Fristlose Kündigung ohne angabe von grund

Liebe/-r Experte/-in,
hallo an alle!also mir ist die vorige woche etwas ganz fieses passiert.ich war ein jahr lang als servicekraft in vollzeit bei merkur (casino) beschäftigt. nach einem raubüberfall in der filiale wurde ich , meier ansicht nach, ohne triftigen grund fristlos gekündigt und das per post während ich krankgeschrieben war.ich fühle mich betrogen, denn ich glaube nicht, dass die ganze sache mit rechten dingen abläuft.um die situation genauer zu schildern,muss ich etwas weiter ausholen.am 19.06.12 hatte ich das mitarbeiterjahresgespräch mit meiner chefin, dabei erhielt eine abmahnung bezüglich zuspätkommens.ich war zwei mal jeweils 30min zuspät, das erstemal am karfreitag,den 06.04.12, zu einer teambesprechung(die für 9 uhr morgens angedacht war), jedoch hatte ich den abend zuvor bis 01.20uhr gearbeitet, also waren keine 12 stunden zwischen den schichten.beim zweiten mal bin ich am 11.06.12 zuspät erschienen, diesmal verschlafen.nun habe ich bei der abmahnung beide vergehen aufgelistet bekommen,unwissenhaft diese auch unterschrieben, denn das zuspätkommen vom karfreitag war nicht mehr abmahnbar aus zweierlei gründen, es lag zu lange zurück(oder?)und es lag eine ruhrzeitverletzung vor.darf das denn noch zusammen aufgelistet werden?
und nun zum 21.06.12,drei tage nach der abmahnung, habe ich gegen schichtende(22 uhr) meinen schlüssel,auf aufforderung der chefin,abgeben sollen. am mittag war folgendes vorgefallen: ich habe während einer Pause meinem freund in der Raucherecke geküsst und bin von einem Security „entdeckt“ worden der dies an die Chefin weitergegeben hat.
Abends Aufforderung zur Abgabe der Schlüssel und Firmenwagen und Ankündigung eines Rauswurfes aufgrund des „Vorfalles“. seitdem bin ich krankgeschrieben. Die fristlose Kündigung des Arbeitgebers ging mir einen Tag später am 23. zu, ohne Angabe eines Grundes, mit dem Hinweis „fristlose Kündigung zum nächstmöglichen Termin“.

Wäre prima wenn ihr mir die Rechtslage ein wenig erläutern könntet. Momentan habe ich schlaflose Nächte weil ich keinen Rechtsschutz habe und nicht weiss wie es weitergeht.

Vielen Vielen Dank

Hier kommt es sehr auf d. Details an.
Mein Tip: mögl. zügig einen Termin bei einem FA Arb.recht machen.

Eine Abmahnung kann auch später noch erteilt werden, der Karfreitag ist also noch nicht „verjährt“. Grundsätzlich ist es richtig, daß es sich beim Karfreitag um eine Ruhezeitverletzung handelt (weniger als 11 Stunden); man kann aber dann trotzdem nicht einfach selbst entscheiden, nicht oder zu spät zu kommen.
Worin der fristlose Kündigungsgrund liegen soll, erschließt sich mir nicht. Der Kuß in der Raucherecke kann es jedenfalls nicht sein. (Man kann während der Krankheit gekündigt werden, das ist legitim.)Es sei denn, Raucherpausen sind nicht gestattet? Jedenfalls muß man Ihnen den Grund mitteilen. Auf jeden Fall müssen Sie Kündigungsschutzklage einreichen, sonst haben Sie keine Chance.

Guten Morgen,

sofort ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht., Da liegt einiges im Argen…so viel, dass man es gar nicht auflisten kann…

Die Anwaltskosten trägt im Falle des Gewinns die Gegenseite, ggf. ist auch Prozesskostenhilfe möglich. Also bloß nicht aus Angst vor Kosten nicht zum Anwalt gehen!

Viel Erfolg.
Gruß
MG

Hallo,

der Arbeitgeber kann immer fristlos unter Angaben der Gründe kündigen. In vorliegenden Fall ist das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN als gestört. Es erfolgten zwei Abmahnungen, wobei eine Abmahnung durchaus auch mündlich sein kann. Ein Kündigung ist somit gerechtfertigt. Allerdings sollte der AG bei dieser fristlosen Kündigung ausdrücklich den Grund bzw. die Gründe der Kündigung nennen.

Verlangen Sie deshalb diesen Grund. Der auch nachgereicht werden kann.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

Guten Tag:
Ich gehe davon, dass DEUTSCHES Arbeitsrecht gilt.
Danach müssen Sie folgendes beachten:
Wenn Sie sich gegen die Kündigung wehre wollen, MÜSSEN Sie innerhalb von 3 WOCHEN ab Zugang der Kündigung bei Ihnen KLAGE beim zuständigen Arbeitsgericht erheben - also bei dem Arbeitsgericht des Bezirks, in dem der Arbeitgeber oder seine Filiale den Sitz hat.
Wenn Sie das NICHT tun, gilt die Kündigung als rechtens!!
Ich vermute mal, dass der Laden nicht mal einen Betriebsrat hat, der Ihnen hier helfen könnte - richtig? Dann sollen die Beschäftigten endlich mal einen wählen!
Na wie auch immer:
Unmissverständlich: Sie müssen KLAGE erheben: „Widerspruch“ oder so was beim Arbeitgeber hat rechtlich KEINE Wirkung, sondern NUR DIE FRISTGERECHT ERHOBENE KLAGE!
Sie können selbst zum Arbeitsgericht gehen und dort zur Rechtsantragstelle - die helfen Ihnen beim Abfassen der Klage - kostenfrei!
Bitte machen Sie das UNBEDINGT INNERHALB DER VERBLEIBENDEN FRIST!
Inhaltlich ist wahrscheinlich so, dass die Abmahnungen schon berechtigt sein können, z.B. beträgt die Ruhezeit für Volljährige 11 und nicht 12 Stunden.
Ob man sich küssen darf, kommt darauf an, ob der Arbeitgeber sowas vorher wirksam verboten hat.
Wahrscheinlich ist aber ein solches Verbot unwirksam.
Außerdem kommt es darauf an, was genau passiert ist:
Kleines „Küsschen“ oder ausgedehnter Zungenkuss mit Ansätzen zu Petting…!
Aber wenn Sie KLAGE erheben, könnten Sie wahrscheinlich zumindest erreichen, dass aus der fristlosen eine fristgerechte Kündigung wird; u.U. könnte auch eine Mini-Abfindung rausspringen (Faustformel: 1/2 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr).
Für alle kommenden Jobs bitte merken:
Ohne Gewerkschaften wären alle abhängig Beschäfigten aufgeschmissen - also bitte GEWERKSCHAFTSMITGLIED WERDEN!
Viel Glück!
Eifelwanderer (rapweiss.de)

Hallo Kolleginn, gebe bitte zum zuständigen Arbeitsgericht,ein Rechtspfleger nimmt deine Klage gegen den Arbeitgeber auf, oder gehe sofort zu einen Rechtsanwalt, der kann dann auch Prozesskosten-Hilfe für dich Beantragen, es muss aber innerhalb von 3 Wochen die Klage beim Arbeitsgericht Eingegangen sein!
Mit Freundlichen Grüßen -Betriebsrat-Sie können auch Mitglied in der Ver.di werden!!!

Hallo, Abmahnungen unterliegen keiner Frist, das geht also. Fristlose Kündigung muss nicht begründet werden, nur auf Verlangen des Gekünditen (§ 626 BGB). Kündigungsschutzklage muss innerhalb 3 Wochen erhoben werden. Ziemlich fahrlässig, keine Rechtschutzversicherung zu haben.
Was hat der Freund in der Raucherecke gemacht? Durfte er dort sein? War es während deiner Arbeitszeit? Und was hat das alles mit dem Raubüberfall zu tun?
Sich krank schreiben zu lassen ist natürlich das einfachste, das Beste sicher nicht. Außerdem musst du s o f o r t zum Arbeitsamt!!! Sonst gibt es Sperre. Die gibt es bei einer fristlosen allerdings sowieso. 3 Monate. Also schnellstens neuen Job suchen.
Sorry, ist nicht das, was du hören wolltest…
Alles Gute
Brigitte

Hallo,

in der Tat muß der Kündigungsgrund erst auf ausdrückliche Nachfrage genannt werden gem. § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html
Da lt. Fallschilderung der AG jede Menge Fehler gemacht hat, (zB ist diese Formulierung „fristlose Kündigung zum
nächstmöglichen Termin“ juristisch ausgesprochen idiotisch), sollte so schnell wie möglich der AG zur Nennung der Gründe aufgefordert werden (per Einschreiben/Rückschein) sowie beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage eingereicht werden (Dafür braucht man keinen Anwalt, da gibt es Rechtspfleger, die einem beim Formulieren helfen.
Außerdem sollten Sie sich zumindest für die Zukunft Arbeitsrechtsschutz sichern, hier haben Sie bisher am falschen Platz gespart.
Wenn sie in eine Gewerkschaft eintreten, haben Sie zwar für Ihren aktuellen Fall wegen Wartezeit noch keinen Rechtsschutz, aber viele Gewerkschaften lassen da mit sich reden.
Auf alle Fälle hätten Sie als Gewerkschaftsmitglied aber bereits Anspruch auf Rechtsberatung.

&Tschüß
Wolfgang

Liebe/-r Experte/-in,
hallo an alle!also mir ist die vorige woche etwas ganz fieses
passiert.ich war ein jahr lang als servicekraft in vollzeit
bei merkur (casino) beschäftigt. nach einem raubüberfall

Hatte der Raubüberfall irgendetwas mit Dir zu tun?

Wurde er in einem Kritikgespräch Dir gegenüber erwähnt?

in

der filiale wurde ich , meier ansicht nach, ohne triftigen
grund fristlos gekündigt und das per post während ich
krankgeschrieben war.

Auch während einer Arbeitsunfähigkeit kann Dir grundsätzlich gekündigt werden.

ich fühle mich betrogen, denn ich glaube

nicht, dass die ganze sache mit rechten dingen abläuft.um die
situation genauer zu schildern,muss ich etwas weiter
ausholen.am 19.06.12 hatte ich das mitarbeiterjahresgespräch
mit meiner chefin, dabei erhielt eine abmahnung bezüglich
zuspätkommens.ich war zwei mal jeweils 30min zuspät, das
erstemal am karfreitag,den 06.04.12, zu einer
teambesprechung(die für 9 uhr morgens angedacht war), jedoch
hatte ich den abend zuvor bis 01.20uhr gearbeitet, also waren
keine 12 stunden zwischen den schichten.beim zweiten mal bin
ich am 11.06.12 zuspät erschienen, diesmal verschlafen.nun
habe ich bei der abmahnung beide vergehen aufgelistet
bekommen,unwissenhaft diese auch unterschrieben

Mit der Unterschrift hattest Du ja allenfalls bestätigt, dass Du die Abmahnung zur Kenntnis genommen, nicht aber, dass Du sie akzeptiert hattest.

, denn das

zuspätkommen vom karfreitag war nicht mehr abmahnbar aus
zweierlei gründen, es lag zu lange zurück(oder?)und es lag
eine ruhrzeitverletzung vor.darf das denn noch zusammen
aufgelistet werden?
und nun zum 21.06.12,drei tage nach der abmahnung, habe ich
gegen schichtende(22 uhr) meinen schlüssel,auf aufforderung
der chefin,abgeben sollen. am mittag war folgendes
vorgefallen: ich habe während einer Pause meinem freund in der
Raucherecke geküsst

Ob das ein abmahnwürdiges Vergehen gewesen war, hängt von den betrieblichen Regeln ab, also etwa der Arbeitsordnung.

und bin von einem Security „entdeckt“

worden der dies an die Chefin weitergegeben hat.
Abends Aufforderung zur Abgabe der Schlüssel und Firmenwagen
und Ankündigung eines Rauswurfes aufgrund des „Vorfalles“.
seitdem bin ich krankgeschrieben. Die fristlose Kündigung des
Arbeitgebers ging mir einen Tag später am 23. zu, ohne Angabe
eines Grundes, mit dem Hinweis „fristlose Kündigung zum
nächstmöglichen Termin“.

Das ist schlicht Quatsch, denn „fristlos“ heisst „sofort“ und nicht zu irgendeinem in der Zukunft liegenden Termin.

Wäre prima wenn ihr mir die Rechtslage ein wenig erläutern
könntet. Momentan habe ich schlaflose Nächte weil ich keinen
Rechtsschutz habe und nicht weiss wie es weitergeht.

Vielen Vielen Dank

Guten Tag,

  1. eine außerordentliche Kündigung muss nach BGB nicht begründet werden. Das könnte sich allenfalls aus einem Tarifvertrag ergeben.
  2. Sie können den AG auffordern, Ihnen den Kündigungsgrund „unverzüglich“ mitzuteilen (§ 622 Abs. 2 BGB)
  3. Es macht unter den geschilderten Umständen allemal Sinn, zum nächsten Arbeitsgericht zu gehen und dort bei der Rechtsantragsstelle eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Das kostet nichts. Die Antragstelle ist behilflich. Vertrag und Kündigung mitbringen.
    Selbst wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht gelten sollte, kann man sich dagegen wehren, fristlos gekündigt zu sein.
    !! Achtung FRIST 3 Wochen seit Zugang der Kündigung !!
  4. Ob das dann auch eine fristgerechte Kündigung war oder umgedeutet werden kann, muss man sehen.

hallo ANA,

eine fristlose Kündigung muß immer begründet werden, welches auch in der Kündigung stehen muß.

Ich glaube Ihnen, daß es nicht mit rechten Dingen zugegangen ist und empfelhe dringenst ( Frist 3 Wochen nach Kündigungseingang) einne Anwalt für Arbeitsrecht auf zu suchen.

Viel Erfolg beim Klagen ( Kündigungsschutzklage !!!)

Liebe Grüße von Nonne213

Lieber Experte,
hallo an alle!also mir ist die vorige woche etwas ganz fieses
passiert.ich war ein jahr lang als servicekraft in vollzeit
bei merkur (casino) beschäftigt. nach einem raubüberfall in
der filiale wurde ich , meier ansicht nach, ohne triftigen
grund fristlos gekündigt und das per post während ich
krankgeschrieben war.ich fühle mich betrogen, denn ich glaube
nicht, dass die ganze sache mit rechten dingen abläuft.um die
situation genauer zu schildern,muss ich etwas weiter
ausholen.am 19.06.12 hatte ich das mitarbeiterjahresgespräch
mit meiner chefin, dabei erhielt eine abmahnung bezüglich
zuspätkommens.ich war zwei mal jeweils 30min zuspät, das
erstemal am karfreitag,den 06.04.12, zu einer
teambesprechung(die für 9 uhr morgens angedacht war), jedoch
hatte ich den abend zuvor bis 01.20uhr gearbeitet, also waren
keine 12 stunden zwischen den schichten.beim zweiten mal bin
ich am 11.06.12 zuspät erschienen, diesmal verschlafen.nun
habe ich bei der abmahnung beide vergehen aufgelistet
bekommen,unwissenhaft diese auch unterschrieben, denn das
zuspätkommen vom karfreitag war nicht mehr abmahnbar aus
zweierlei gründen, es lag zu lange zurück(oder?)und es lag
eine ruhrzeitverletzung vor.darf das denn noch zusammen
aufgelistet werden?
und nun zum 21.06.12,drei tage nach der abmahnung, habe ich
gegen schichtende(22 uhr) meinen schlüssel,auf aufforderung
der chefin,abgeben sollen. am mittag war folgendes
vorgefallen: ich habe während einer Pause meinem freund in der
Raucherecke geküsst und bin von einem Security „entdeckt“
worden der dies an die Chefin weitergegeben hat.
Abends Aufforderung zur Abgabe der Schlüssel und Firmenwagen
und Ankündigung eines Rauswurfes aufgrund des „Vorfalles“.
seitdem bin ich krankgeschrieben. Die fristlose Kündigung des
Arbeitgebers ging mir einen Tag später am 23. zu, ohne Angabe
eines Grundes, mit dem Hinweis „fristlose Kündigung zum
nächstmöglichen Termin“.

Wäre prima wenn ihr mir die Rechtslage ein wenig erläutern
könntet. Momentan habe ich schlaflose Nächte weil ich keinen
Rechtsschutz habe und nicht weiss wie es weitergeht.

Vielen Vielen Dank

Hallo,

Wenn die Krankschreibung während der Kündigungszeit war, dann ist die Kündigung unwirksam. In allen anderen Fällen, ist die Kündigung schon wirksam. Es sein denn, dass Kündigungsschutzgesetz greift. Also mehr als 10 Mitarbeiter und und und -mal reinschauen-

Weiter, innerhalb von 3 Wochen, ist eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Danach, ist alles zu spät und gelaufen.

Für die Zukunft empfiehlt es sich -und gerade in solchen Branchen- in irgendeine Gewerkschaft einzutreten, damit man nicht wieder schutzlos ist. Dort sind Topanwälte ohne Zusatzkosten Nur ca. 1% Mitgliedsbeitrag pro Monat vom Bruttolohn.

Denk mal drüber nach, für dass nächstemal.

Einen Grund für eine Kündigung muß ein Arbeitgeber erst vor einem Gericht angeben. Ansonsten nicht!!! AHA, Schleife in Deutschland.

:wink: