Fristlose Kündigung Sperre ALG ?

Hallo folgender Fall hat sich zugetragen:

Arbeitnehmer A ist bei Arbeitgeber B angestellt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Die Probezeit ist ebenfalls bereits verstrichen.
Nun ist es so, dass Arbeitnehmer A nach und nach durch die zu verrichtenden Tätigkeiten ein Rückenleiden bekommt und des öfteren deshalb nicht arbeiten kommen kann. geht auch zum Arzt und holt sich einen gelben Schein. (A arbeitet in einem Reifen-KFZ-Betrieb und man muss dazu sagen, dass es dort auch nicht mit rechten Dingen zu geht. Die Angestellten müssen von morgens 7 bis teilweise Nachts um 12 arbeiten ohne eine wirklich angemessene Pause machen zu dürfen (10 Min. mit Hetzerei)
Aber das ist jetzt irrelevant.
Jedenfalls ist Arbeitnehmer A nun schon 2 Wochen krank geschrieben und es sieht auch so aus als ob er nicht wieder arbeiten gehen kann in Absehbarer Zeit.
Krankmeldungen werden also wie gesagt ordnungsgemäß abgegeben.
Plötzlich dann erhält A von B eine fristlose kündigung.
Eigentlich ist das ja nun auch nicht rechtens.
Jedoch gibt sich A damit zufrieden, denn er selbst hätte ja nicht kündigen können wegen der Sperrfrist im ALG.
Nun geht A mit der Kündigung zum Arbeitsamt und die fragen Ihn wieso eine fristlose Kündigung und wollen nun den Fragebogen vom Arbeitgeber ausgefüllt haben.
Darf nun der AG einen anderen Grund für die Kündigung angeben ?
Darf das Arbeitsamt den AG zwingen die Kündigung zurück zu nehmen ?
Kann es passieren das A eine Sperrfrist bekommt weil er krank war ?

Danke für jede Info

Auch hallo.

Jedenfalls ist Arbeitnehmer A nun schon 2 Wochen krank
geschrieben und es sieht auch so aus als ob er nicht wieder
arbeiten gehen kann in Absehbarer Zeit.
Krankmeldungen werden also wie gesagt ordnungsgemäß abgegeben.
Plötzlich dann erhält A von B eine fristlose kündigung.
Eigentlich ist das ja nun auch nicht rechtens.

Krankheit kann durchaus ein Kündigungsgrund sein, wenn z.B. eine
Weiterbeschäftigung des AN nicht in Aussicht steht oder sich dieser nicht um seine Gesundheit bemüht. Oder andere Gründe liegen vor: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…

Jedoch gibt sich A damit zufrieden, denn er selbst hätte ja
nicht kündigen können wegen der Sperrfrist im ALG.

Man kann bei einer „Kündigung aus wichtigem Grund“ zumindest auf eine Verkürzung der Sperrfrist spekulieren.

Darf nun der AG einen anderen Grund für die Kündigung angeben
?

Das müsste der AG beweisen.

Darf das Arbeitsamt den AG zwingen die Kündigung zurück zu
nehmen ?

Das AA sicher nicht, dafür wäre ein Arbeitsgericht zuständig :wink:
Sofern einer K-schutzklage entsprochen wird.

Kann es passieren das A eine Sperrfrist bekommt weil er krank
war ?

Kommt drauf an, s.oben. Dazu: wie gross ist der Betrieb ? Existiert ein Betriebsrat ? Wie lange ist A dort schon mit welchem Beschäftigungsverhältnis ?

hth
mfg M.L.

Krankheit kann durchaus ein Kündigungsgrund sein, wenn z.B.
eine
Weiterbeschäftigung des AN nicht in Aussicht steht oder sich
dieser nicht um seine Gesundheit bemüht.

Natürlich ist A um seine Gesundheit bemüht. Nur leider hat er das Problem das er genau 6 Stunden Zeit hatte dies zu tun. Und zwar im Bett beim schlafen, denn dann musste er wieder aufstehen und 14 Stunden arbeiten.

Kommt drauf an, s.oben. Dazu: wie gross ist der Betrieb ?

ca. 20 Mitarbeiter

Existiert ein Betriebsrat ?

Nein

Wie lange ist A dort schon mit
welchem Beschäftigungsverhältnis ?

7 Monate unbefristet

Was wenn A nun eine Sperrfrist bekommt was kann man dann noch tun ?
Er kann ja nichts dafür

Hallo nochmal.

Natürlich ist A um seine Gesundheit bemüht. Nur leider hat er
das Problem das er genau 6 Stunden Zeit hatte dies zu tun. Und
zwar im Bett beim schlafen, denn dann musste er wieder
aufstehen und 14 Stunden arbeiten.

Hm… Was steht zur Arbeitszeitregelung denn im Arbeitsvertrag ?
Aber wenn man genauestens nachweisen kann, dass die ausgeführte
Arbeit auf Dauer gesundheitsschädlich ist, sollte man sich wohl auf einen wichtigen Grund berufen können. Siehe auch http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_BSG_Sperr…
Für Weiteres sollte man aber wohl besser einen (Fach)Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.

mfg M.L.

Klage scheint angebracht!
Hi!

Die Angestellten müssen von
morgens 7 bis teilweise Nachts um 12 arbeiten ohne eine
wirklich angemessene Pause machen zu dürfen (10 Min. mit
Hetzerei)

Das ist nicht nur „nicht mit rechten Dingen“!

Aber das ist jetzt irrelevant.

Nö, das ist unter Umständen sogar SEHR relevant!
Nämlich dann, wenn der AN einen wichtigen Grund für eine außerordentliche (fristlose) Kündigung suchen würde…

Plötzlich dann erhält A von B eine fristlose kündigung.
Eigentlich ist das ja nun auch nicht rechtens.

Uneigentlich ist das auch nicht korrekt!
Ein AG KANN krankheitsbedingt kündigen, das ist aber zum einen nicht ganz so einfach und zum anderen dann auch ordentlich (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) zu tun.

Jedoch gibt sich A damit zufrieden, denn er selbst hätte ja
nicht kündigen können wegen der Sperrfrist im ALG.

Und genau hier liegt das Problem! Die Agentur für Arbeit sieht eine fristlose Kündigung. Diese fristlose Kündigung ist dem AG eigentlich nur mit „wichtigem Grund“ möglich, welche eine Weiterbeschäftigung bis zum Ende der Kündigungsfrist unzumutbar macht.

Im Normalfall sieht das Arbeitsamt also, dass der Arbeitnehmer auf Grund seines Verhaltens die Kündigung (mit)verschuldet hat.
Und DAS hat in der Regel eine Sperre zur Folge.

Ich würde (und wenn es nur pro Forma ist) Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Im Gütetermin sollte jeder Vorsitzende dem AG erklären, dass eine fristlose Kündigung nicht hätte erfolgen dürfen. In aller Güte könnte man sich dann auf eine „normale“ Kündigung einigen - dann kann auch das Arbeitsamt nicht mehr motzen.

Es ist vermutlich sehr viel schwieriger, dem Arbeitsamt klarzumachen, dass die Arbeit an sich unzumutbar war (schau mal ins Arbeitszeitgesetz!) - denn das muss man im Zweifel beweisen.

Nun geht A mit der Kündigung zum Arbeitsamt und die fragen Ihn
wieso eine fristlose Kündigung und wollen nun den Fragebogen
vom Arbeitgeber ausgefüllt haben.
Darf nun der AG einen anderen Grund für die Kündigung angeben
?

Er muss ja die fristlose Kündigung bescheinigen. Und da fragt das Arbeitsamt dann schon nach, aus welchem Grund das erfolgte - und ob der AN Klage eingereicht hat…

Darf das Arbeitsamt den AG zwingen die Kündigung zurück zu
nehmen ?

Nein! Das könnte nur ein rechtskräftiges Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich des Arbeitsgerichts.

Kann es passieren das A eine Sperrfrist bekommt weil er krank
war ?

Nein, aber weil er außerordentlich gekündigt wurde.

Man sollte die Klagefrist von 3 Wochen nach Zustellung der Kündigung nicht versäumen.

LG
Guido