Hallo folgender Fall hat sich zugetragen:
Arbeitnehmer A ist bei Arbeitgeber B angestellt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Die Probezeit ist ebenfalls bereits verstrichen.
Nun ist es so, dass Arbeitnehmer A nach und nach durch die zu verrichtenden Tätigkeiten ein Rückenleiden bekommt und des öfteren deshalb nicht arbeiten kommen kann. geht auch zum Arzt und holt sich einen gelben Schein. (A arbeitet in einem Reifen-KFZ-Betrieb und man muss dazu sagen, dass es dort auch nicht mit rechten Dingen zu geht. Die Angestellten müssen von morgens 7 bis teilweise Nachts um 12 arbeiten ohne eine wirklich angemessene Pause machen zu dürfen (10 Min. mit Hetzerei)
Aber das ist jetzt irrelevant.
Jedenfalls ist Arbeitnehmer A nun schon 2 Wochen krank geschrieben und es sieht auch so aus als ob er nicht wieder arbeiten gehen kann in Absehbarer Zeit.
Krankmeldungen werden also wie gesagt ordnungsgemäß abgegeben.
Plötzlich dann erhält A von B eine fristlose kündigung.
Eigentlich ist das ja nun auch nicht rechtens.
Jedoch gibt sich A damit zufrieden, denn er selbst hätte ja nicht kündigen können wegen der Sperrfrist im ALG.
Nun geht A mit der Kündigung zum Arbeitsamt und die fragen Ihn wieso eine fristlose Kündigung und wollen nun den Fragebogen vom Arbeitgeber ausgefüllt haben.
Darf nun der AG einen anderen Grund für die Kündigung angeben ?
Darf das Arbeitsamt den AG zwingen die Kündigung zurück zu nehmen ?
Kann es passieren das A eine Sperrfrist bekommt weil er krank war ?
Danke für jede Info
