Fristlose Kündigung nach Arbeitnehmerkündigung

Hallo zusammen,

wenn ein Arbeitnehmer selbst aus gesundheitlichen Gründen (Nervenzusammenbruch) kündigt und während der Krankheit bis zum Austrittstermin vom Arbeitgeber bspw. auf einer „Spaß-Veranstaltung“ (Geburtstagsfeier, Rummel etc.) gesichtet wird; kann der Arbeitgeber dann in diesem Fall noch eine fristlose Kündigung ausprechen?
Kann also eine fristgerechte Kündigung eines Arbeitnehmers von einer fristlosen Kündigung ausgehebelt werden?

Kommt darauf an
Hi!

wenn ein Arbeitnehmer selbst aus gesundheitlichen Gründen
(Nervenzusammenbruch) kündigt und während der Krankheit bis
zum Austrittstermin vom Arbeitgeber bspw. auf einer
„Spaß-Veranstaltung“ (Geburtstagsfeier, Rummel etc.) gesichtet
wird;

…muss das der Genesung nicht schädlich sein.
GERADE, wenn man nervlich down ist, sollten fröhliche Veranstaltungen sogar einen heilenden Charakter haben können!

kann der Arbeitgeber dann in diesem Fall noch eine
fristlose Kündigung ausprechen?

Das wäre individuell unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände zu prüfen.
Also nicht, ob der AG kündigen kann, sondern ob diese Kündigung sicher wäre.

Kann also eine fristgerechte Kündigung eines Arbeitnehmers von
einer fristlosen Kündigung ausgehebelt werden?

Das ist im allgemeinen durchaus möglich.

Gruß
Guido

Vielen Dank für die rasche Antwort!