Fristlose Kündigung Mietvertrag wg. Mitmieter

Hallo,

ich wohne mit meiner Frau und meiner Tochter im 3. Stock eines Mehrfamilienhauses. Im 1. Stock des selben Hauses bewohnt eine offenbar geistig gestörte Frau eine Wohnung. Jedes mal wenn ich oder meine Frau an dieser Wohnung vorbei gehen, um zu unserer Wohnung zu gelangen, werden wir entweder beleidigt oder die Frau schnappt/greift nach meiner 2 Jährigen Tochter oder greift an (werfen eines Schlüsselbundes in mein Gesicht z.B.) das alles ist der zuständigen Polizei sowie dem Vermieter bekannt, Anzeigen werden auch gestellt, aber von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da die Frau offenkundig nicht schuldfähig ist. Daher wollte ich nachfragen, darf ich in so einem Falle den Mietvertrag fristlos kündigen? Zeugen gibt es genug, es wohnen insg. noch 9 andere Mietparteien mit im Haus die das bestätigen können. Man muss dazu sagen, dass die Frau nocht nicht hier wohnte, als wir eingezogen sind.

Hallo, sie sollten unbedingt einen Anwalt hinzuziehen. Es besteht meiner Meinung nach eine gute Chance das ganze vorzeitig zu beenden. Nur machen sie das nicht allein.

Die gesetzliche Kündigungfrist von 3 Monaten ist einzuhalten! Sie können weiterhin die Polizei informieren und anzeigen erstatten. Bei direkten Einwirkungen auf Ihre Person oder Dritte steht Ihnen das Notwehrrecht zu. - Auch Blöde begreifen Schmerzen!

natürlich kann dir unter solchen umständen das recht zur außerordentlicher fristloser kündigung nicht versagt werden. beachte jedoch, dass fristlos ohne frist ist, also sofort.