Hallo Leute,
Folgendes:
Person „A“ unterschreibt einen Arbeitsvertrag bei Firma „B“. „A“ vereinbart mit Person „C“ der Firma mündlich, dass sie nur auf Abruf tätig wird (Springer).
„A“ wird nie zum Einsatz gerufen.
Es folgen eine Urlaubsanrechung von x Tagen und eine Lohnabrechung über einen Betrag von y.
„B“ schickt 3 Monate nach Vertragsbeginn eine fristlose Kündigung. Grund: „A“ sei nie zur Arbeit erschienen.
„A“ legt Widerspruch ein, da sie nach mündlicher Vereinbarung nie eingesetzt worden ist.
Nun meine Frage: Wer hat Recht?
Hat diese mündliche Vereinbarung rechtlich Bestand und würde ein Widerspruch erfolgreich verlaufen?
Ist die Urlaubsanrechnung rechtens (Urlaub wurde nie beantragt) und steht „A“ das Geld der Lohnabrechnung überhaupt zu?
Ist es für „A“ hilfreich, wenn sie den Betrag y zurück zahlen würde, oder hätte das keine Auswirkungen?
Über Quellen würde ich mich freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
pinshopper