Hallo,
kann mir jemand sagen, ob eine mit Computer erstellte fristlose Kündigung, bei der das Datum jedoch (weil es vergessen wurde) mit der Hand darunter gesetzt wurde, gültig ist?
Der Erhalt der Kündigung wurde nicht schriftlich bestätigt. Die Kündigung wurde jedoch unter Zeugen übergeben.
Gruß,
Bürohexe
Ja
fristlose Kündigung, bei der das Datum jedoch (weil es
vergessen wurde) mit der Hand darunter gesetzt wurde, gültig
ist?
http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html
Gemeint ist hier, dass ein Papier vorgelegt wird. Und wäre dann der Fall.
Der Erhalt der Kündigung wurde nicht schriftlich bestätigt.
Die Kündigung wurde jedoch unter Zeugen übergeben.
Das ist ein anderes Thema.
Gruß
Stefan