Fristlose Kündigung wegen defekte Heizungen!

Hallo Liebe wer weiss was Freunde,
ich habe ein kleines Problem und zwar wohne ich in einer Mietwohnung, die von einem Zwangverwalter vermietet wird. Die Wohnung wird mit Nachtspeicheröfen geheizt und Warmwasser über Duchlauferhitzer. Als ich letztes Jahr zum Sommer in die Wohnung gezogen bin, wusste ich nicht genau ob die Nachtspeicheröfen richtig laufen. Als das Termrometer im Winter dann unter 0° gefallen ist habe ich bemerkt das leider nur 1 Heizung richtig läuft (im Schlafzimmer). Im Wohnzimmer die Heizung wurde gar nicht heiß, die Temperaturen lagen oft um die 6° und in der Küche wurde die heizung zwar warm, aber aus dem Gebläse kam nichts raus und bei Minus Grad war es auch nur 14° in der Küche. Im Badezimmer das selbe Problem. Ich habe den Vermieter im Dezemeber 2013 per E-Mail darüber in kenntnis gesetzt. Der hat dann ein Fachmann vorbei geschickt, der sich das angeguckt hat und mir erzählen wollte die sind alle 100%ig ok. Was eine freche Lüge ist. Der hat mich voll für dumm verkauft. Ich denke mal der Zwangsverwalter will einfach keine Geld investieren da das Gebäude zum verkauf frei gegeben wurde. Am 18.01.2014 habe ich den vermieter dann ein Einschreiben geschickt. Das wenn die Heizung nicht bis zum 24.01.2014 gemacht werden, ich die Miete um 100% kürze. Bis zu dem Datum keine raktion. Ich habe dann beim Sozialamt nur eine 50%ige Mietkürzung ab dem 01.02.2014 veranlasst. Ich war mir unsicher ob 100% vielleicht zu viel kürzung ist. Seit der Kürzung tut sich nichts. Der Zwangsverwalter hat anscheind keine Lust was zu machen. Da ich nicht bis zum nächsten Winter warten will und wieder frieren muss, bin ich auf Wohnungssuche gegangen und habe jetzt eine gefunden die ich kurzfristig beziehen könnte.

Darf ich meine jetzige Wohnung unter den gegebenen Umständen fristlos kündigen?
Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Zwangsverwalter der ohnehin kein Geld ausgeben will ein Hartz 4 Empfänger vor Gericht zerrt?

Hallo,
da derzeit keine Heizperiode ist, wird eine fristlose Kündigung wohl kaum rechtlich haltbar sein, da der Mangel unter den derzeitigen Wetterverhältnissen, keine unzumutbare Härte dar stellt.

Ob der Verwalter einen vor Gericht zerrt, der eh schon wenig weiß ich nicht, da ich keine allwissende Kristallkugel besitze. Das muss jeder selber entscheiden, ob er das Risiko eingeht.

Allerdings muss die ARGE dem Umzug zustimmen, wenn ich nicht falsch liege. Es sei denn man finanziert den Umzug selber.

Bevor die fristlose Kündigung in Anspruch genommen werden kann, muss man den Zwangsverwalter bei anhaltendem Zustand vorher darüber informieren und nochmals eine Frist setzen. Es muss ihm klar gemacht werden, dass er sich in Verzug befindet.

Erst wenn die Frist verstrichen ist und nix passierte, darf man die fristlose Kündigung aussprechen.

Die ARGE ist auf jeden Fall vorher davon in Kenntnis zu setzen.

Hallo verehrte/r User/in,
Hinweise vorab: Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen ! Meine Infos sind keine Rechtsberatung ! Da ich den Inhalt (Kleingedrucktes…) Ihres Mietvertrages nicht kenne, kann ich Ihnen auch keine konkreten Auskünfte geben.
Sie sollten sich mit Ihrem Problem sofort an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden.
Über den Anwalt bekommen Sie als Geringverdiener/in auf jeden Fall einen *Beratungshilfeschein* und im weiteren auch *Prozeßkostenhilfe* beim Amtsgericht.
MfG USKO

Hallo
Mein Ratschlag, dann bist Du auf der sicheren Seite:
Verbraucherschutz, kostet Dich 6,50 € Beratungsgebühr / Sache Mietvertrag
Wenn Mieterschutzverein hast, dann da hin ist 100 % oder frage was eine Beratung kostet
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Grüsse j.henry

Hallo, nocheinmal…henty. Mietertipps Weitere Artikel (11)11 Artikel zum Thema

MietminderungstabelleWann und ich welcher Höhe Mietminderungen zulässig sindWenn es um Mietminderungen geht, bleibt oft die Frage offen, um wie viel die Miete gemindert werden kann. Unsere Mietminderungstabelle verschafft Klarheit.Partner:

Mieter müssen nur die volle Miete zahlen, wenn Sie in einer schadensfreien Wohnung leben. Ist dies nicht der Fall, ist der Vermieter verpflichtet, die Mängel umgehend zu beseitigen. Sobald ein Mangel auftritt, muss der Mieter dem Vermieter die Mängel schriftlich mitteilen. In der Mängelanzeige sollte eine konkrete Frist zur Beseitigung enthalten sein. Beseitigt der Vermieter nach der Mängelanzeige den Mangel nicht, hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern, bis der Mangel behoben ist. Doch um wie viel darf die Miete gekürzt werden? Eine allgemeingültige Aussage dazu gibt es nicht, da jeder Mangelfall anders gelagert sein kann. Gerichtsurteile zu Mietminderungen können lediglich Anhaltspunkte geben, welcher Minderungsbetrag angemessen sein könnte. Der konkrete Minderungsbetrag richtet sich grundsätzlich nach der Beeinträchtigung beim Gebrauch der Wohnung. Liegt eine „unerhebliche“ Beeinträchtigung vor, darf die Miete nicht gemindert werden, gleichwohl ist der Vermieter zur Beseitigung aufzufordern. Mangel Urteil Minderungsquote Abwasserstau AG Groß-Gerau, Urteil vom 19.07.1979, Az.: 21 C 1336/78 38% Baulärm LG Darmstadt, Urteil vom 18.03.1983, Az.: 17 S 284/82 25% Balkon - nicht nutzbar AG Wetzlar, Urteil vom 15.12.2008, Az.: 38 C 1467/08 3% Briefkasten - fehlt AG Köln, Urteil vom 16.12.1993, Az.: 208 C 124/93 5% Dachgeschossausbau - Beeinträchtigungen LG Berlin, Urteil vom 08.03.1996, Az.: 64 S 357/95 33% Dusche - nicht nutzbar AG Köln, Urteil vom 28.11.1986, Az.: 221 C 85/86 16,66% Defekter Küchenherd LG Berlin, Urteil vom 13.10.1980, Az.: 61 S 171/80 5% Elektrik - Lose Steckdose LG Berlin, Urteil vom 13.01.2004, Az.: 64 S 334/03 0,5% Fassade eingerüstet AG Mainz, Urteil vom 28.11.1996, Az.: 10 C 49/96 15% Fahrstuhlausfall - 4. Etage AG Charlottenburg, Urteil vom 15.12.1989, Az.: 2 C 484/89 10% Fliesen - fehlen LG Berlin, Urteil vom 20.11.1980, Az.: 61 S 200/80 0% Gerüche - unzumutbare AG Köln, Urteil vom 27.09.1988, Az.: 201 C 457/87 45% Gerüst - vor Dachgeschosswohnung BGH, Urteil vom 12.12.2012, Az.: VIII ZR 181/12 50% Geruchsbelästigungen - durch Fleischerei AG Pankow/Weißensee, Urteil vom 05.08.2004, Az.: 3 C 71/03 5% Garagentor - Lärmbelästigung AG Mainz, Urteil vom 13.11.2002, Az.: 81 C 230/01 20%
Heizungsausfall - im Winter LG Berlin, Beschluss vom 18.08.2002, Az.: 67 T 70/02 70%

Hellhörige Wohnung AG Wedding, Urteil vom 22.05.1985, Az.: 6 C 211/85 20% Haustür - nicht abschließbar AG Köln, Urteil vom 28.10.1976, Az.: 153 C/ 76 5% Kugelkäferplage AG Trier, Urteil vom 11.09.2008, Az.: 8 C 53/08 50% Kriminelle Nachbarn AG Köln, Urteil vom 04.01.1978, Az.: 152 C 1322/77 25% Kinderlärm AG Hamburg-Bergedorf, Urteil vom 11.11.2008, Az.: 409 C 285/08 0% Lärmbelästigung - laute Musik AG Braunschweig, Urteil vom 03.08.1989, Az.: 113 C 168/89 (9) 50% Lärmbelästigung - zwei Gaststätten LG Berlin, Urteil vom 05.08.2002, Az.: 67 S 342/01 40% Lärm - Glascontainer AG Rudolstadt, Urteil vom 20.05.1999, Az.: 1 C 914/98 10% Laminat - aufgesprungen AG Schöneberg, Urteil vom 10.04.2008, Az.: 109 C 256/07 20% Mäuse - in Stadtwohnung AG Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 06.08.2001, Az.: 32 C 520/00 100% Mottenbefall AG Bremen, Urteil vom 05.12.2001, Az.: 25 C 0118/01 25% Rollladen - kaputt LG Berlin, Urteil vom 14.09.2006, Az.: 62 S 90/06 3% Stromausfall AG Neukölln, Urteil vom 20.10.1987, Az.: 15 C 23/87 100% Toilette - verstopft AG Hannover, Urteil vom 10.10.2008, Az.: 559 C 3475/08 50% Taubenbefall LG Freiburg, Urteil vom 19.06.1997, Az.: 3 S 386/96 35% Teppichbodenmängel OLG Celle, Urteil vom 19.10.1994, Az.: 2 U 216/93 15% Wasser - aus Zimmerdecke AG Kiel, Urteil vom 26.06.1980, Az.: 13 C 9/80 30% Wasserboiler - defekt AG München, Urteil vom 10.01.1991, Az.: 232 C 37276/90 15% Wasser - rostig AG Görlitz, Urteil vom 03.11.1997, Az.: 1 C 1320/96 20% Wohnungstür - nichtabschließbar AG Potsdam, Urteil vom 09.03.1995, Az.: 26 C 406/94 25% Zigarettenrauch - aus Nachbarwohnung LG Stuttgart, Urteil vom 27.05.1998, Az.: 5 S 421/97 20% Zugluft - undichte Türen OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.03.2000, Az.: 10 U 160/97 5% Die in der Tabelle angegebenen Minderungsquoten geben eine grobe Orientierung, beanspruchen jedoch keine Allgemeingültigkeit, da es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt. Dipl. Jur. Denise Gutzeit Mehr zum Thema Mietminderung auf 123recht.net.

Henry ratet:
Link von ImmoScout:
http://www.immobilienscout24.de/umzug/mietrecht/miet…

Hallo!

Hat Dich Unglücksrabe also auch niemand in die Bedienung einer Nachtspeicherheizung eingewiesen ?

Es gab keine mitgegebene Bedienungsanleitung ?

Das wäre schlecht und ein Mietmangel.
Man kann nicht voraussetzen, Mieter kennen sich mit dieser Art Heizung aus, dazu ist sie zu selten. Wenn Mieter die Heizung bedienen muss(das ist hier so),dann muss es auch eine verständliche Anleitung bzw. Einweisung durch Hausmeister etwa geben.

Man hätte sich auf Kosten des Vermieters einweisen lassen können, wenn Anleitung nicht nachgeliefert wird.
Klar kann man die Heizung auch im Sommer testen.

Da ein Elektriker? vor Ort war, spricht aus meiner Sicht viel für Fehlbedienung aus Unkenntnis. Warum hat man sich nicht von dem Mann die Sache erklären lassen ?

Mietminderung und nun fristlose Kündigung ist ziemlich drastisch, geht nur wenn die Heizung wirklich technisch defekt wäre. Ist sie nur falsch eingestellt/genutzt ,was dann ?

Statt langer und fruchtloser Diskussion mit Vermieter/Verwalter lässt man es selbst machen. Man bestellt Elektriker, bezahlt den selbst und zieht Kosten von Miete ab.
Selbstvornahme genannt.
Dann hätte man binnen weniger Tage eine warme Wohnung gehabt.

MfG
duck313

Problemlösung
Hallo,

Der hat dann ein Fachmann vorbei geschickt,
der sich das angeguckt hat und mir erzählen wollte die sind
alle 100%ig ok.

Unschöne Sache. Und wie hat der erklärt, dass die Heizung nicht warm wird?

Darf ich meine jetzige Wohnung unter den gegebenen Umständen
fristlos kündigen?

Warum denn fristlos? Such dir in Ruhe eine neue Wohnung und kündige fristgerecht. Bis es wieder so kalt wird, dass man eine Heizung braucht, hast du ein halbes Jahr Zeit.

Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Zwangsverwalter der
ohnehin kein Geld ausgeben will ein Hartz 4 Empfänger vor
Gericht zerrt?

Es gäbe aber, wenn dir die Wohnung ansonsten gefällt, auch noch eine andere Möglichkeit: Versuche, eine Sonderleistung vom Amt für diese Sache zu bekommen und lasse einen unabhängigen Elektriker mal draufschauen. Vielleicht kann der ja die Heizung reparieren. … Ein neuer Nachtspeicherofen kostet zwar um die EUR 800, aber auf eBay bekommst du die sehr günstig gebraucht, weil jeder sie los haben will. Du müsstest aber den Elektriker fragen, was genau du da kaufen musst, also welchen Typ, wie viel Watt, etc. Und selbstverständlich kann man eine Nachtspeicherheizung nicht selbst einbauen, sondern muss das einen Elektriker machen lassen. … Unserer hat widerspruchslos einen der Nachtspeicheröfen montiert, die meine Schwester nicht mehr gebraucht hat, als einer von unseren kaputt gegangen ist.

Schöne Grüße

Petra