Fristlose Kündigung Mietvertrag b. psych Kranken

Hallo,

darf ein Vermieter seinem psych. kranken & gehbehinderten Mieter einfach fristlos kündigen ?
Besagte Person lebt seit ca 6 Jahren dort und hat bisher 3 Abmahnungen wegen Lärmbelästigung bekommen.
z.B. nächtl. lautes Reden, schreien, nächtl. lautes umherlaufen in der Wohnung …
Mieter trägt durch Gehbehinderung orthop. Schuhwerk und benötigt diese auch Nachts beim mehrmaligen Toilettengang :smile:
Widerspruch gegen fristl. Kündigung wurde eingelegt.
Danke für Eure Hilfe.
Grüsse Molle

Fristlos gekündigt werden kann, wenn Abmahnungen bislang erfolglos geblieben sind. Das Gericht muss im Rahmen des Räumungsprozesses jedoch eine Güterabwägung vornehmen. Es kommt darauf an, wie stark die Belästigungen sind, wie alt der Mieter ist und wie sehr die anderen Mieter von den Belästigungen betroffen sind.

Eine pauschale Antwort kann es hier nicht geben. Ist der kranke Mieter zum Beispiel hochbetagt und die Lärmbelästigung beschränkt sich auf einen nächtlichen Toilettengang mit Schuhgetrampel, dann wird es den übrigen Mietern eher zumutbar sein, als wenn es sich um einen Mieter mittleren Alters handelt, der die ganze Nacht über schreit, ausfällig wird und nachts mehrere Stunden umhertrampelt, so dass die anderen Mieter in ihrer Nachtruhe gestört werden.

Es wird also auf die Zeugenaussagen im gerichtlichen Verfahren ankommen, wie intensiv die Belästigungen sind und wie schützenswert der Mieter ist.

Moin,
Gegenfrage:
Warum sollte ein kranker und gehbehinderter Mieter seine Nachbarn durch übermäßige Geräuschbelästigung dauerhaft in ihrem gesetzlich geschütztem Ruhebedürfniss stören dürfen?
Ein kranker und gehbehinderter Mensch mag zwar mehr Rechte haben als ein gesunder, aber die Pflichten sind die gleichen.

vnA

Wie kann jemand diesselbe Anzahl Pflichten haben, wenn er doch mehr Rechte haben soll ?

Das entzieht mir den Sinn !

Außerdem gibt es noch das Wohnrecht bis zum Tod, wenn jemand zu alt ist für den Umzug !

Rechte die Behinderte (zu Recht) haben im Gegensatz zu Nichtbehinderten:
z.B. im Steuerrecht bei Veranstaltungen (Recht auf einen Rollstuhlplatz), Diskriminierungsgesetz (Recht auf Arbeitsplatz und Nichtdiskriminierung bei der Wohnungsvergabe), Arbeitsrecht (Kündigungsschutz) und Gott sei Dank noch viele viele mehr (manchmal aber noch nicht genug)
Die Pflichten eines Behinderten sind die gleichen wie die eines jeden anderen Bürgers (Steuern zahlen, Eintritt zur Veranstaltung zahlen, zur Arbeit erscheinen, Miete zahlen etc.).

Wohnrecht bis zum Tode hat, wie du selbst schreibst, etwas mit dem Alter zu tun. Meines Wissens ist Alter keine Behinderung.

vnA