Hi Experten,
ich schätze, meine Frage wurde schon mehrmals gestellt, aber ich finde in den FAQs und den aktuellen Diskussionen nichts, was so recht paßt.
Hier der Fall:
M ist Mieter, V ist Vermieter.
M bewohnt die Mietwohnung seit 7 Monaten, die Kaltmiete liegt bei sagen wir 250,- EUR. Bis auf eine einmalige Zahlung von 300,- EUR hat M noch keine Miete geleistet. Die Mietschulden belaufen sich also auf auf 1450,- EUR zzgl. der ebenfalls nicht bezahlten NK.
Vor zwei Wochen wurde M unter Zeugen die Fristlose Kündigung zugestellt, deren Empfang er per Unterschrift bestätigt hat. Er ist aber nach wie vor in der Wohnung und macht keine Anstalten, sie zu verlassen.
Wenn meine Recherchen bis hier her richtig sind, wäre der „normale“ Ablauf jetzt wie folgt:
(1) V erwirkt durch einen Anwalt eine Räumungsklage
(2) M hat nach erfolgreicher Räumungsklage dann zwei Monate Schonungsfrist, um die Mietrückstände auszugleichen. Das wird er nicht können (siehe unten).
(2) Falls M nach Ablauf der Schonungsfrist die Wohnung nicht verläßt, muß V die Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher veranlassen.
Erste Frage:
Wer trägt die Anwalts- und Verfahrenskosten für die Räumungsklage, und wer die Kosten für die Zwangsräumung?
Jetzt aber das Hauptproblem:
M „finanziert“ seinen Lebensunterhalt durch Harz IV. Realistisch gesehen ist von M wohl kaum etwas zu holen, da sogar der Strom schon vor geraumer Zeit abgeschaltet wurde.
V hat aber selbst erhebliche finanzielle Probleme und kann sich einen Anwalt für die Räumungsklage nicht leisten.
Daraus ergeben sich die übrigen Fragen:
Welche Möglichkeiten hat V, den Mieter los zu werden, welche Kosten kommen im „worst case“ auf ihn zu?
Gibt es für M noch eine Chance, die Mietrückstände zu bekommen?
Welche Konsequenzen ergeben sich für V, wenn es zur Räumungsklage / Zwangsräumung kommt?
Vielen Dank im Vorraus
Uwe