Fristlose Kündigung rechtens?

Hallo Leute,

Folgendes:

Person „A“ unterschreibt einen Arbeitsvertrag bei Firma „B“. „A“ vereinbart mit Person „C“ der Firma mündlich, dass sie nur auf Abruf tätig wird (Springer).
„A“ wird nie zum Einsatz gerufen.

Es folgen eine Urlaubsanrechung von x Tagen und eine Lohnabrechung über einen Betrag von y.

„B“ schickt 3 Monate nach Vertragsbeginn eine fristlose Kündigung. Grund: „A“ sei nie zur Arbeit erschienen.

„A“ legt Widerspruch ein, da sie nach mündlicher Vereinbarung nie eingesetzt worden ist.

Nun meine Frage: Wer hat Recht?
Hat diese mündliche Vereinbarung rechtlich Bestand und würde ein Widerspruch erfolgreich verlaufen?
Ist die Urlaubsanrechnung rechtens (Urlaub wurde nie beantragt) und steht „A“ das Geld der Lohnabrechnung überhaupt zu?
Ist es für „A“ hilfreich, wenn sie den Betrag y zurück zahlen würde, oder hätte das keine Auswirkungen?

Über Quellen würde ich mich freuen.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

pinshopper

Ist person C überhaupt berechtigt solle Abmachungen zu treffen?
Kann A beweisen dass es die mündliche Vereinbarung überhaupt gibt?
Was sagt der Arbeitsvertrag zu den zu leistenden Stunden?

Gruss HighQ

Ja, „C“ ist berechtigt.

Beweise? Glaube nicht. Darum geht es ja, es hat nur eine mündliche Absprache gegeben, per Handschlag.

Zu Letzterem:
Der Vertrag sieht eine 6-Tage-Woche à 2h vor.

Soll heißen, dass guter Glaube und Vertrauen vor dem Recht nicht ausreichend sind? Ich meine, es gibt einen Paragraphen über „Treu und Glaube“. Ist der veraltet und auf moderne Situationen nicht mehr anwendbar?

MFG

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