Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein großes Problem.
Ich wohnte in einem 20 Parteienhaus und war mit der Hausverwalterin sehr eng befreundet. Dann beendete sie die Freundschaft und drohte mir massiv.
Sie gab an, sie sei Chefin der Kripo - Drogen und Morddezernat und hatte für die Regierung gearbeitet.
Sie hat auch eine Waffe im Haus.(kann nicht sagen, ob es eine scharfe ist)
Sie hatte bei einem Mieter, nur um den loszuwerden auch die Post aus dem Briefkasten entfernt, die Waschmaschine manipuliert und denen auch massiv gedroht.
Mir drohte sie nun auch, sie würde mich fertig machen. ich würde kein Bein mehr auf den Boden bekommen. Ich bekam mein privat Eigentum, welches im heizungskeller stand auch nicht wieder, mir wurde Post entwendet.
Hatte dann herausgefunden, auch durch Telefonat mit der Polizei, dass es sie dort gar nicht gibt und mir wurde der Rat gegeben, ich solle zu Gericht gehen. Dieses habe ich auch gemacht und habe auch am 2.9. Verhandlung wegen Gewaltschutz.
Nun konnte ich dann auch nicht mehr in der Wohnung leben, da ich auch eine Tochter habe und diese nur in den ferien und am Wochenende zu mir kommt,1-2 Mal im Monat. Dies war mir zu gefährlich.
Meinem Vermieter kündigte ich auch und schrieb auch die gründe hinein, auch dass man mir am Amtsgericht damals sagte, ich könne fristlos kündigen, hier würde BGB §543 Abs.1 greifen.
Nun bekam ich keine Antwort von meinem Vermieter.
Jetzt hatte ich ihn via E-mail angeschrieben und nach meiner Kaution gefragt.
Jetzt bekam ich folgende Antwort
Sehr geehrte Frau Riecker,
wir sind gesetzlich nicht verpflichtet, Ihnen die Kaution bis zum 1.
September 2010 auszuzahlen. Im Gegenteil gehen wir davon aus, dass Ihre
fristlose Kündigung nicht rechtens war und wir deshalb berechtigt sind,
die Kaution einzubehalten.
Die Einleitung rechtlicher Schritte steht Ihnen selbstverständlich frei.
Wir möchten Sie nochmals daran erinnern, dass Sie Ihren Pflichten als
Hauswartin über einen Zeitraum von mehreren Wochen in keinster Weise
nachgekommen sind. Deshalb wurde Ihnen dieser Job gekündigt.
Nun versuchen Sie, mit fadenscheinigen Begründungen, eine fristlose
Kündigung zu rechtfertigen.
Wie uns mitgeteilt wurde, waren Sie bereits in psychiatrischer
Behandlung. Vielleicht liegt hier der wahre Grund für Ihr Verhalten.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Volker M. Schramm
Das ich in Behandlung war stimmte, doch hatte er kein Wissen davon, dies wusste nur die Hausverwalterin. Es war eine Traumaklinik.
Hat er das Recht so zu schreiben?
Kann ich dagegen vorgehen?
Habe ich Recht oder bin ich im Unrecht?
Meine Wohnung ist auch schon wieder belegt.
Wie verhalte ich mich? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, denn der Umzug hat mich total an meine finanziellen Grenzen gebracht.
Bitte helfen Sie mir.
Mit freundlichen Grüßen