Vermieterin droht mit fristloser Kündigung, weil die Wohnung
hauptsächlich durch Elektroheizöfen (Konvektoren, die in die
Steckdose eingesteckt werden / keine bauliche
Veränderung)beheizt wird.
Als Dauerheizung hätte ich als Vermieter auch meine Bedenken. Immerhin stehen in da in jedem Zimmer 2 bis 3 solcher Heizlüfter, mit Kabel usw. - also eine erhöhte Brandgefahr ist da wohl nicht auszuschließen.
Zum Hintergrund: Eine Gaszentralheizung ist vorhanden, heizt
die Wohnung aber nicht genügend auf
Da kann man dem Mieter nur raten: Mit Gaszentralheizung heizen und nur
wenn sie nicht ausreicht
- beim Vermieter beschweren (möglich, dass Verm. zu geizig ist, um an kälteren Tagen die Vorlauftemp. anzuheben);
- mit Mietkürzung drohen, denn als Mieter hat man Anspruch auf eine Raumtemperatur von (ich glaube) mind. 22 °C bei jeder Wetterlage (und man will ja die Wohnung nicht vollpflastern mit Heizlüftern);
- erst dann mit den elektr. Heizkörpern Zusatzwärme erzeugen.
und Mieter erhält ein
verbilligtes Stromkontingent (da Mitarbeiter bei einem
Energieversorger).
Aha, da scheint wohl das Hauptmotiv zu liegen!
Und wie wird der Wärmeverbrauch abgerechnet? Wenn es über Verdunstungszähler geht, bezahlt man den Strom nochmals, denn diese Messgeräte können nicht unterscheiden, ob die Wärme aus dem Gas oder dem Stromkontingent stammt, u.U. zahlt der Mieter dann den Strom zweimal.
Begründung der Vermieterin ist, dass eine Änderung der Heizart
nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig ist
Wenn es so im Mietvertrag steht dann hat er Recht; in der Regel ist dieser Sachverhalt über das Verbot baulicher Änderungen abgedeckt, das würde hier aber nicht greifen. Außerhalb der Heizperiode oder wenn die Wohnung nach längerer Abwesenheit stark ausgekühlt ist, ist es durchaus üblich, vorübergehend mit Heizlüftern zu heizen; das wird weder ein Mietvertrag noch eine Versicherung verbieten.
und die
Gebäudeversicherung keine andere Heizart zulässt.
Man kann sich ja die Versicherungsbedingungen zeigen lassen.
Wie ist Eure Meinung?
Stromheizung nix gut - Vermieter soll Gaszentralheizung auf Vordermann bringen.
Wolfgang D.