Fristlose Kündigung seitens des AN

Also, ich arbeite seit einem Monat als Aushilfe. Im Moment arbeite ich quasi noch zwischen den Schichten, ab Januar dann in meiner eigentlichen Schicht, 5,5 Stunden bis halb 9 Uhr abends und muss dann abschließen, abrechnen etc.

Gestern teilte mir meine Filialleiterin dann mit, dass ich den Schlüssel am nächsten Tag zurückbringen muss. Das hatte sie mir vorher allerdings nicht mitgeteilt. Ich habe einen ziemlich langen Weg zur Arbeit, hin und zurück brauche ich mit Wartezeiten etc. bestimmt fast 3 Stunden (Straßenbahn!) und ich studiere. Deshalb sehe ich es eigentlich nicht ein den Schlüssel zurückzubringen, da es mir beträchtliche Zeit raubt, die ich für andere Verpflichtungen benötige (Lernen, Uni, auch mal was privat unternehmen!). Als ich ihr sagte dass ich das nicht schaffe meinte sie auch noch:„Sie können es mir dann ja von der Uni aus bringen!“ Als hätte ich dazwischen dann immer so viel Zeit. Außerdem dauert es von der Uni aus immernoch eine halbe Stunde bis dort hin, Wartezeiten etc. nicht eingerechnet, d.h. da brauche ich auch bestimmt 1,5 Stunden oder länger.

Wie gesagt, sie hat mir das bis gestern nicht gesagt. Dass ich das machen muss steht nirgends, habe also dementsprechend nichts unterschrieben. Es gibt zwar unterlagen bezüglich der Schlüsselordnung, aber die habe ich nicht unterschrieben und für die Aushilfen steht da auch nichts drin!
Meine Chefin redet darüber jetzt noch mal mit der Regionalleiterin, sollte aber kein anderes Ergebnis herauskommen, habe ich dann die Möglichkeit fristlos zu kündigen, da der zeitliche Mehraufwand für diese bisher unbekannte Tätigkeit für mich nicht zu tragen ist?
Gibt es überhaupt irgendwelche rechtlichen Grundlagen, die so etwas von mir verlangen könnten? Freunde, die als Aushilfe arbeiten, haben alle einen eigenen Schlüssel.

Danke schon mal im Voraus

Naja, wenn man abschließen muss, dann nimmt man entweder den Schlüssel mit (eigenen) oder man hat die Möglichkeit den Schlüssel zu deponieren z.B. Briefkasten. Den Schlüssel außerhalb der Arbeitszeit herunfahren (bildlich gesprochen) ist nur in Notfällen üblich und sollte nicht vom mitarbeiter verlangt werden. Vieleicht ist das Vertrauen noch nicht da oder ein weiterer Schlüssel zu teuer (Schließanlage) aber ein ständiges hin und herfahren kann sie nicht verlangen, unbezahlt. Nur wenn du es nicht machts, kann Sie dich unter umständen nicht (mehr) gebrauchen, und bei Aushilfen ist das recht einfach diese zu kündigen.
Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben, rechtlich ist das eine Grauzone.

Okay ich bin kein Spezialist, aber du musst keinen Schlüssel annehmen.
ALs Aushilfe darfst du das auch nicht, obliegt es Festangestellten den ordentlichen Verschluss des Geschäfts festzustellen.
Du darfst es nicht machen, weil du nicht berechtigt bist, also hast du kein Problem. Du bist nur Aushilfe und damit aus dem Schneider. Du obliegst der Aufsicht der Festangestellten. Du bist nicht berechtigt den Schlüssel auch nur anzufassen, das ist Aufgabe der Festangestellten Mitarbeiter.
Egal was die sagen, mach es nicht und lass dir nichts einreden

Hallo, aus welchem Grund wird kein Schlüssel nachgemacht? Bei dem Gespräch mit der Regionallleiterin sollten Sie dabei sein und Ihre Lage schildern. Der Zeitliche mehraufwand ist nicht zu rechtfertigen. Kündigen ist keine Lösung. Hier sollte ein gemeinschaftlicher Weg gefunden werden.
Also sprechen Sie mit Ihrer Chefin, dass ein SChlüssel nachgemacht wird und Sie gerne dafür unterschreiben. Die Kosten trägt natürlich der Betrieb.

Viele Grüße

Zum 378-ten Mal! ich bin KEIN Experte für Arbeitsrecht sondern nur als interessiert registriert !!!

Zum 378-ten Mal! ich bin KEIN Experte für Arbeitsrecht sondern
nur als interessiert registriert !!!

Zum 1. Mal: Ich nehme hier nur die Namen einer automatisch erstellten Liste. Wenn Nachrichten und Anfragen nicht gewünscht werden, dann bestehen folgende Möglichkeiten: 1. entweder aus dem Forum löschen, 2. Name aus der Liste entfernen.

Und die Welt wird ja wohl nicht von so einer Nachricht untergehen, mal abgesehen davon, dass ich sicher nicht die 377 Anfragen zu vor gesendet habe!

Hallo ButterBlumenFee,

da hab ich leider keine Erfahrung u. möchte dir nichts Falsches sagen.
Trotzdem viel Glück

Hallo Fee, generell sind solche Themen mit vielen Wenns und Abers verbunden. Hier in diesem Fall stellt sich z.B. die Frage, ob es einen Arbeitsvertrag gibt und welche Regelungen dieser bzgl. der Arbeitszeit, Kündigungsfristen etc. hat. Werden Sie pauschal oder nach Stundenanzahl bezahlt? Aushilfe heißt vermutlich: 400-Euro-Job? Leider ist ja aber nun gemeinhin so, dass diese 400-Euro-Verträge nicht im Sinne dessen abgeschlossen werden, wie der Gesetzgeber es eigentlich vorgesehen hat (z.B. Urlaubsanspruch und bezahlte Krankheitstage). Solche Arbeitsverhältnisse erschweren die rechtliche Würdigung zusätzlich.

Allgemein auf meinen Vermutungen aufsetzend kann ich sagen: Der vorliegende Sachverhalt rechtfertigt keine fristlose Kündigung. Jedoch erwartet der Arbeitgeber hier von Ihnen eine zusätzliche Arbeitsleistung (Rückgabe des Schlüssels), offenbar mit Wegezeiten verbunden. Der zeitliche Aufwand ist selbstverständlich zu entlohnen. Ich nehme wohl an, dass Ihr Arbeitgeber diese Leistung gratis von Ihnen erhalten wollte, und Sie deshalb wenig Neigung haben, diese Leistung zu erbringen.

Wenn dem so ist, würde ich den Arbeitgeber zunächst auf die Entlohnungsfrage ansprechen. Wenn er sich weigert, Ihre (zusätzliche) Arbeitsleistung zu zahlen, müssen Sie sie auch nicht erbringen. Wenn er die Leistung trotzdem verlangt und Sie aus dem Vertrag rauswollen, empfehle ich eine fristgemäße Kündigung bei gleichzeitiger Weigerung, die zusätzliche (unbezahlte) Arbeitsleistung zu erbringen. Wenn das für den Arbeitgeber völlig inakzeptabel ist, soll er sich auf einen kurzfristigen Aufhebungsvertrag einlassen. Falls, wie in die meisten derartigen Fällen, überhaupt kein belastbarer Vertrag abgeschlossen wurde, reicht dazu ein einfaches Schriftstück, das beide unterzeichnen.

Viele Grüße, Reinhard

Also, ich arbeite nach Stundenanzahl bezahlt. Der Arbeitgeber wird sich wohl kaum dazu bereit erklären meine Anfahrtszeit zu bezahlen, da er das ja auch nicht tut, wenn ich zur normalen Arbeit fahre. Es ist für mich auch zeitlich einfach nicht machbar, ich hätte den Job somit nicht angenommen, wenn sie mir das von Anfang an gesagt hätte. Einen Arbeitsvertrag gibt es natürlich, allerdings habe ich noch keine Kopie (was ich auch schon sehr seltsam finde!) und in ihm ist lediglich vermerkt, zu welchem Stundenlohn ich arbeite.

Kann deine Situation sehr gut verstehen und rate in deinem Fall, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Sollten deine finanziellen Verhältnisse nicht die besten sein, kannst du dir auch beim Amtsgericht einen kostenlosen dsbzgl. Rat einholen.
Die Angelegenheit mit der ständigen Schlüsselrückgabe sollte sich dann auch innerbetrieblich regeln lassen.

Viel Erfolg !

schönen guten Abend,

meiner Ansicht nach ist das grundsätzlich über den arbeitsvertrag geregelt. Dein AG kann nicht verlangen mehr zu leisten als die kollegen.

Ergo: hier bist du im recht

Eine fristlose kündigung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Hier ist die argumentation wichtig. Also ein wenig dick auftragen ist gut.
z.B. Benachteiligung gegenüber kolegen, unzumutbarer mehraufwand, etc.

Rechtsberatung von einem fachanwalt ist aber immer sinnvoll.

Beste Grüße
Andreas

Hallo Fee,
wie gesagt, die Schlüsselübergabe ist eine Arbeitsleistung. Sprich mit dem Arbeitgeber darüber, dass diese zu entlohnen ist. Vielleicht findet sich in dem Gespräch ja eine Lösung.
Ansonsten bleibt dir nur die reguläre Kündigung, laut Gestz: ab dem siebten Monat oder wenn keine Probezeit vereinbart war können beide Seiten nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats kündigen.
Oftmals ist diese Frist bei Aushilfsverträgen fiktiv, wenn nämlich die Arbeit auf Abruf geschieht und man dass einfach „aus anderweitigen Gründen nicht für den Abruf zur Verfügung steht“. Aber wenn bei dir eine regelmäßige Tätigkeit vereinbart ist, musst du korrekterweise bis zum Fristablauf weiter arbeiten. Den Schlüssel musst du aber nur wegbringen, wenns bezahlt wird. Man kann dich nicht zu einer unbezahlten Tätigkeit zwingen.
LG Reinhard

Hallo,
danke für den Hinweis, habe Interessierter jetzt gelöscht, weil doch immer wieder (häufig) Anfragen zum Arbeitsrecht kamen und ich da wirklich nicht helfen kann.
Trotzdem alles Gute und viel Erfolg
Grüße Holdrio

Hallo ButterBlumenFee,

dazu möchte ich keine persönliche Meinung abgeben, weil ich nicht genügend qualifiziert für diese Frage bin. Mein Tip : rufe bei einem Rechtsanwalt an. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Toi-toi-toi
Liebe Grüße
Rosemarie