Nehmen wir mal an Frau A will mit ihrem Mann in eine Wohnung einziehen. Vier Wochen nach Einzug trennt sich Der Ehemann und verlässt die Wohnung worauf der Mietvertrag geändert werden muss. Dabei wird Frau A von den Vermietern eine Kaution auferlegt, sonst würden sie den neuen Mietvertrag nicht akzeptieren. Frau A ist nicht einverstanden, hat aber keine Wahl, denn sie wohnt ja bereits mit der Tochter in der Wohnung, sie unterschreibt.
Zwischenfrage: Ist der Mietvertrag so gültig? Die beiden Willenserklärungen stimmten ja im Prinzip nicht überein, jedoch hat Frau A unterschrieben, weil die Notsituation es so verlangte
Die Kaution hat Frau A nicht bezahlt, weil kurz darauf der Ärger anfing. Bei Einzug wurden neue Heizungen montiert. Es wurden aber keine Zähler angebracht. Frau A hat die Vermieter zwei mal telefonisch darauf hingewiesen. Es wurde nichts gemacht. In der Nebenkostenabrechnung wurde dann eine Pauschale angesetzt mit 130%. Diese soll eine Nachzahlung von über 600€ für einen 2 Personenhaushalt zur Folge haben. Frau A legt Wiederspruch dagegen ein. Zudem waren bei Einzug viele Tapeten stellenweise entfernt worden. Frau A hatte durch Hörensagen vorher bereits gehört, dass die Vormieter
ausgezogen sein sollen wegen sehr starkem Schimmelbefall. Auf die Tapetenstellen hat Frau A Vermieter V dann bezüglich Schimmel angesprochen.
Seine Antwort war, dass es lediglich eine kleine Stelle im Schlafzimmer gegeben hätte, welche durch falsches Lüften und einem Defekt am Regenfallrohr entstanden sein soll.
Dafür war von außen ein Loch in die Schlafzimmerwand gebrochen worden, um die Ursache zu beheben. Dieses Loch sollte, laut Vermieter Vs Aussage, kurz vor der Besichtigung
gemacht worden sein.
Im Nachhinein musste Frau A jedoch durch Aussagen, Gutachten und Fotos der Vormieter herausfinden, dass das alles gelogen war. Das Loch war bereits bei Auszug der Vormieter, ein halbes Jahr vorher gemacht worden und erst im November 2010 geschlossen worden. Die Wohnung war sehr stark mit gesundheitsgefährdenden Schimmel befallen. Sowohl Schlafzimmer, Wohnzimmer, wie auch die beiden Kinderzimmer waren nass und stark mit Schimmel befallen. Der Gutachter riet damals bauliche Maßnahmen an, die jedoch nicht erfolgten. Stellenweise wurden Mittel gegen Schimmel eingesetzt,
der Schimmel wird aber immer wieder kommen, da ja immer noch die baulichen Mängel bestehen und Vermieter V daran auch wohl nix ändern wird. Die anderen Wohnungen im Mietshaus sehen teilweise noch schlimmer aus. Auch das entspricht nicht der Aussage von Vermieter V bei Einzug, die mir versicherte, dass keine Wohnung im Haus jemals Probleme mit Schimmel hatte.
Wenn eine Fristsetzung keinen Erfolg erzielen kann, dann kann sie doch auch umgangen werden oder? Wie lange müsste man eine Frist setzen? Wenn innerhalb dieser Frist nix passiert, kann Frau A dann fristlos kündigen?