Fristlose Kündigung nach 2 austehenden Mieten

Guten Abend,
eine Wohngemeinschaft (Mietswohnung) mit 3 Bewohnern konnte 2 Monatsmieten nicht zahlen. Es gab eine Mahnung, danach wurde das Geld erst ab und dann vom Geldinstitut wieder zurück gebucht. Der Verfügungsrahmen des Kontos wurde überzogen.
Ist eine fristlose Kündigung nach 2 Monaten und nur einer Abmahnung rechtens? Was kann die Wohngemeinschaft unternehmen um die Kündigung zu verhindern, sollte der Betrag noch nachträglich überwiesen werden oder lieber nicht?
Vielen Dank für Eure Antworten
Michael

Die Kündigung ist rechtens, kann aber noch verhindert werden durch sofortige Zahlung des ausstehenden Betrags, wenn nicht innehalb der letzten beiden Jahre das Gleiche schon mal vorkam.
http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html

Die Kündigung ist rechtens, kann aber noch verhindert werden
durch sofortige Zahlung des ausstehenden Betrags, wenn nicht
innehalb der letzten beiden Jahre das Gleiche schon mal
vorkam.
http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html

Anzumerken ist, dass eine eventuell hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges erst mal bestehen bleibt.

Vielen Dank euch Beiden!