Arbeitnehmerin Frau X leidet bereits seit längerem unter dem miesen Betriebsklima ihrer Arbeitsstelle, insbesondere wird sie von einer Kollegin gemoppt. Mehrere Gesprächsversuche mit dieser Kollegin und Vorgesetzten waren erfolglos. Mittlerweile hat Frau X durch diese Situation massive gesundheitliche Probleme.
Mal angenommen, ein Arzt würde Frau X bescheinigen, dass ihr schlechter Gesundheitszustand durch das Arbeitsklima entstanden ist, könnte Frau X dann sofort fristlos kündigen?
Mal angenommen, ein Arzt würde Frau X bescheinigen, dass ihr
schlechter Gesundheitszustand durch das Arbeitsklima
entstanden ist, könnte Frau X dann sofort fristlos kündigen?
Zusätzlich zu FAQ:2299 lässt man das Ganze am besten von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen.
Hallo,also wenn ein Arzt Frau X Bescheinigt daß sie wegen ihrem Gesundheitszustand ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr Ausüben kann könnte Frau X Kündigen aber dann wohl nur unter Einhaltung der Gesetzlichen Kündigungsfrist. Die Ärztliche Bescheinigung kann Frau X auch beim Arbeitsamt vorlegen,dann bekommt sie keine Sperre.(Wenn sie sich denn Arbeitslos melden will)Ps. Eigene Erfahrung.
Mfg Bernd
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also wenn ein Arzt Frau X Bescheinigt daß sie wegen
ihrem Gesundheitszustand ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr
Ausüben kann könnte Frau X Kündigen aber dann wohl nur unter
Einhaltung der Gesetzlichen Kündigungsfrist.
Das wäre in dem Fall dann aber auch kein Problem, da der Arzt Frau X während der restlichen Zeit die das Arbeitsverhältnis dann noch dauert doch sicher arbeitsunfähig schreibt.
Hallo,also wenn ein Arzt Frau X Bescheinigt daß sie wegen
ihrem Gesundheitszustand ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr
Ausüben kann könnte Frau X Kündigen aber dann wohl nur unter
Einhaltung der Gesetzlichen Kündigungsfrist.
Nicht die gesetzliche, sondern die wirksam vereinbarte Kündigungsfrist
Dazu braucht man keinerlei ärztliche Bescheinigung!
Die Ärztliche
Bescheinigung kann Frau X auch beim Arbeitsamt vorlegen,dann
bekommt sie keine Sperre.
Das mag oft der Fall sein, aber ich würde mich davon distanzieren, dass es IMMER so sein muss!
Die Ärztliche
Bescheinigung kann Frau X auch beim Arbeitsamt vorlegen,dann
bekommt sie keine Sperre.
Das mag oft der Fall sein, aber ich würde mich davon
distanzieren, dass es IMMER so sein muss!
Gerade bei behauptetem mobbing, sind die Arbeitsagenturen übervorsichtig. Speziell das Thema gehört aber m.E. eher ins Brett Arbeits- und Sozialamt, wo evtl. Liza mal ihre Erfahrungswerte und Vorgangsweise mit „Kündigungsgrund mobbing“ beisteuern könnte.