Hallo
- Kann mein Sohn aufgrund des fehlenden Gehalts
fristlos kündigen?
Lohnrückstände rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung durch den Dienstpflichtigen nur, wenn der Rückstand für eine erhebliche Zeit besteht oder einen erheblichen Betrag ausmacht. Insbesondere bei einer Neueinstellung wird man gewisse Verzögerungen bei der rechtzeitigen Zahlung des Gehaltes hinnehmen müssen.
Grundsätzlich bietet auch die unpünktliche Zahlung des monatlichen Gehalts einen Grund zur fristlosen Kündigung, zumal die Unterscheidung zwischen der Nichterfüllung der Lohnzahlungspflicht und der nicht rechtzeitigen Zahlung im Einzelfall schwierig sein kann. Im Rahmen der Interessenabwägung ist jedoch von Bedeutung, ob der Arbeitgeber generell die Lohnzahlung ablehnt oder substantiiert vorträgt, nur für einen zeitlich eng begrenzten Zeitraum zur pünktlichen Lohnzahlung außerstande zu sein. Einer Kündigung wegen Lohnrückständen hat regelmäßig eine Abmahnung vorauszugehen
Da Sie den Arbeitgeber vermutlich noch nicht abgemahnt haben (Androhung der Kündigung, falls Lohnrückstände nicht umgehend ausgeglichen werden) und außerdem das Arbeitsverhältnis noch jung ist, die Verzögerung also nur 1 Monat beträgt, können Sie derzeit noch nicht fristlos kündigen.
Ein Muster für eine Kündigung:
An die
Personalabteilung
im Hause
Außerordentliche Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich die außerordentliche, fristlose Kündigung meines Arbeitsverhältnisses.
Seit ___ Wochen warte ich auf mein Gehalt für den Zeitraum ___ in Höhe von ___ EUR. Aus diesem Grund habe ich Sie mit Schreiben vom ___ abgemahnt und für den Fall der weiteren Verzögerung der Zahlung die fristlose Kündigung angedroht. Da seither keinerlei Zahlungen an mich geleistet wurden, sehe ich mich dazu gezwungen, das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Das noch ausstehende Gehalt bitte ich umgehend auf mein Konto zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
- Können wir Anzeige erstatten ohne einen Anwalt hinzuzuiehen
Natürlich, bei jeder Polizeidienststelle, allerdings bedeutet das noch nicht, dass das etwas bringt, denn die Verzögerung um 1 Monat ist noch kein hinreichender Tatverdacht für einen Betrug. Insofern kann es auch passieren, dass das Verfahren einfach eingestellt wird.
?
3. Gibt es etwas besonderes zu beachten ?
Wie gesagt müssen Sie erst abmahnen, um fristlos kündigen zu könnnen.
Bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts am Leistungsort könnten und sollten Sie mit Ihrem Sohn jetzt schon Klage auf Zahlung erheben. Das kostet sie nichts und bringt in 2-3 Wochen einen Gütetermin.
VG
EK