Herr X wurde Anfang des Monats krank. Von seinem Hausarzt wurde er krankgeschrieben und schickte den Krankenschein umgehend an seinen Arbeitgeber. Auch den Folgenden schickte er. Angeblich seien aber beide nicht angekommen und Herr X bekam von seinem Arbeitgeber eine schriftliche, fristlose Kündigung, wegen unentschuldigtes Fehlen.
Herr X hat die Krankenscheine geschickt, kann sich nicht erklären, warum diese nicht angekommen sind. Adresse der Firma war richtig angegeben. Dazu kommt, dass sein Arbeitsvertrag ohnehin Ende des Jahres ausläuft.
Herr X hat Kopien der Krankenscheine vorliegen, beweisen, dass er die Scheine geschickt hat, ist unmöglich.
Was kann Herr X jetzt machen, dass aus einer fristlosen Kündigung doch noch das normale Auslaufen des Vertrages zustande kommt?
Muss die Firma die fristlose Kündigung zurücknehmen, wenn Herr X nachweisen kann (durch Kopien der Krankenscheine), dass er krank war, schließlich gibt es ja keinen Grund, nciht daran zu glauben, warum sollte Herr X seine Krankenscheine nicht abschicken.
Hat irgendjemand einen Rat, wie sich weiter zu verhalten ist?
Hallo,
er könnte sich von seiner Krankenkasse bestätigen lassen wann
die Meldungen dort eingegegangen sind - vielleicht stimmt das
den Arbeitgeber um.
Gruss
Czauderna
Herr X wurde Anfang des Monats krank. Von seinem Hausarzt
wurde er krankgeschrieben und schickte den Krankenschein
umgehend an seinen Arbeitgeber. Auch den Folgenden schickte
er.
Ja hat er sich denn beim AG gemeldet, dass er krank ist? Oder hat er „nur“ die Bescheinigungen geschickt?
Angeblich seien aber beide nicht angekommen und Herr X
bekam von seinem Arbeitgeber eine schriftliche, fristlose
Kündigung, wegen unentschuldigtes Fehlen.
Keine Abmahnung vorher?
Also, Herr X hat jeweils frühzeitig beim Arbeitgeber angerufen, um sich krank zu melden.
Eine Abmahnung wegen unentschuldigtes Fehlen gibt es, die allerdings schon länger zurückliegt
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Eine Abmahnung wegen unentschuldigtes Fehlen gibt es, die
allerdings schon länger zurückliegt
Auch wegen ner AU-Sache oder was ganz anderes? Wie lange zurück?
Mich wundert, dass der AG gleich fristlos kündigt. M.E. wärs ihm zuzumuten gewesen, den AN aufzufordern, die AU abzugeben (vielleicht auch in Verbindung mit ner Abmahnung). Der AN wusste ja scheinbar nicht mal, dass die AU nicht angekommen ist.
Hallo
Was kann Herr X jetzt machen, dass aus einer fristlosen
Kündigung doch noch das normale Auslaufen des Vertrages
zustande kommt?
Klagen beim Arbetsgericht. Und das ist auch anzuraten.
Gruß,
LeoLo
Sollte Herr X nicht erstmal schriftlich mit Einschreiben per Rückantwortschein an den Ag schreiben, mit den Kopien der AUs, um es erstmal so zu klären ?
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Hallo
Halte ich für entbehrlich.
Gruß,
LeoLo