Fristlose kündigung ohne grund

kann man mich so fristlos kü+ndigen

wir kùndlqen den mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung
auBerordentlich unter Bezugnahme auf die beigefUgte Vollmacht.

ÀuBerst hilfsweise, fùr den Fall, dass die auBerordentliche Kundigung aus einem nicht
erkennbaren Grunde unwirksam sein solite, kùndiqen wir das Arbeitsverhàltnis mit Ihnen
ordentlich zum nàchstrnòqlichen Zeitpunkt.

Fùr Ihre weitere Zukunft wùnschen wir Ihnen alles

Nein, im Gegensatz zu einer fristgemäßen Kündigung muss für eine fristlose („außerordentliche“) Kündigung gem. § 626 BGB immer ein „wichtiger Grund“ vorliegen. Für eine Klage gegen diese Kündigung steht aber nur eine Frist von 21 Tagen zur Verfügung. Also schnell handeln!

super danke,muss ich damit zum anwalt oder kann ich selber was schreiben oder wie muss ich klagen

Für die erste Instanz gibt es keinen Anwaltszwang. Man kann auch zum Arbeitsgericht gehen und dort um Hilfe bei der Klageabfassung durch den Rechtspfleger bitten.

super danke,muss ich damit zum anwalt oder kann ich selber was
schreiben oder wie muss ich klagen