Fristlose Kündigung möglich

Liebe/-r Experte/-in,
erstmal danke ich herzlich für die Mühe meine Fragen zu beantworten.
Da ich ihre Zeit nicht unnötig beanspruchen möchte hier in aller Kürze der Sachverhalt:
Mein Sohn (16 Jahre alt) arbeitet seit dem 20.03.2010 als Zeitungsbote und verteilt 2x wöchentlich Zeitungen. Vertraglich sollte nach „ca 8 Wochen“ das Botengehalt gezahlt werden.Mittlerweile sind fast 12 Wochen vergangen. Das Botengehalt wurde fernmündlich und schriftlich angemahnt, ohne Erfolg. Mittlerweile wissen wir, dass es bei dem Verlag an der „Tagesordnung“ ist nicht oder mit starker Verspätung (und selbst dann nur unvollständig) zu zahlen.Der Vertrag wurde ausserdem fristgerecht zum 30.06.2010 gekündigt.
Hier meine Fragen:

  1. Kann mein Sohn aufgrund des fehlenden Gehalts fristlos kündigen?
  2. Können wir Anzeige erstatten ohne einen Anwalt hinzuzuiehen ?
  3. Gibt es etwas besonderes zu beachten ?
    Ich danke für ihre Auskünfte und hoffe ich kann vielleicht auch einmal weiterhelfen.
    Freundliche Grüsse
    Angelika R.

Hallo,
haben Sie vertrauensvolle (!) Zeugen dafür ? Wenn nein, keine Chance… Auch ein mündlicher Vertarg ist ein Vertrag mit all seinen Tücken.
MfG
Rainer

1.) Ja fristlose Kündigung ist möglich, würde es aber noch mal ankündigen.

2.) Selbstverständlich braucht man für die erstattung einer Anzeige erstmal kein Anwalt.

3.) Habt ihr einen schriftlichen Vertrag, den beide seiten unterschrieben haben.?

Danke für die prompte Antwort-
Den Eingang der Kündigung sowie die schriftliche Anmahnung des Gehaltes habe ich mir quittieren lassen beim Verlag.
Der Vertrag wurde schriftlich abgeschlossen.
Ich hatte gehofft, dass mein Sohn wenigstens erstmal fristlos kündigen kann, da sich der Arbeitgeber nicht an seinen Teil des Vertrages hält.
Freundl. Grüsse
Angelika R.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der schriftliche Vertrag wurde von beiden Seiten unterschrieben.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Der schriftliche Vertrag
wurde von beiden Seiten unterschrieben.

das ist gut, denke du oder dein Mann haben unterschrieben, wegen volljährigkeit.

Leider wird eine fristlose Kündigung Ihres Sohnes i.d.R. nicht wohlwollend gesehen und von der Arbeitsagentur mit Problemen behaftet sein. Besser wäre, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Gruß
Rainer

Hallo, Angie

Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist es Privatpersonen untersagt, im Einzelfall Rechtsberatung zu gewähren. Dazu sind vielmehr nur Rechtsanwälte und bestimmte Organisationen befugt (z. B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände).

Dies vorausgeschickt, nehme ich zu der geschilderten Problematik nur allgemein und beispielhaft Stellung.

Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag sind Arbeit und Lohn. Kommt eine Partei mit ihrer Leistung in Verzug, liegt ein schwerer Mangel vor.

Hier kann die Zahlung mit kurzer Frist (ca. 3 Tage) angemahnt und für den Fall der Nichtzahlung die Zurückbehaltung der Leistung (Arbeitskraft) angekündigt werden, bis die Zahlung ordnungsgemäß erfolgt ist. Das hat den Vorteil, dass der Arbeitgeber sich im Verzug befindet und trotz Zurückbehaltung der Arbeitskraft den Lohn weiterzahlen muss.

Natürlich kann auch gekündigt werden, auch fristlos. Wenn aber schon eine ordentliche Kündigung vorliegt (von wem ausgespro-chen?), ist zu überlegen, ob nicht diese Beendigung tatsächlich abgewartet werden kann („Augen zu und durch“).

Da es sich um einen Fall aus der Zivil-gerichtsbarkeit handelt, ist kein Raum für eine Anzeige.

Der Fall ist so einfach, dass man sich das Geld für einen Anwalt sparen kann.

Im übrigen ist zu fragen, ob der Vertrag überhaupt rechtmäßig ist. Ein 16jähriger kann selbständig keinen Vertrag schließen; hier müßte der/die Erziehungsberechtigte unterschrieben haben. Ist das nicht der Fall, braucht man sich an überhaupt nichts mehr zu halten und kann sofort zu Hause bleiben.

Die Gehaltszahlung nach „ca. 8 Wochen“ ist eine unzulässige Bestimmung; der Gehaltstermin muss exakt benannt sein. Auch daraus ergibt sich, dass es sich in Wahrheit um einen fehlerhaften Vertrag handelt, auf dessen Einhaltung die Gegenseite im Ernst nicht bestehen kann.

Egal, was der Arbeitnehmer nun macht, ihm kann im Grunde nichts passieren.

Ich hoffe, ein wenig zur Klärung beigetragen zu haben. Vielleicht gibt’s mal eine kurze Rückmeldung.

ansemann

Hallo

  1. Kann mein Sohn aufgrund des fehlenden Gehalts
    fristlos kündigen?

Lohnrückstände rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung durch den Dienstpflichtigen nur, wenn der Rückstand für eine erhebliche Zeit besteht oder einen erheblichen Betrag ausmacht. Insbesondere bei einer Neueinstellung wird man gewisse Verzögerungen bei der rechtzeitigen Zahlung des Gehaltes hinnehmen müssen.

Grundsätzlich bietet auch die unpünktliche Zahlung des monatlichen Gehalts einen Grund zur fristlosen Kündigung, zumal die Unterscheidung zwischen der Nichterfüllung der Lohnzahlungspflicht und der nicht rechtzeitigen Zahlung im Einzelfall schwierig sein kann. Im Rahmen der Interessenabwägung ist jedoch von Bedeutung, ob der Arbeitgeber generell die Lohnzahlung ablehnt oder substantiiert vorträgt, nur für einen zeitlich eng begrenzten Zeitraum zur pünktlichen Lohnzahlung außerstande zu sein. Einer Kündigung wegen Lohnrückständen hat regelmäßig eine Abmahnung vorauszugehen

Da Sie den Arbeitgeber vermutlich noch nicht abgemahnt haben (Androhung der Kündigung, falls Lohnrückstände nicht umgehend ausgeglichen werden) und außerdem das Arbeitsverhältnis noch jung ist, die Verzögerung also nur 1 Monat beträgt, können Sie derzeit noch nicht fristlos kündigen.

Ein Muster für eine Kündigung:
An die
Personalabteilung
im Hause

Außerordentliche Kündigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich die außerordentliche, fristlose Kündigung meines Arbeitsverhältnisses.

Seit ___ Wochen warte ich auf mein Gehalt für den Zeitraum ___ in Höhe von ___ EUR. Aus diesem Grund habe ich Sie mit Schreiben vom ___ abgemahnt und für den Fall der weiteren Verzögerung der Zahlung die fristlose Kündigung angedroht. Da seither keinerlei Zahlungen an mich geleistet wurden, sehe ich mich dazu gezwungen, das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Das noch ausstehende Gehalt bitte ich umgehend auf mein Konto zu überweisen.

Mit freundlichen Grüßen

  1. Können wir Anzeige erstatten ohne einen Anwalt hinzuzuiehen

Natürlich, bei jeder Polizeidienststelle, allerdings bedeutet das noch nicht, dass das etwas bringt, denn die Verzögerung um 1 Monat ist noch kein hinreichender Tatverdacht für einen Betrug. Insofern kann es auch passieren, dass das Verfahren einfach eingestellt wird.

?
3. Gibt es etwas besonderes zu beachten ?

Wie gesagt müssen Sie erst abmahnen, um fristlos kündigen zu könnnen.

Bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts am Leistungsort könnten und sollten Sie mit Ihrem Sohn jetzt schon Klage auf Zahlung erheben. Das kostet sie nichts und bringt in 2-3 Wochen einen Gütetermin.

VG
EK

Hallo Angelika,
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erfüllen. Wenn der Arbeitgeber mit seiner Pflicht zur Gehaltszahlung im Rückstand ist, sollte er schriftlich gemahnt werden. Ein solches Schreiben findest Du z.B. bei BESTFORM24: http://bestform24.de/Product.aspx?product=37. Wenn innerhalb der gesetzten Frist keine Zahlung erfolgt ist, kommt der Arbeitgeber in Zahlungsverzug und der Arbeitnehmer kann von dem ihm zustehenden Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Dies sollte ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden, z.B. mit diesem Schreiben: http://bestform24.de/Product.aspx?product=29. Während der Dauer des Zurückbehaltungsrechts muss der Arbeitgeber das Gehalt übrigens weiter zahlen.
Zahlungsverzug des Arbeitgebers berechtigt auch zur fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers. Ein solches Schreiben findest Du hier: http://bestform24.de/Product.aspx?product=32.
Für all diese Maßnahmen brauchst Du keinen Anwalt. Allerdings ist dann die Verwendung praxiserprobter Formulare, wie von BESTFORM24 (http://www.bestform24.de) empfehlenswert.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo Angelika,
hier sind einige Informationen für Sie.
Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB).
Hier ist auch noch ein Link, wo Sie alles nachlesen können.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsf%C3%A4hi…
MfG

Hallo und erst mal danke für die umfangreiche und sehr hilfreiche Antwort.
Mittlerweile hat es eine positive Entwicklung gegeben, denn mein Sohn hat heute eine Abrechnung für die ersten beiden Monate bekommen, sowie die Zusage, dass die Maiabrechnung in der nächsten Woche folge. Ich hoffe, dass nun auch das Geld folgen wird.
Er hat wenn die Zahlung erfolgt immer noch Anspruch auf Lohn für 5 weitere Wochen, aber ich werde am Ball bleiben. Ich weiss mittlerweile, dass mein Sohn nur einer von vielen ist, die Probleme mit der Gehaltsauszahlung haben.
Den Arbeitsvertrag hatte ich seinerzeit als Erziehungsberechtigte mit unterschrieben. Die Firma scheint darauf zu spekulieren, dass die Jugendlichen irgendwann aufgeben und sich damit abfinden kein Gehalt zu bekommen.
Freundliche Grüsse
Angelika R.

Hallo,
ich danke herzlich für die Antwort. Die Website mit den Formularen ist auf alle Fälle sehr hilfreich, denn leider weiss man als Laie oft nicht worauf man achten muss und begeht folgenschwere Formfehler.
Als nochmals vielen Dank.
Freundliche Grüße
Angelika R.

Hallo Angelika,
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen ihre Pflichten aus
Arbeitsvertrag erfüllen. Wenn der Arbeitgeber mit seiner
Pflicht zur Gehaltszahlung im Rückstand ist, sollte er
schriftlich gemahnt werden. Ein solches Schreiben findest Du
z.B. bei BESTFORM24:
http://bestform24.de/Product.aspx?product=37. Wenn innerhalb
der gesetzten Frist keine Zahlung erfolgt ist, kommt der
Arbeitgeber in Zahlungsverzug und der Arbeitnehmer kann von
dem ihm zustehenden Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.
Dies sollte ebenfalls schriftlich mitgeteilt werden, z.B. mit
diesem Schreiben:
http://bestform24.de/Product.aspx?product=29. Während der
Dauer des Zurückbehaltungsrechts muss der Arbeitgeber das
Gehalt übrigens weiter zahlen.
Zahlungsverzug des Arbeitgebers berechtigt auch zur fristlosen
Kündigung des Arbeitnehmers. Ein solches Schreiben findest Du
hier: http://bestform24.de/Product.aspx?product=32.
Für all diese Maßnahmen brauchst Du keinen Anwalt. Allerdings
ist dann die Verwendung praxiserprobter Formulare, wie von
BESTFORM24 (http://www.bestform24.de) empfehlenswert.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo,
erst mal danke für ihre Antwort.
Mein Sohn hat heute nach mehrmaliger Anmahnung die Abrechnung für die ersten beiden Monate bekommen. Ich hoffe das Gehalt folgt. Den Vertrag hatte ich als Erziehungsberechtigte mit unterschrieben, da er ja erst 16 ist.
Freundliche Grüße
Angelika R.

Hallo ansemann,
ich danke für die hilfreiche Antwort. Wir werden auf alle Fälle in Zukunft sehr viel vorsichtiger sein.
Mein Sohn hat nach mehrmaliger Anmahnung nun eine Abrechnung für die ersten beiden Monate bekommen. Wir hoffen, dass das Geld folgt.
Habe mittlerweile Kontakt mit dem Vater eines weiteren Betroffenen Jugendlichen.
Wir bleiben am Ball und hoffen ,dass wir, wenn wir penetrant genug bleiben, die ausstehenden Zahlungen folgen.
Liebe Grüße Angie R.