Fristlose Kündigung von Arbeitnehmer

Liebe/-r Experte/-in,

folgender Sachverhalt: Ich bin seit 10 Jahren in einem Unternehmen tätig. Leider hat sich das Betriebsklime so sehr verschlechtert, das ich mit Burnout für 8 Monate Krank war. Seit Mai bin ich wieder tätig und habe nun einen anderen Job in Aussicht! Meine Kündigungszeit würde 3 Monate zum Quartalsende betragebn. einem Auflösungsvertrag würde meine Chefin zustimmen, allerdings würde sie meinen anteilighen Resturlaub von 19 Tagen verfallen lassen wollen. Ein Attest meines Psychologen würde ich sofort bekommen. Wie müsste ich nun weitergehen?
Habe ich die Möglichkeit fristlos zu kündigen?
Wie müsste die Kündigung geschrieben sein?

Ich bin richtig verunsichert…

Auf Hilfe hoffend…

stepfi

tut mir leid, so 100% kenne ich mich im Arbeitsrecht nicht aus, bevor ich etwas Vages oder gar Falsches schreibe, enthalte ich mich lieber. Hoffe, dass sich jemand anderes meldet, der sich gut auskennt.
Sorry

Hi Stepfi,
bei einem Auflösungsvertrag würde ich nicht zustimmen, daß der Resturlaub von 19 Tagen verfallen soll!
Die Möglichkeit fristlos zu kündigen ist eine schlechte Alternative!

Hallo stepfi
Ich kann Ihnen da leider nicht weiterhelfen. Ich bin kein Experte für Arbeitsrecht. Dieser fall ist für mich nicht eindeutig zu beantworten. Mein Rat, wie bei vielen anderen auch: gehen Sie zu einem Anwalt für Arbeitsrecht. Es helfen auch die Gewerkschaften weiter.
Vermutungen anzustellen, wäre in Ihrem Fall nicht fair.Sie können auch versuchen, bei dem zuständigen Arbeitsgericht Auskunft zu erhalten.
mit freundlichen Grüßen

Hallo, stepfi,

bin leider nicht in der Lage, dir erschöpfende Antwort zu geben.
Versuche, ohne fristlose Kündigung klarzukommen, du könntest in Teufels Küche kommen:frowning:

mfg Manni

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Ihre Fragestellung betrifft das Arbeitsrecht, dieses ist aber nicht mein Fachgebiet. Mein Fachgebiet ist das Arbeitsschutzrecht, also die Verhütung von Arbeitsunfällen.

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Dreise

Hallo Steffi,

ein Aufhebungsvertrag wäre natürlich die optimale Lösung - den Urlaub darf Deine Chefin nicht verfallen lassen - bei einem Aufhebungsvertrag muss der Resturlaub entweder genommen werden oder sie muss ihn dir aus bezahlen. Sollte dies nicht der Fall sein kannst Du vors Arbeitsgericht gehen - Du darfst halt nichts unterschreiben wo diese Klausel drin steht.
Du kannst dir auch bei Gericht mal einen Beraterschein holen und damit zu einem Anwalt gehen dessen Gebiet das Arbeitsrecht ist - dann hast Du 100%ige Sicherheit.
LG Brigitte

Hallo,
da müssen sie sich an einem Arbeitsrechtler wenden.
MfG

Guten Tag,

ich kann Ihnen nur einen Rat geben =

Wenden Sie sich an einen Anwalt !

Besten Gruß
Brandschutz24

Leider kann ich Dir nicht weiterhelfen, sorry!

Hallo,

fristlos kündigen geht eigentlich nicht.

In welcher Art würde die Chefin dem Auflösungsvertrag zustimmen (zum Monatsende?).

Rein vom Gefühl her würde ich sagen Auflösungsvertrag und raus. Lieber auf den Urlaubsanspruch verzichten, vielleicht könnte mann ja auch noch verhandeln (auf 10 Tage verzichten und noch 9 Tage Urlaubsanspruch?).
Wenn ich mich nicht mehr in meinem Betrieb wohlfühlen würde, wäre mir der Urlaubsanspruch eigentlich egal. Gerade wenn es so ist wie Du schreibst, dass es schon an Deine Gesundheit ging!

Liebe Grüße

Emi

Hallo, also viel kann ich Dir nicht sagen, aber Urlaub verfallen zu lassen halte ich für nicht rechtens! Mit Aufhebungsvetrag kommt man vielleicht früher aus der Geschicht raus. Ist denn ein „normales“ Gespräch mit dem AG noch möglich?