Fristlose Kündigung, Mietkaution

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein großes Problem.
Ich wohnte in einem 20 Parteienhaus und war mit der Hausverwalterin sehr eng befreundet. Dann beendete sie die Freundschaft und drohte mir massiv.
Sie gab an, sie sei Chefin der Kripo - Drogen und Morddezernat und hatte für die Regierung gearbeitet.
Sie hat auch eine Waffe im Haus.(kann nicht sagen, ob es eine scharfe ist)
Sie hatte bei einem Mieter, nur um den loszuwerden auch die Post aus dem Briefkasten entfernt, die Waschmaschine manipuliert und denen auch massiv gedroht.
Mir drohte sie nun auch, sie würde mich fertig machen. ich würde kein Bein mehr auf den Boden bekommen. Ich bekam mein privat Eigentum, welches im heizungskeller stand auch nicht wieder, mir wurde Post entwendet.
Hatte dann herausgefunden, auch durch Telefonat mit der Polizei, dass es sie dort gar nicht gibt und mir wurde der Rat gegeben, ich solle zu Gericht gehen. Dieses habe ich auch gemacht und habe auch am 2.9. Verhandlung wegen Gewaltschutz.
Nun konnte ich dann auch nicht mehr in der Wohnung leben, da ich auch eine Tochter habe und diese nur in den ferien und am Wochenende zu mir kommt,1-2 Mal im Monat. Dies war mir zu gefährlich.
Meinem Vermieter kündigte ich auch und schrieb auch die gründe hinein, auch dass man mir am Amtsgericht damals sagte, ich könne fristlos kündigen, hier würde BGB §543 Abs.1 greifen.
Nun bekam ich keine Antwort von meinem Vermieter.
Jetzt hatte ich ihn via E-mail angeschrieben und nach meiner Kaution gefragt.
Jetzt bekam ich folgende Antwort
Sehr geehrte Frau Riecker,

wir sind gesetzlich nicht verpflichtet, Ihnen die Kaution bis zum 1.
September 2010 auszuzahlen. Im Gegenteil gehen wir davon aus, dass Ihre
fristlose Kündigung nicht rechtens war und wir deshalb berechtigt sind,
die Kaution einzubehalten.

Die Einleitung rechtlicher Schritte steht Ihnen selbstverständlich frei.

Wir möchten Sie nochmals daran erinnern, dass Sie Ihren Pflichten als
Hauswartin über einen Zeitraum von mehreren Wochen in keinster Weise
nachgekommen sind. Deshalb wurde Ihnen dieser Job gekündigt.

Nun versuchen Sie, mit fadenscheinigen Begründungen, eine fristlose
Kündigung zu rechtfertigen.

Wie uns mitgeteilt wurde, waren Sie bereits in psychiatrischer
Behandlung. Vielleicht liegt hier der wahre Grund für Ihr Verhalten.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Volker M. Schramm

Das ich in Behandlung war stimmte, doch hatte er kein Wissen davon, dies wusste nur die Hausverwalterin. Es war eine Traumaklinik.
Hat er das Recht so zu schreiben?
Kann ich dagegen vorgehen?
Habe ich Recht oder bin ich im Unrecht?
Meine Wohnung ist auch schon wieder belegt.
Wie verhalte ich mich? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, denn der Umzug hat mich total an meine finanziellen Grenzen gebracht.

Bitte helfen Sie mir.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Mantua,

das ist eigentlich zu viel und zu kompliziert, um es im Rahmen dieses Forums zu beantworten.

Das mit der fristlosen Kündigung sehe ich kritisch. Der Vermieter ist nicht für Straftaten seines Personals verantwortlich, es sei denn, er weiß es. Das wirst du kaum beweisen können. Zumeist muss man vor der fristlosen Kündigung auch eine Abmahnung aussprechen, um der anderen Seite die Gelegenheit zu geben, ihr Verhalten zu ändern. Doch selbst wenn die Kündigung berechtigt ist, hat der Vermieter für die Kautionsrückzahlung in der Regel 6 Monate Zeit. Die Auskunft des Amtsgericht war also wohl falsch.

An deiner Stelle würde ich zum Anwalt gehen und mich beraten lassen. Hol dir vorher beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. Die Kosten werden dann vom Staat übernommen. Wer nur wenig Geld hat, was bei dir ja wohl der Fall ist, bekommt den in der Regel problemlos.

Grüße aus Berlin

Hallo,
vielen Dank für die schnelle Information.
Wem hätte ich eine Abmahnung schreiben sollen?
Das Problem ist wirklich sehr kompliziert. Mein alter Vermieter baut auf die Worte der Frau, da sie auch ihm erzählte, sie arbeite bei der Kripo und mache Übersetzungen fürs Gericht.
Sie streitet auch alles ab.

Naja, ich werde dann zum Amtsgericht fahren und mir ein Beratungsschein holen. Was für Unterlagen muss ich denn mitnehmen? Könnten Sie mir das sagen?

Mit freundlichen Grüßen
Mantua

Die Abmahnung muss der Vertragspartner bekommen, also der Vermieter. Vielleicht erfährt er ja erst dadurch vom Treiben seiner Mitarbeiterin.

Den Beratungshilfeschein bekommst du bei Unterschreitung bestimmter Einkommensgrenzen. Du mußt also deine Einkommensunterlagen mitnehmen, außerdem den Mietvertrag.

Ich bedanke mich für die sehr schnelle Antwort.
Dann werde ich dieses so schnell wie möglich tun.

Wünsche Ihnen noch ein schönes und erholsames Wochenende.

Kündogen Sie hilfsweise nochmals fristgerecht zum 30.11.2010 und warten Sie ein halbes Jahr ab, bevor Sie sich erneut auf die Kautionsfreigabe stürzen! Ihnen wurde ganz schön übel mitgespielt!

Hallo verehrte Userin,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur schriftlich tätigen (möglichst per Einschreiben + Rückschein !). Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Ich kann dazu aus meiner Sicht nur sagen, daß der Vermieter total spinnt !
Ich empfehle Ihnen in *Ihrem speziellen Fall*, sich an Ihren örtlichen/regionalen Mieterverein bzw. an „Tacheles“ (s.u.) zu wenden.
Beste Grüße USKO

Über folgende Institution kann man auch fachkundige Hilfe bekommen !
Nehmen Sie dort bitte Kontakt auf…
Tacheles e.V. - Luisenstraße 100
42103 Wuppertal
Tel: 0202 - 31 84 41
Fax: 0202 - 30 66 04
E-Mail: [email protected]
HP: www.tacheles-sozialhilfe.de
Telefonische Beratung:
Donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr
Tel: 0202 - 31 84 41
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Hallo,
da die Angelegenheit bereits gerichtsanhängig ist, kann ich keinen Ratschlag geben, außer: alles vor Gericht angeben und das Urteil abwarten. Das Gericht entscheidet auch über Kostenbeihilfe, um sein Recht wahrnehmen zu können, evtl. beantragen.
Gruß suver

Ich steh mit der Hausverwalterin vor Gericht, nicht mit dem Vermieter und die Frau hatte mir sehr übel zugespielt.

Hall Mantua 22.08.2010
Aus Deinen schriftlichen Darlegungen kann zu meinem bedauern nicht erkannt werden, worin Dein mietrechtliches Problem liegt. Deine Schilderung, dass das Amtsgericht dir angeraten hat, von Deinem Recht auf fristlose Kündigung nach § 543 Abs. Gebrauch machen zu können ergibt sich keine Begründung, dass Du Deine Kündigung auf die nicht belegte Aussage des Amtsgericht diese darauf stützen zu können. Deine Gründe die zur fristlosen Kündigung berechtigt hätten, bennenst du ebenfalls nicht. Wie soll man dazu Stellung nehmen können?
Aus dem Schreiben Deines Vermieters ergibt sich, dass er die fristlose Kündigung nicht anerkennt mit der Begründung, dass Du Deine Pflichten aus Hauswartin nicht erfüllt hättest und daraus Deine fristlose Kündigung sich nicht begründen lässt. Darüber empfahlen Sie dir, sofern es deinem willen entspräche Deine vermeintliche rechte auf dem Rechtswege durchzusetzen.
Was soll man dazu sagen, Welche Empfehlung oder hinweise kann man dir daraufhin geben. Ich sehe mich in diesem Fall außer Stande hier eine Hilfe bieten zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Willi

Ich steh mit der Hausverwalterin vor Gericht, nicht mit dem
Vermieter und die Frau hatte mir sehr übel zugespielt.

Hallo,
ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist,kann ich nicht bestätigen; dazu fehlen Informationen; haben Sie den Vermieter aufgefordert, seine Hausverwalterin zu einem ordentlichen Umgang mit Mietern anzuhalten, könnten Sie die außergewöhnliche Belästigung oder gar Mobbing beweisen? Eine ordentliche Kündigung mit 3 Monaten Frist sind eher wahrscheinlich. Deswegen rate ich zu Rechtsbeistand, Prozesskostenbeihilfe kann beim AG beantragt werden bei sozialer Bedürftigkeit.
Gruß suver