Hallo Zusammen,
angenommen Person A schließt im August 2009 einen Handyvertrag bei einem großen Mobilfunkunternehmen mit einer netzinternen Flatrate inkl. Festnetzflatrate ab. 10/2009 entschließt sich Person A den Vertrag mit einer Internetflatrate upzugraden, mit der Info vom Anbieter, dass man die Funktion nach 12 Monaten zurückstufen kann, dies wollte nicht gelingen so sendete Person A eine Beschwerde + Kündigung zum Anbieter. Außerdem hat Person A beim gleichen Unternehmen einen Internetstick für ein Laptop.
Beim Rückstufen wird Person A mitgeteilt, dass dies mit ca 50 Euro Kosten verbunden würde und eine zweijährige Vertragsverlängerung nach sich ziehen würde. Person A weißt Anbieter darauf hin, dass die AGBs zum Zeitpunkt des Upgrades noch nicht existent war. So stimmt Anbieter zu.
Person A wohnt außerdem wieder bei den Eltern und möchte auch den Datenstick downgraden, da dieser nicht mehr benötigt wird. Beim Kundenservice wird Person A mitgeteilt, dass es einen Tarif für monatliche 4,95 Euro Grundgebühr gibt und außerdem einen Minutenpreis zu Hause von 10 Cent und unterwegs 19 Cent.
Die Rechnung folgte nach wie vor mit alten Tarif, obwohl dieser sofort umgestellt werden würde laut Kundenservice.
Beim Anruf teilt man Person A mit, dass dies nicht möglich sei. Außerdem, dass die Kündigung, die Person A bereits Mitte September gesendet hat, widerrufen wurde. Person A weiß außerdem, dass die Gespräche beim Anbieter aufgezeichnet werden und geprüft werden können.
Bezüglich des Widerrufes der Kündigung durch den Anbieter, da Person A niemals so etwas behauptet hatte, in keiner Form und Versprechungen mit dem günsigen Datentarif möchte Person A außerordentlich den Vertrag auflösen. Hier ist das Vertrauensverhältnis massiv verletzt und unzumutbar weiterhin einen Vertrag zwischen beiden Vertragsparteien weiterzuhalten.
Möglich und rechtens eine Sonderkündigung? Pflicht des Anbieters nach Prüfung des Gespräches Person A den Vertrag für 4,95 € bereitzustellen??
Vertrag läuft 08/2011 offiziell aus.
Vielen Dank für rege Antworten.
Grüße, Maddy
Ist es der Anbeter den du dachtest???
Gleich am Montag, als ich das mitbekommen habe, dass die Kündigung widerrufen wurde. Zahle ja erstmal noch die Rechnungen… Habe denen auch gedroht, ich bin gespannt was passiert - achja und mein Handy ist in Dauerleitung mit meiner Haustelefonnummer (Hab Festnetzflatrate)
In den AGBs steht, dass ich bei mehr als 15000 Minuten im Abrechnungszeitraum (innerhalb Flatrae) von V*** Gekündigt werde