Fristlose Kündigung nach fristgerechter Kündigung

Hallo in die Runde,

ich habe eine Frage zum Thema Arbeitsrecht und freue mich über hilfreiche Antworten:

die AN hat eine fristgerechte Kündigung, betriebsbedingt, bekommen. Soweit alles in Ordnung.
Sie hat die Kündigung bekommen, während sie AU geschrieben ist. Während der KÜ-Frist folgt auf die erste AU nahtlos eine Folge-AU. Bandscheibenvorfall und Nervenprobleme. Der AG ist informiert, auch hinsichtlich der Diagnose. Plötzlich ein Einschreiben: die fristlose Kündigung. Stützend auf: „leider konnten wir sie auch heute nicht an ihrem Arbeitsplatz begrüßen“ (DAS während der ordentlichen AU) und: „… mindestens dreimal zu spät an ihrem Arbeitsplatz erschienen“ (völliger Quatsch; null Abmahnung etc.).

Diesseitiger Eindruck: die Firma will sich die Lohnfortzahlung sparen.

Die AN hat nichts falsch gemacht. Pünktlich, kompetent und pflichtbewusst hat sie ihren Job erfüllt.

Ist es auf diese Weise für den AG möglich, nach bereits 9 Tagen vorher erfolgter fristgerechter KÜ noch eine fristlose KÜ auszusprechen?

Zusatz: die Probezeit hat sie erfolgreich hinter sich gebracht.

Meine Freundin ist aus „allen Wolken“ gefallen und ich habe leider nicht ausreichend Kenntnis vom Arbeitsrecht.

Dass sie den Job verloren hat ist nicht das große Problem. Auf Wiedereinstellung legt sie keinen Wert.

Es geht in erster Linie um die (hoffentliche) Nichtigkeit der fristlosen Kündigung auf die fristgerechte Kündigung.

Ich danke für hilfreiche Antworten!!

Viele Grüße,

Andrea

Hallo Andrea,

deine Freundin sollte schnellstens zum Anwalt gehen und Kündigungsschutzklage erheben (vielleicht ist sie Gewerkschaftsmitglied dann geben die Rechtsschutz)
Nach Zugang der Kündigung hat sie 2 Wochen Zeit zu klagen. Denn sicher ist die fristlose Kündigung nicht korrekt, es sei den es liegt dem Arbeitgeber keine AU vor bzw. sie wurde zu spät vorgelegt.
Gruss Helmut

Hallo,

normalerweise ist dem Arbeitgeber nur die Kombination fristlose Kündigung mit hilfsweiser fristgerechter Kündigung möglich. Fristgerecht mit nachgeschobener fristloser (beide zum gleichen Kündigungsgrund) ist regelmäßig nicht zulässig, weil es dem Prinzip der Unzumutbarkeit bei fristloser Kündigung widerspricht wenn zuvor die fristgerechte Kündigung ausgesprochen wurde.

Ich kann daher nur empfehlen, einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.

Viel Erfolg, Bjørn Jagnow