der vermieter hat meine fristlose kündigung akzeptiert…
darf er meine mietkaution einbehalten…???
NEIN wieso denn? Außer Sie sind damit einverstanden und haben das so vereinbart. In der Regel wird nach ca. 6 Monaten (wenn der Vermieter die Rechnungen der Nebenkosten bekommen hat), die Kaution mit den offenen Forderungen verrechnet und der Rest plus Zinsen steht lt. BGB dem Mieter zu!
der vermieter hat meine fristlose kündigung akzeptiert…
darf er meine mietkaution einbehalten…???