Fristlose Kündigung Untermietverhältnis?

Hallo Allerseits!

Anbei folgender hypothetischer Fall:

Gesetzt dem Fall, dass mit dem Hauptmieter ein Untermietvertrag abgeschlossen wurde (mit Zustimmung des Vermieters). Der Hauptmietvertrag wäre ein Zeitvertrag auf 4 Jahre, der Untermietvertrag liefe auf die gleiche Zeitperiode.

Nach 6 Monaten würde sich herausstellen, dass die Betriebskosten vom Vermieter und Hauptmieter vollkommen falsch berechnet wurden und jetzt massive Nachzahlungen bzw. extreme Aufstockung der Warmmiete auf den Untermieter zukämen.

Könnte ein Untermieter in solch einem Fall fristlos kündigen?

Danke! … mehr auf http://w-w-w.ms/qt56r#li_04

Hallo,

„Wird eine Partei beim Abschluß des Vertrages von der jeweils anderen Partei über wesentliche Umstände getäuscht, so stellt dies regelmäßig auch einen Grund zu einer fristlosen Kündigung dar. Die getäuschte Partei kann sowohl die Anfechtung des Vertrages (wegen arglistiger Täuschung) erklären, als auch eine Kündigung aussprechen. Beide Rechte schließen sich nicht gegenseitig aus.“

si

Hallo Seni,

wie und wovon bitte leitest du dies hier ab? Bei Abschluss des (Unter)Mietvertrags lag bereits die Abrechnung (sart bzw. shöhe) vor und es wurde der Untermieter wie und womit wissentlich getäuscht? Wo bitte steht das im UP?

Gruß
Nita

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Hallo,

wenn die Abrechnung der NK, wie hier dargestellt, falsch berechnet wurde dann weist man den Hauptmieter bzw. VM darauf hin, die Abrechnung wird klargestellt und es kommen auch keine bzw. weniger Nachzahlungen auf den Untermieter zu.

Im übrigen müssen VM nicht zwingend die genaue Höhe der NK bei Abschluss eines Vertrages angeben. Zum einen weil es ihnen selten gelingen wird (Preissteigerungen) zum anderen weil sie den individuellen Verbrauch nicht erahnen können. Der VM darf nur keine maßlos überhöhten Vorauszahlungen verlangen. Er darf und kann die gesamte Summe vorauslegen und dann (korrekt) abrechnen.

Insoweit sehe ich keinen Grund für eine fristlose Kündigung.

Gruß
Nita