Der Arbeitnehmer ist beim Arbeitgeber befristet bis zum Ende März 2007 beschäftigt und zwar Teilzeit 21 Std.
Nun hat der Arbeitnehmer schon im Anfang Dezember 2006 die Möglichkeit seine drohende Arbeitslosigkeit im Jahr 2007 zu beenden und zwar durch eine unbefristete Ganztagsstelle.
Der Arbeitgeber will aber das der Arbeitnehmer seinen Vertrag erfüllt. Bis Ende März 2007.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer aus dem Vertrag vor Ablauf der Befristung auszusteigen?
Ist eine Kündigung aus „Wichtigen Grund“ möglich, da man dadurch zukünftige Arbeitslosigkeit vermeiden würde?
