Fristlose Kündigung, Räumungsklage droht

Hallo zusammen!

Hier ein kniffliger Fall, wo nicht klar antworten könnte ob man dann noch Miete zahlt oder nicht.

Der Fall:
Ein Haus wurde Zwangsversteigert, der neue Eigentümer teilt ihnen darauf mit, dass sie das Haus in drei Monaten geräumt haben müssen, keine Mietforderung!
Vor Ablauf dieser Frist kommen alle zusammen und einigen sich mdl. darauf, ab den vierten Monat Miete zu zahlen und solange dort wohnen zu können, bis Käufer gefunden, plus ein Monat um auszuziehen.
Kurz danach fordert der neue Eigentümer ab dem ersten Tag des Erwerbs alle Mieten ein (3 1/2 Mieten), die die Mieter nicht im nachhinein zahlen konnten.
Danach wurde monatlich Miete gezahlt (2X), die Monate davor konnte nicht aufgebracht werden. Dies hat der Eignentümer zum Anlass genommen und den ,Mietvertrag" fristlos zu kündigen, da drei Monatsmieten nicht gezahlt wurden, Auszug inerhalb eines Monats, sonst Räumungsklage.
Beide Mieter(Ehepaar) sind körperlich und seelisch sehr angeschlagen, der Ehemann sogar bis auf weiteres im Krankenhaus. Dessen Anwalt hat deshalb um Aufschub gebeten, bisher keine Rückmeldung.
Jetzt die Frage. Sollen die beiden für den folgenden Monat Miete zahlen, wo sie zum einen eh schon raus sein sollen und eh schon drei Mieten nicht gezahlt haben?

Danke im voraus!

MFG

Hallo Kalle,

hab nicht viel kapiert.

Aber normalerweise gilt: Kauf bricht nicht Miete.

Den Rest kann ich zu so später Stunde nicht zuordnen.

Gruß!

Horst

Servus!

Miete muss nach einer fristlosen Kündigung nicht mehr gezahlt werden, denn das Mietverhältnis ist beendet. Der Vermieter hat aber Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung in gleicher Höhe.

Soweit das Rechtliche. Faktisch heißt es: Solange man in einer Wohnung drinsitzt, muss man den vereinbarten Preis dafür zahlen.