Fristlose Kündigung seitens Arbeitnehmers

Hallo,

der AN hat die Möglichkeit bei einem neuen AG zum 1.5. anzufangen. AN hat 3 Mon. Kündigungsfrist (bis 30.06.) und wurde vom alten AG widerruflich freigestellt und kann die neue Arbeit nicht antreten. Welchen Grund oder welche folgen könnte es haben um die Arbeit zum 1.5. anzutereten da der AN sonst keinen Job ab 1.7. hat, dem neuen AG ist es wichtig, den AN zum 1.5. zu bekommen (sonst wird es wohl jemand anderes machen müssen).

Danke

Der AN hat frisgterecht gekündigt und mit einer Aufhebung durch den AG gerechnet ! Die Frage ist ob man aus wichtigem Grund fristlos? Kündigen kann und welche Regreßanforderung kommen könnte?

Hallo Peterle,

Der AN hat frisgterecht gekündigt und mit einer Aufhebung
durch den AG gerechnet ! Die Frage ist ob man aus wichtigem
Grund fristlos? Kündigen kann und welche Regreßanforderung
kommen könnte?

Ich würde mal einen RA fragen, was er von einer Beleidigung des Chefs vor versammelter mannschaft, Öffentliches Apinkeln/-sch**ssen seines Autos etc. hält.

Vielleicht ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag noch eine Möglichkeit, den Chef zur vorzeitigen freigabe zu überreden.

Ciao maxet.

Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag…

Der AN hat frisgterecht gekündigt und mit einer Aufhebung
durch den AG gerechnet ! Die Frage ist ob man aus wichtigem
Grund fristlos? Kündigen kann und welche Regreßanforderung
kommen könnte?

Hi!

Was ich immer so ein wenig merkwürdig finde: Wenn der AG den AN loswerden will, muss er sich doch auch an die KüFri halten - aber da betrifft es ja nur den bösen AG …

Zur Sache: Entweder man schließt einen Aufhebungs vertrag , das heißt, beide Vertragspartner lösen das Arbeitsverhältnis auf, oder man hält sich an den Vertrag, den man ursprünglich mal unterschrieben hat!
Wenn mir eine Frist von drei Monaten nicht passt, dann achte ich darauf, dass diese im Vertrag geändert wird!

Ein wichtiger Grund (und somit die Voraussetzung dafür, dass man außerordentlich kündigen kann) liegt nur dann vor, wenn es für den AN unzumutbar ist, bis zum Ende der Frist zu arbeiten. Nicht der Arbeitnehmer entscheidet hier, was unzumutbar ist, sondern der Richter.
Und da muss schon ähnlich schweres Geschütz aufgefahren werden, wie im umgekehrten Fall (also, wenn der AG dern AN fristlos kicken will)!

Das einzig sinnvolle ist, den AG auf eine Auflösung konkret anzusprechen!

Lässt er sich darauf nicht ein, hat man Pech gehabt.

Wenn man einfach so den Vertrag bricht, kommen so unwesentliche Dinge auf einen zu, wie:
-Ein mieses Zeugnis
-evtl. Vertragsstrafe (wenn vereinbart)
-Schadenersatzforderungen des AG (er muss z.B. Ersatz besorgen)

LG
Guido

Je früher der Abend desto dümmer die Ideen?

Hallo

Die Frage ist ob man aus wichtigem
Grund fristlos? Kündigen kann

Ja, aber der Knackpunkt ist, der fiktive AN hat hier keinen zulässigen Grund für eine fristlose Kü.

und welche Regreßanforderung
kommen könnte?

Das kann man schwer sagen. Jenachdem, wie hoch ein Schaden entsteht, kann der Regress ausfallen. Also von 0 Euro bis privatinsolvenzverdächtigviel ist da alles denkbar. Eventuell sind auch Vertragsstrafen vereinbart, die dann fällig werden. Sicher wird dem AN ein schlechtes Zeugnis sein. Möglich ist auch, daß der potentiell neue AG nicht viel vom Vorgehen des Neulings hält und ihn lieber schnell gleich kündigt. Dann sieht es sowohl mit dem ALG als auch mit zukünftigen Bewerbungsbemühungen äußerst mau aus.

Gruß,
LeoLo

Hallo Ivo,

Je früher der Abend desto dümmer die Ideen?

was ist daran verkehrt, einen RA zu fragen ?

Ciao maxet.

was ist daran verkehrt, einen RA zu fragen ?

Daran nix… aber die vorgegebenen Fragen :wink: