Kann ein Arbeitnehmer der in einer Leiharbeitsfirma tätig ist, fristlos während seines genehmigtem Urlaubs gekündigt werden? Und dann noch wegen Arbeitsverweigerung obwohl er nachweislich an dem Tag Urlaub hatte?
Angenommen im folgenden Fall kam es zu diesem Ereignis. Der Arbeitnehmer wurde zu einer, seiner Meinung nach unzumutbaren Arbeit angewiesen. Als er sich in seiner Leiharbeitsfirma darüber beschwerte wurde ihm direkt mit der fristlosen Kündigung wegen Arbeitsverweigerung gedroht, man hat sie ihm jedoch nicht zukommen lassen, sondern erstmal 3 Tage Urlaub ab dem Folgetag gegeben, um gegebenenfalls noch eine passende Stelle zu finden. Am 3. Tag des Urlaubs erreichte dem Arbeitnehmer jedoch ein Schreiben mit der Fristlosen Kündigung, weil er am 1. Urlaubstag nicht an der Arbeitsstelle erschienen ist.
Also der erste Urlaubstag, der Tag an dem die Pflichtverletzung vorgekommen sein soll, und der Tag an dem der Urlaubsschein ausgefüllt und genehmigt wurde ist der selbe Tag.
Wäre die Kündigung von Rechtswegen her gültig?