Fristlose Kündigung rechtsgültig ?

Hallo zusammen,

Die Situation die ich hier beschreibe ist mir selber peinlich genug, deswegen möchte ich keine Moralbelehrung oder dergleichen sondern nur eine explicite Antwort, danke im voraus !

Also,
ich wurde vor am 28.12.2012 von meinem Arbeitgeber fristlos gekündigt da ich über einen Zeitraum von etwa 3-4 Monaten bei dem Vermieter meines Ex-Chefs ca. 5-6 Flaschen Bier aus seinem Sortiment entnommen habe. Dazu muss ich sagen das es sich um einen Lagerbetrieb handelt und die Halle in der ich gearbeitet habe zur Hälfte von meiner Ex-Firma, zur anderen Hälfte von dem Besitzer genutzt wurde. Da ja nun in diesem Fall meinem Chef kein finanzieller Schaden entstanden ist und ich mich mittlerweile auch persönlich bei dem Vermieter entschuldigt habe und diese auch angenommen wurde, möchte ich nun fragen ob diese fristlose Kündigung rechtsgültig ist.
Der Kündigung ist keine Abmahnung vorhergegangen und ich habe mir auch vorher nie etwas zu schulden kommen lassen.
Begründet wurde die Kündigung mit Vertauensmissbrauch.
Ich war zu diesem Zeitpunkt auch schon über die 6-Monatige Probezeit hinaus.

Ich bin mir im klaren das das was ich tat falsch war, nur die Umstände waren entsprechend: Ich war zu dieser Zeit immer sehr unter Stress, habe sehr viele Stunden gearbeitet, oft mehr als 10-12 Stunden am Tag, es war darüberhinaus sehr spät am Abend, ca. 20-21 Uhr und ich hatte keine Möglichkeit mir mein „Anti-Stress-Bier“ zu besorgen. Ich habe mich auch vorher nie persönlich dafür entschuldigt, weil mir diese Sache einfach peinlich war und ich ein schlechtes Gewissen hatte auch mit welchen Augen der Vermieter mich zukünftig sehen würde etc.

Meine Frage ist nun, hätte ich mit diesem Fall eine Chance vor dem Arbeitsgericht, oder sollte ich das lieber sein lassen ?

Danke schon mal im voraus für eure Zeit und Antworten

Hallo,

auch wenn man sich entschuldigt hat, bleibt beim Arbeitgeber das Vertrauen ja beschädigt - sprich die fristlose Kündigung hat bei Diebstahl (was es ja war) sehr gute Chancen zu halten.
Aber eine Risikobewertung kann nur ein Rechtsanwalt vornehmen, dem alle Fakten und Unterlagen vorliegen.

Viele Grüße

steferl1979