die Wohnung dann frei bei Einhaltung der Frist und die Miete müsste trotzdem beglichen werden. Wir wissen allerdings nicht wie?. Ist es möglich eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aufzustellen, wenn ja auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das? Wenn nicht, gibt es andere Möglichkeiten? Oder gibt es Möglichkeiten, dass die Kosten von staatlichen Stellen übernommen werden?
Das Pflegeheim wird schon vom Staat bezuschusst, weil die Rente der Dame sehr gering ist und von Familienangehörigen auch nicht beigesteuert werden kann.

Guten Tag,

leider kann aus rechtlichen Gründen keine fristlose Kündigung erfolgen (selbst bei Tod müssten sich die Erben an die dreimonatige Kündigungsfrist halten). Vielleicht ist aber der Vermieter gewillt dies zu akzeptieren. Fragen SIe ihn doch diesbezüglich bzw schlagen ihm Nachmieter vor.

Inwieweit eine andere Stelle Ihnen helfen kann, kann ich Ihnen leider nicht beantworten.

Tut mir leid, Ihnen nicht besser geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

mitredenwill

Hallo,

selbst im Todesfall ist die 3 Monatsfrist einzuhalten - leider!
Fristlos kündigen geht ohne Zustimmung des Vermieters nicht. Vielleicht läßt er sich darauf ein, das man ihm mögliche Nachmieter stellt. Das muss er aber nicht.
Wenn der Vermieter aber die Wohnung der Frau innerhalb der
Kündigungsfrist neu vermietet, kann er für diese Wohnung nicht doppelt kassieren!
Zuerst also mit dem Vermieter sprechen.
Eventuell ist er einsichtig, besonders wenn die alte Dame keine Rücklagen hat und er seine restliche Miete eh nicht mehr erhalten wird.

Ob die Miete in der Kündigungszeit übernommen wird, würde ich direkt bei der ARGE klären. Da kenne ich mich nicht mit aus. Es kann natürlich sein, das der Vermieter gegen die Frau klagen könnte. Aber wenn nichts zu holen ist, kann man dem recht gelassen entgegen sehen .
Als Erbe sollte man aber auch fristgerecht bei Schulden das Erbe ausschlagen - gilt auch für Enkel!

Viele Grüße
tina

Hallo Buffy und Susi,

ich kann leider nicht sagen, ob die Einweisung
in eine Pflegeheim eine fristlose Kündigung hat.

Soweit ich weiss arbeitet in den Pflegeheimen oder
mit diesen zusammen oft eine Sozialdienst, die müssten
so etwas wissen.

Ausserdem gibt es auf jeden Fall noch die Möglichkeit Kontakt zum Vermieter aufzunehmen, den Fall zu schildern und wenn dieser dem früheren Auszug zustimmt einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren.

Grüße von S.

Hallo Buffy,

da bin ich im ersten Moment als Laie völlig überfragt.
Ich sehe als erste Möglichkeit dem Vermieter einen solventen Nachmieter vorzuschlagen. Er muss allerdings vorher zustimmen, dass er einen Nachmieter akzeptiert.
Blöderweise hat er dann 3 Monate Zeit (!!!) sich zu überlegen, ob er den Nachmieter akzeptiert oder nicht. So etwas ist mir auch passiert. Mein alter Vermieter wußte von der Regelung und hat sich ohne Ende Zeit gelassen. Dann war die 3 monatige Kündigungsfrist um, und ich musste in dieser Zeit 2 Wohnungen finanzieren. Ende vom Lied: Er hat nach mir nicht vermietet.
Geht der Vermieter auf den Vorschlag mit dem Nachmieter ein, ihr bringt ihn einen solventen Nachmieter und er sagt NEIN, dann seit ihr aus dem Mietvertrag raus. Es reicht einen Nachmieter und nicht drei, wie die meisten meinen.
2. Möglichkeit: Ich würde mich mit den Vermieter in Verbindung setzen und mit ihn einen Kaffee trinken. Was das für ein Mensch ist, könnt nur ihr beurteilen.
Und dann genau eure Situation schildern wie ist. Vielleicht läßt sich da was aushandeln. Z.B. dass er Euch früher aus dem Mietvertrag raus läßt
Laßt mich wissen, was daraus geworden ist.

Gabi

Guten Abend,
ein Recht auf ein vorzeitiger Entlass aus dem Mietvertrag wegen eines Umzugs in ein Pflegeheim, existiert meines Wissens nach nicht. Wenn ein Mieter eine neue Wohnung beziehen möchte, muss er ebenfalls die Kündigungsfristen einhalten. Und der Umzug in ein Pflegeheim ist ebenfalls nur ein Umzug.
Was die Dame/die Angehörigen tun können:

  1. Mit dem Vermieter reden. Vielleicht möchte er sich nicht an dieser speziellen Lage bereichern.
  2. Einen Nachmieter suchen, der den Mietvertrag übernimmt. Dann ist eine fristlose Kündigung möglich. Einen zumutbaren Mieter (solvent) darf der Vermieter nicht ablehnen, bzw. gilt dann für den derzeitigen Mieter die fristlose Kündigung, wenn der Vermieter den neuen Mieter nicht akzeptiert.
  3. Sich an das Sozialamt wenden. Die können beraten, ob die Miete von einer Stelle übernommen wird, bzw. an entsprechende Stellen verweisen. Die prüfen auch, in wie weit sich Angehörige an den Kosten beteiligen können. Alternativ im Altenwohnheim nach dem sozialen Dienst fragen. Oft haben Heime Sozialarbeiter, die Angehörige zu rechtlichen Dingen beraten, bzw. kennen Mitarbeiter des Heims entsprechende Ansprechpartner vor Ort.
    Viel Erfolg!
    Gruß,
    ela0312

Ciao Buffy,

also kann nicht sagen ob es bei der von dir geschilderten Situation ein spezielles Sonderkündigungsrecht gibt.

Es schient mir allerdings nicht sehr erfolgsversprechend. Auch der Vermiter hat Anspruch darauf, dass er mit seiner Mitsache Geld verdient. Aber ihr habt die Möglichkeit einen Nachmieter selber zu suchen. Ich würde auf jeden Fall schnellstens mit dem Vermiter kontakt auf nehmen und ihn informieren. Viell hat er ja einen Nachmieter im Ärmel?!? Solltet ihr selber einen Nachmieter suchen, dann würde ich mit ihm im Vorfeld abklären ob er bestimmte Anforderungen an ihn stellt.

Es kann es nicht schaden beim Vermieter vorzutasten und das Gespräch zu suchen.

Gruss
Martin

hallo,

also ist ja schon tragisch genug dass die alte Dame mit dieser Krankheit leben muss und das findet man ein Platz und die Probleme fangen erst an. So jetzt zur Antwort: Es gibt keine gesetzliche Grundlage weil das eine nicht mit dem anderem Zusammenhängt. Staatliche hilfen bekommen Sie viell. von der Stadt (Grundsicherungsantrag, ARGE). einfach mal nachfragen kostet ja nichts. Das einzige was Ihr tun könnt ist ein Nachmieter finden, der die Wohnung lückenlos übernimmt. Aber bitte mit dem Vermieter vorher darüber reden, man will ja nicht im Streit auseinander gehen.

hoffe konnte helfen

Hallo Buffy und Susi,

erst einmal möchte ich mich für die verspätete Antwort entschuldigen, bin jedoch ernsthaft erkrankt und bin im Moment nicht immer im Internet. Ansonsten vielen Dank für das entgegengebrachte vertrauen und die Frage an mich.
Ich versuche mit bestem Wissen und Gewissen eure Fragen zu beantworten.
Kündigungsfrist: ja, im allgemeinen sind das drei Monate, jedoch würde ich in jedem Falle erst einmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen, denn meist haben diese Verständnis für solche Situationen.
Man sollte „ihm“ ruhig und verständlich begegnen und erläutern, dass die alte Dame und auch die Familienangehörigen keine finanziellen Mittel zur Aufrechterhaltung des Mietvertrages haben. Es wäre ratsam, dass man vielleicht ein Gutachten oder Attest für die Einweisung in ein Pflegeheim für die alte Dame vorweisen kann, vielleicht auch ein Schriftstück, wo hervorgeht, dass die alte Dame vom Staat ihren Pflegeplatz bezuschusst bekommt und in gegebenem Falle für die Familienangehörigen eventuell anderweitige Schriftstücke (z.B. ALG II-Bescheid oder ähnliches), wo herausgeht, dass man finanziell nicht in der Lage ist dies zu begleichen.
Meist lenken die Vermieter mit solchen nachweislichen Unterlagen zu einer außerordentlichen Kündigung ein oder machen sogar einen Aufhebungsvertrag zum Mietverhältnis.
Sollte man im ärgsten Falle auf einen Vermieter stoßen, der auf seine 3-monatige Kündigungsfrist beharrt, kann er im schlimmsten Falle bei Gericht gegenüber der alten Dame einen Titel erwirken, d.h. er müsste sich seine Außenstände, sprich Miete einklagen. Damit hätte er wahrscheinlich mehr zu zahlen, als er bekäme und würde in diesem Falle auf den Kosten sitzen bleiben.
Ich hoffe, ich konnte euch ein wenig weiterhelfen. Ansonsten bei weiteren Fragen, rate ich zu einer zweiten Meinung aus dem Forum, den Verbraucherschutz, in diesem Falle eventuell auch das Pflegeheim selbst, denn dieses müsste sich eigentlich auch mit solchen Belangen auseinandersetzen, denn es gibt ja auch alte Leute ohne Familienangehörige, darum muss sich, denke ich mir, auch jemand kümmern.
Liebe Grüsse
1monchen