am 09.02.2010 verweigerte ich morgens gegen 8 Uhr bei meinem AG eine Arbeit, die absolut nicht in mein Aufgabengebiet gehört (ich bin kfm.Angestellter und sollte eine handwerkliche Spezialtätigkeit ausführen). Daraufhin hat mich mein Arbeitgeber mündlich abgemahnt und wollte mich permanent zur Ausübung der von mir verweigerten Tätigkeit zwingen. Da ich bereits seit langer Zeit nervlich durch Bossing (Mobbing durch den Chef) stark angeschlagen war, habe ich nach der Abmahnung den Arbeitsplatz verlassen, bin sofort zum Arzt, welcher mich sofort krank schrieb. Anschliessend verfasste ich einen Widerspruch gegen die Abmahnung und gab diesen, zusammen mit der Krankmeldung per Einschreiben zur Post.Auf dem Nachhauseweg kam mir mein Chef entgegengelaufen und übergab mir die fristlose Kündigung auf der Strasse. Bei dieser Gelegenheit teilte ich ihm mit, dass ich krankgeschrieben bin.
Am 10.02.2010 stellte ich mich beim Arbeitsamt vor, um mich arbeitslos zu melden. Dort sagte man mir, dass ich erst arbeitslos gemeldet werden kann, wenn ich wieder gesund geschriben bin und ich solle mich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Dies tat ich am gleichen Tag. Ebenfalls verklagte ich meinen Arbeitgeber auf Rücknahme der fristlosen Kündigung und um Änderung in eine ordentliche Kündigung.
Am 12.02.2010 rief ich bei der Krankenkasse an, und fragte, wo ich den Verlängerungsschein meiner Krankmeldung hinschicken soll. Der Mitarbeiter sagte, dass ich weiterhin die Krankmeldungen an meinen Arbeitgeber schicken soll. Ich bin auch noch bis Ende nächster Woche vorläufig krank geschrieben. Anfang dieser Woche erkundigte ich mich bei der Krankenkasse, ob so weit alles in Ordnung wäre. Der Mitarbeiter teilte mir mit, dass es zwar ratsamer wäre, mich gesund schreiben zu lassen und arbeitslos zu melden, ich aber von der Krankenkasse das Krankengeld einstweilen erhalten werde. Je nach Ausgang der Gerichtsverhandlung im April würde sich die Krankenkasse das Geld eventuell dann vom Arbeitgeber wieder holen.
Heute rief mich nun die Krankenkasse an und informiete mich, dass ich kein Krankengeld bekomme, weil mich mein Arbeitgeber per 09.02.2010 abgemeldet hat. Diese Abmeldung ging allerdings erst gestern bei der KK ein. Ich sei nicht berechtigt, Krankengeld zu beziehen, weil der Anspruch auf Krankengeld erst einen Tag nach der erfolgten Krankschreibung eintritt und ich zu diesem Zeitpunkt (also 10.02.10) nicht mehr versichert war.
Das kann doch nicht sein?
Stimmt das wirklich?
Wer kann mir hier helfen oder Ratschläge, Tipps usw. geben
Vielen Dank im voraus