Fristlose Kündigung Mietvertrag

Hallo alle zusammen,

ich bin im August diesen Jahres in meine Wohnung gezogen, bei der Besichtigung habe ich nachgefragt ob diese Wohnung bereits einmal von Schimmel befallen war. Die Antwort lautete eindeutig NEIN und mein Vater ist Zeuge der Aussage! Bereits beim Einzug habe ich von vielen Nachbarn gehört, dass die meisten Wohnungen hier verschimmelt sind und meine eine der schlimmsten war! Vor knapp einer Woche habe ich dann den ersten Fleck im Schlafzimmer entdeckt, der ja nun schlecht durch mich/ mein Lüftungsverhalten entstanden sein kann denn so lange wohne ich ja wie gesagt noch nicht hier.

Also habe ich dies sofort fotografiert und mit einem Schreiben an die Vermietung geschickt! Ich habe eine Frist von 4 Wochen gesetzt diesen Schaden zu beheben, anderenfalls sehe ich mich gezwungen die Miete zu kürzen, vorläufig 10%!

Da diese Flecken eh nicht behoben werden können, da hier ein riesiger Baumangel besteht, bin ich gewillt auszuziehen. Ist es möglich auf Grund dieser Lüge die Wohnung fristlos zu kündigen? Immerhin wurden wir wissentlich belogen und der ein oder andere Mangel ist hier ebenfalls bekannt aber wurde auch nach mehrmaligen erinnern noch nicht beseitigt!

Vielen lieben Dank für die Hilfe!!!

Hi
im Prinzip ja, nur er wird argumentieren ja ich habe ja renoviert, und damit hat er sich bemüht den Schaden zu beseitigen. Damit ist mit ner fristlosen Sache schon ein Riegel vorgeschoben. Denn es kann ja was schief gehen, wenn man das erkennt und dagegen steuert hat man sich bemüht. Fristlos wäre sicherlich möglich wenn er nichts getan hat. bzw. wenn Ihr schon die fristlose Kündigung in den Mietvertrag eingeschlossen hätten in Form von Wenn Schimmel dann fristlos Kündigung.
Gruß Peter

Hallo, Sie haben einen Zeugen für die Aussage, wobei ich mir nicht sicher bin, ob der Vater einen wirklichen Zeugen darstellt!? Meiner Meinung nach können Sie fristlos kündigen. Sie sollten vorher aber trotzdem einen Anwalt aufsuchen, um keine Fehler zu begehen.

Viele Grüße

Hallo, Schimmel ist natürlich für sich schon ein Kündigungsgrund.

Kündigen Sie vorsorglich fristlos und hilfsweise fristgerecht. Die Umzugskosten können Sie versuchen in einem Schadenersatzprozess durchzuboxen, wenn Ihnen der Beweis gelingen sollte. Verlassen Sie sich nur nicht auf das Gequatsche von Nachbarmietern. Die fallen um wie die Fliegen, wenn es mal ernst wird! Ein Sachverständigen gutachten bringt indessen Klarheit aber auch für Sie zunächst einmal Kosten.

kündigen kannst du immer wie du willst, die frage bleibt offen, ob es wirksam ist.
du kannst den mietvertrag anfechten und ausziehen.
aber bevor du förmlich wirst, solltest du dem vermieter pers. sagen, dass es wohl mehr sinn macht glücklich geschieden als unglücklich verheiratet zu sein. deshalb besser reden und einen mietaufhebungsvertrag aushandeln.
beachte, fristlos heisst, ohne frist, also wenn du so kündigst, musst du auch sofort raus dort.