Fristlose Kündigung! Strafen?

Hallo,

wenn der Azubi (ungerechtfertigt) fristlos gekündigt wurde ohne Angaben von Gründen,kann der Azubi dann eine Art schadensersatz verlangen oder muss der Betrieb iwelche Strafen zahlen oder so? oder passiert dann überhaupt nix?

LG

hallo,
was heist ungerechtfertigt? eine fristlose kündigung erfolgt nie ohne grund!!! da muss schon was vorgefallen sein. du musst das schon etwas genauer beschreiben.

lg

Wie schon beschrieben erfolgt eine Kündigung nicht einfach aus einer Laune deines Chefs heraus. Hierfür muss es mindestens eine Abmahnung gegeben haben. Außerdem steht dir eine Begründung (also ein Kündigungsschreiben) zu, aus dem hervor zu gehen hat, wieso du nun den Ausbildungsplatz verlierst (Berufsschule nicht oft genug gewesen, zuoft Unentschuldigt, Berichtshefte wiederholt nicht pünktlich abgegeben und so weiter.)

Du musst unbedingt nach deiner Kündigung verlangen, das der Betriebsrat bzw. die JAV dazu angehört wird. Entweder die JAV oder der Betriebsrat wird sich dann mit dir in Verbindung setzen und versuchen noch zu retten, was vllt noch zu retten ist.

Solltest du trotzdem gekündigt werden, hast du dann mit dem Schreiben was du dann von der JAV oder BR bekommst binnen 3 Wochen die Möglichkeit, dich bei der IHK oder besser noch beim Arbeitsgericht zu melden, wenn die Kündigung deiner Meinung nach nicht rechtens ist.

Solltest du noch weitere fragen haben, melde dich…

Lg, Tim

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__23.html
(aus dem BBiG)

kommt drauf an, wann die kündigung ausgesprochen wurde. wurde sie binnen der ersten 6 monate nach ausbildungsbeginn ausgesprochen, dann ist das rechtens, da du in der probezeit bist. ansonsten kann ich meinen vorschreibern nur zustimmen

Guten Tag.

Hierfür muss es mindestens eine Abmahnung gegeben haben.

Lexikon der populären Irrtümer, Seite 351, oben links. Eine außerordentliche Kündigung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen, und diesen braucht kein Mensch vorher abzumahnen.

Außerdem steht dir eine Begründung (also ein Kündigungsschreiben) zu

Fast wahr. Kündigung hat immer schriftlich zu erfolgen.

(Berufsschule nicht oft genug gewesen, zuoft Unentschuldigt,
Berichtshefte wiederholt nicht pünktlich abgegeben

Das wären in der Tat abmahnfähige und -bedürftige Sachverhalte, die bei einem Azubi (nach der Probezeit) in der Regel aber keine sofortige Kündigung rechtfertigen dürften.

Du musst unbedingt nach deiner Kündigung verlangen, das der
Betriebsrat bzw. die JAV dazu angehört wird.

Das ist Blumenkohl. Der BR ist, soweit vorhanden, vor der Kündigung zu hören; eine ohne Anhörung des BR ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Die JAV hat ein Beratungsrecht gegenüber dem BR in Jugend- und Ausbildungsangelegenheiten, die Mitbestimmungs- und Anhörungsrechte nimmt der BR wahr.

Solltest du trotzdem gekündigt werden, hast du dann mit dem
Schreiben was du dann von der JAV oder BR bekommst binnen 3
Wochen die Möglichkeit, dich bei der IHK oder besser noch beim
Arbeitsgericht zu melden, wenn die Kündigung deiner Meinung
nach nicht rechtens ist.

Hä? Der BR oder die JAV kann schreiben, was sie müssen - das wird die Kammer überhaupt nicht und das Arbeitsgericht nur in zweiter Linie interessieren. Viel relevanter ist, wenn BR vorhanden und angehört , dessen Aussage im Kündigungsschreiben („Der BR hat der Kündigung widersprochen“ oder „… zugestimmt“).

Mit dem ganzen Geraffel geht man dann zunächst erst einmal zur Arbeitsagentur. Dann geht es weiter … Überhaupt, was soll der Betroffene denn vor der Kammer bezwecken? Das Arbeitsgericht ist Anlaufstelle für alles Weitere. Das Stichwort lautet Kündigungsschutzklage.

GEK