Hallo an alle,
ich habe gehört, dass ein AG dem AN bei z.B Beleidigung fristlos kündigen darf. bei z.B. Aussagen wie „Du bist ein Arschloch“
Wo genau ist das beschrieben und wo werden hier die Grenzen gesetzt?
Und wie sieht es im Kehrschluss aus, wenn der Chef z.B. ein Choleriker ist, die Mitarbieter täglich anschreit. Er betittelt Diese zwar nicht direkt, aber es kommen schreiende Aussagen wie „Es ist mir scheißegal was Sie gedacht haben“ oder „das können Sie sich in den Arsch schieben“ „Das ist Scheiße, was haben Sie da gemacht?“ - Das Problem liegt eher in der Häufigkeit solchen schreienden Aussagen, täglich mindestens 2- 5 mal , bei ca. 20 kfm. Mitarbeitern, jeder kann es mithören.
Wäre es ein Grund einer fristlosen Kündigung, wenn der Chef z.B solche Aussagen bei Mitarbeitern A, B und C täglich trifft und bei Mitarbeiter Z das erste mal - könnte Mitarbeiter Z fristlos kündigen?
Wenn Mitarbeiter A seit Jahren mit solchen Ausdrücken angeschrien wird, könnte er dann auch fristlos kündigen, oder nicht mehr, weil es ja bereist so oft passiert ist und er sich vorher nicht gewehrt hat?
Wenn Mitarbeiter Z zum Chef „das können sie sich in den Arsch schieben“ sagen würde, wäre dies eine Grund einer fristlose Kündigung von seiten des AG, auch wenn er nicht direkt betittelt wurde?
Mich interessiert eher, wo hier der Grenzwert liegt.
Danke und LG
Jasmin