hallo!
man nehme einmal an, dass…
ein AN eine fristlose kündigung erhalten hat, da er während er ordnungsgemäß krankgeschrieben war einen einschulungsgottesdienst besucht hat. der AG postiert sich mit weiteren AN als „zeugen“ vor der kirche, und lässt daraufhin durch die firmenzentrale eine fristlose kündigung aussprechen, begründung „da er diese ‚feier‘ trotz krankschreibung’ besucht hat“.
die vorgeschichte dazu würde so aussehen, dass der AN für diesen gottesdienst bereits frei beantragt hatte, welches aber abgelehnt wurde. durch einen arbeitsunfall wurde der AN arbeitsunfähig (belegt durch die krankmeldung der ambulanz des krankenhauses), zusätzlich gab es (grundsätzlich unabhängig von diesem fall) in der vergangenheit bereits mehrfach differenzen zwischen den beiden parteien.
weiterhin wäre es so, dass der AN auch nicht der gesamten einschulung beigewohnt hätte, sondern aufgrund eines neuerlichen arzttermins nur einem teil (konkret der gottesdienst, nicht mehr z.b. den klassenfotos mit schultüte etc.).
der AN hätte als reaktion auf die fristlose kündigung bereits einen schriftlichen widerspruch per einschreiben versendet und einen termin zur rechtsberatung abgemacht um die sache fristgerecht innerhalb von 3 wochen vor ein arbeitsgericht zu bekommen.
nun die fragen:
1.) was sollte der AN noch beachten?
2.) für die zeit bis zur klärung dürfte ja wahrscheinlich vom AG aus der status „fristlos gekündigt“ bestehen bleiben. da man sich ja grundsätzlich also in keinem arbeitsverhältnis befindet, könnte der AN doch eine andere arbeit aufnehmen? was, wenn die fristlose kündigung aufgehoben wird, dann hätte der AN ja für diese zeit 2 einkommen gehabt?
so, ich bedanke mich schonmal für eure antworten,
beste grüße!
, und gleichzeitig gefordert dass der AG die gründe für diese kündigung fallenlässt, um nicht nachhaltig seinen guten ruf schädigen zu lassen.