Fristlose Kündigung wegen Elektroheizofen?

Vermieterin droht mit fristloser Kündigung, weil die Wohnung hauptsächlich durch Elektroheizöfen (Konvektoren, die in die Steckdose eingesteckt werden / keine bauliche Veränderung)beheizt wird.
Zum Hintergrund: Eine Gaszentralheizung ist vorhanden, heizt die Wohnung aber nicht genügend auf und Mieter erhält ein verbilligtes Stromkontingent (da Mitarbeiter bei einem Energieversorger).
Begründung der Vermieterin ist, dass eine Änderung der Heizart nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig ist und die Gebäudeversicherung keine andere Heizart zulässt.

Wie ist Eure Meinung?

Vermieterin droht mit fristloser Kündigung, weil die Wohnung
hauptsächlich durch Elektroheizöfen (Konvektoren, die in die
Steckdose eingesteckt werden / keine bauliche
Veränderung)beheizt wird.

Als Dauerheizung hätte ich als Vermieter auch meine Bedenken. Immerhin stehen in da in jedem Zimmer 2 bis 3 solcher Heizlüfter, mit Kabel usw. - also eine erhöhte Brandgefahr ist da wohl nicht auszuschließen.

Zum Hintergrund: Eine Gaszentralheizung ist vorhanden, heizt
die Wohnung aber nicht genügend auf

Da kann man dem Mieter nur raten: Mit Gaszentralheizung heizen und nur
wenn sie nicht ausreicht

  1. beim Vermieter beschweren (möglich, dass Verm. zu geizig ist, um an kälteren Tagen die Vorlauftemp. anzuheben);
  2. mit Mietkürzung drohen, denn als Mieter hat man Anspruch auf eine Raumtemperatur von (ich glaube) mind. 22 °C bei jeder Wetterlage (und man will ja die Wohnung nicht vollpflastern mit Heizlüftern);
  3. erst dann mit den elektr. Heizkörpern Zusatzwärme erzeugen.

und Mieter erhält ein
verbilligtes Stromkontingent (da Mitarbeiter bei einem
Energieversorger).

Aha, da scheint wohl das Hauptmotiv zu liegen!

Und wie wird der Wärmeverbrauch abgerechnet? Wenn es über Verdunstungszähler geht, bezahlt man den Strom nochmals, denn diese Messgeräte können nicht unterscheiden, ob die Wärme aus dem Gas oder dem Stromkontingent stammt, u.U. zahlt der Mieter dann den Strom zweimal.

Begründung der Vermieterin ist, dass eine Änderung der Heizart
nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig ist

Wenn es so im Mietvertrag steht dann hat er Recht; in der Regel ist dieser Sachverhalt über das Verbot baulicher Änderungen abgedeckt, das würde hier aber nicht greifen. Außerhalb der Heizperiode oder wenn die Wohnung nach längerer Abwesenheit stark ausgekühlt ist, ist es durchaus üblich, vorübergehend mit Heizlüftern zu heizen; das wird weder ein Mietvertrag noch eine Versicherung verbieten.

und die
Gebäudeversicherung keine andere Heizart zulässt.

Man kann sich ja die Versicherungsbedingungen zeigen lassen.

Wie ist Eure Meinung?

Stromheizung nix gut - Vermieter soll Gaszentralheizung auf Vordermann bringen.

Wolfgang D.

Vielen lieben Dank für die Antwort!
Es handelt sich nicht um Heizlüfter, sondern um Konvektoren. Konvektoren haben keinen Ventilator und sind somit wesentlich ungefährlicher (zudem besitzen sie eine eigene Sicherung bzw. Abschaltautomatik, daher ist eine erhöhte Brandgefahr nicht gegeben). Außerdem werden sie auch nur dann benutzt, wenn Personen in der Wohnung anwesend sind. Bei Abwesenheit läuft nur die Gasheizung auf kleiner Stufe. Insgesamt stehen 3 Konvektoren in der gesamten Wohnung (Wohnung ist also nicht zugepflastert).
M.E. sind die Konvektoren wie ein normales Elektrogerät zu sehen, welches an die Steckdose angeschlossen wird. Eine normale Implosionsgefahr besteht bei andere Elektrogeräten (Fernseher, Mikrowelle, PC etc.) genauso. Und Implosionsschäden müssten über die Versicherung wohl abgedeckt sein.

Der Ärger mit Mietminderung etc. sollte durch diese Art umgangen werden. Scheint aber leider notwendig zu sein.

Verbilligtes Stromkontingent zwar auch Motiv, aber nicht Hauptmotiv.
Zur Verdeutlichung sei vielleicht gesagt, dass wir im Januar 2006 im Schlafzimmer bei Heizung auf Stufe 5 lediglich 11 Grad erreicht haben.

Der Mietvertrag regelt nur bauliche Veränderungen der Wohnungen bzw. Änderungen der Heizart, die zusätzlich einen Schornsteinfeger erfordern. Diese Unterliegen der Zustimmung des Vermieters.

Der Wärmeverbrauch wird per Wärmemengenzähler, der im Keller hängt, abgerechnet. Daher keine Doppelabrechnung.

Vielen Dank nochmal für die Antwort und die damit verbundene Mühe ;o)).

Zur Verdeutlichung sei vielleicht gesagt, dass wir im Januar
2006 im Schlafzimmer bei Heizung auf Stufe 5 lediglich 11 Grad
erreicht haben.

Man könnte den Mangel dem Vermieter mitteilen und wenn er nicht reagiert, Schadense4rsatz geltend machen, Stromkosten (man würde ja zusätzlich heizen), Kosten für Extra-Stromzähler, …

Der Mietvertrag regelt nur bauliche Veränderungen der
Wohnungen bzw. Änderungen der Heizart, die zusätzlich einen
Schornsteinfeger erfordern. Diese Unterliegen der Zustimmung
des Vermieters.

Der Wärmeverbrauch wird per Wärmemengenzähler, der im Keller
hängt, abgerechnet. Daher keine Doppelabrechnung.

ME kann kein Vermieter den Anschluss der Konvektoren nicht verbieten, solange sie korrekt angeschlossen und abgesichert sind, eine bauliche Veränderung ist das nicht, es findet ja kein Eingriff in die Substanz oder Optik des Hauses statt, wie z.B. beim Anbringen einer Markise, oder so. Der Anschluss ist ME eher wie der Anschluss eines anderen Elektrogerätes

Vielen Dank nochmal für die Antwort und die damit verbundene
Mühe ;o)).

Bitte, bitte
Peter

Hallo,

ME kann kein Vermieter den Anschluss der Konvektoren nicht
verbieten, …

Vorsicht bei doppelten Verneinungen. Oder wie ist das gemeint?

Gruß!

Hallo,

ME kann kein Vermieter den Anschluss der Konvektoren nicht
verbieten, …

Vorsicht bei doppelten Verneinungen. Oder wie ist das gemeint?

…kann ein Vermieter…, son kleenes k

Gruß

zurück