Fristlose Kündigung provozieren/ Sinnvoll?

Hallo,

und zwar habe ich diese hypothetische Frage:

Jemand bewirbt sich auf 2 Stellen, die eine ist ein 400 Eur Job, die andere eine sozialversicherungspflichtige Arbeit.

Der 400 EUR-Beschäftigung beginnt aber schon, wenn bei der anderen Stelle erst die Bewerbungsfrist endet.

Der Bewerber möchte natürlich die Vollzeitstelle, bewirbt sich aber auch zur Sicherheit auf den 400EUr-Job.

Angenommen, der Bewerber wird für den 400 EUR-Job angenommen, hat den Arbeitsvertrag unterschrieben und dann kommt auch die Bestätigung, dass er für den andern Job, den er ja lieber machen würde, auch genommen ist.

Er soll aber sofort einsteigen, eine fristgerechte Kündigung des 400 EUR-Jobs ist nicht mehr möglich.

Was tun? Eine fristlose Kündigung provozieren, indem er einfach nicht mehr zum 400 Eur-Jobn hingeht? Ein schlechtes Arbeitszeugnis kann ihm praktisch egal sein, da er ja bisher gar nicht oder nur wenige Wochen dort gearbeitet hat, also auch keine größere Lücke im Lebenslauf entsteht.

Beide Jobs sind befristet auf 6 Monate, für die Zeit danach hat der Bewerber schon eine Arbeit.

Hätte der Bewerber sonst noch andere Möglichkeiten, sofort aus dem Arbeitsverhältnis auszutreten?

Danke für Eure Ideen =)

was sagt der vertrag? üblich ist eine vereinbarung, dass die ersten x wochen als probezeit zu verstehen sind? da kann man dann leicht selbst kündigen.

Hallo,

und zwar habe ich diese hypothetische Frage:
Was tun? Eine fristlose Kündigung provozieren, indem er einfach nicht mehr zum 400 Eur-Jobn hingeht? Ein schlechtes Arbeitszeugnis kann ihm praktisch egal sein, da er ja bisher gar nicht oder nur wenige Wochen dort gearbeitet hat, also auch keine größere Lücke im Lebenslauf entsteht.

Beide Jobs sind befristet auf 6 Monate, für die Zeit danach hat der Bewerber schon eine Arbeit.

Hätte der Bewerber sonst noch andere Möglichkeiten, sofort aus
dem Arbeitsverhältnis auszutreten?

Ja, einen Aufhebungsvertrag. Machen die AGs ja auch so, wenn sie jemanden eher loswerden wollen.
Viele Dinge können durh Kommunikation geregelt werden. Notfalls den AG auf die 50 anderen Bewerber verweisen, die doch auf der Matte stehen. In der regel dürfte es bei einem erst wenige Tage beschäftigen Minijobber zu verkraften sein, wenn der wieder geht.

Grüße

Bloss nicht!
Hallöchen,

man sollte unter allen Umständen vermeiden, es hier auf eine arbeitgeberseitige fristlose Kündigung hinauslaufen zu lassen.

Üblicherweise ist man dadurch nämlich nicht nur bei dem AG, sondern bei sämtlichen mit diesem AG im Verbund stehenden Unternehmen „verbrannte Erde“, evtl. bekommt auch die ARGE davon Wind, und das könnte zu Unzeiten später wieder hochkommen.

Allerdings in Anbetracht der geschilderten Situation kann man sich dem Vorredner anschließen, dass dies primär eine Frage der Kommunikation ist.

Entweder im Rahmen einer vereinbarten Probezeit selbst kurzfristig aufkündigen oder im Dialog mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen.

Dieses Vorgehen ist juristisch einwandfrei und minimiert gleichzeitig die Verluste des Arbeitgebers.

Gruß,
Michael