Fristlose Kündigung rechtens?

Hallo,

eine kurze Einleitung zu meinem Problem:
Ich wohne seit über einem Jahr in meiner Wohnung, habe meine Miete immer bezahlt.
Durch eine plötzliche Arbeitslosigkeit, die aber nicht lange anhielt, konnte ich zwei Monatsmieten sowie einen kleinen Teil (ca 103 euro) nicht begleichen und war somit im Rückstand, was mir auch angemahnt wurde.
Eine Miete konnte ich komplett ausgleichen, somit war ich nur noch mit einer im Rückstand.
Dazu kam jetzt die Nebenkostenabrechnung vom gesamten Jahr, mit der ich nun auch im Rückstand bin.
Meine Rückstände belaufen sich also auf eine Miete plus die 103 euro, und die Betriebskostenabrechnung vom letzten Jahr.
Gestern ging mir die fristlose Kündigung aufgrund erheblichen Rückstandes des Mieterkontos ein.

Ist diese Kündigung nun rechtens?
In meinem Mietvertrag steht, ich darf nicht mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand sein.
Vielen Dank für eure Antworten, ich bin froh um jeden Rat :smile:

Hallo,
es ist folgender maßen, diese fristlose Kündigung ist nicht wirksam!!! Es müssen zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten im Rückstand sein, um zu kündigen! Nun ist eine Miete bezahlt, ich hoffe bevor die fristlose Kündigung eingegangen ist.
Ich geben Ihnen den guten Rat, setzen Sie sich mit dem Vermieter in Verbindung und erklären Sie die Situation und vereinbaren eine Ratenzahlung, welche er nicht ablehnen kann und lassen Sie sich unterschreiben, dass die Kündigung zurück gezogen wird.
Kündigen kann man, wenn es öfters vorkommt, das Mieten nicht regelmäßig bezahlt werde und Nebenkostenrückstände bestehen etc.
Immer mit den Menschen reden wo man Schulden hat und Vereinbarungen treffen, ist wichtig, und niemals was ohne Vertrag und Unterschrift ausmachen, das zählt nicht!
Viel Erfolg und ich hoffe ich konnte helfen, lG

Hallo und vielen dank für die schnelle Antwort!

In der Tat, ich habe gerade mit der Hausverwaltung gesprochen und mir wurde gesagt, das wir die Kündigung umgehend rückgängig machen werden sobald ich ein Ratenangebot rausgeschickt habe.
Habe ich umgehend gemacht und die Sache wurde geklärt :smile:

Danke für die Mitteilung, es auch mal schön ein Feetback zu erhalten, wie es ausgegangen ist :smile:
Dann alles Gute, lG

hallo Susanne,

es würde helfen, wenn du sofort deine Mietschulden begleichen könntest:

§ 569 BGB :
2. Die Kündigung wird auch dann unwirksam, wenn der Vermieter spätestens bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle zur Befriedigung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits eine nach Satz 1 unwirksam gewordene Kündigung vorausgegangen ist.

VG

Hallo aus Frankfurt,

Soweit ich das beurteilen kann - Ja, aber…

Dem Link folgen
www.rp-online.de/wirtschaft/ratgeber_geld/Kuendigung…

Es gibt immer eine Möglichkeit das zu zu vermeiden.!
Schon mit dem Vermieter gesprochen - das machen nicht alle Mieter - kommt bei uns auch vor!

Gruß
Michael Mauer