Fristlose Kündigung wegen fehlendem Krankenschein

Hallo liebe Experten,

ich habe folgendes Thema:

Ein Mitarbeiter hat mir gegenüber einen ziemlichen Vertrauens-/Wortbruch begangen. Leider haben wir die mündliche Abmachung, an der der MA sich nun nicht mehr hält, nie schriftlich festgehalten, und er lies mich mich nun vor ein paar Wochen, während er 2 Wochen krank gemeldet war, ins Messer laufen mit „Pech gehabt, hättest du es halt schriftlich machen sollen“.

Natürlich habe ich dem Mitarbeiter daraufhin ein ordentliche Kündigung geschickt. Dummerweise (2. Anfängerfehler, ich weiß…) kann ich mich nicht 100%ig entsinnen, ob ich diese Kündigung unterschrieben habe. Wenn sie nicht unterschrieben ist, ist sie ja wirkungslos. Bisher (4 Wochen) ist allerdings noch kein Widerspruch seinerseits aufgrund dieser Tatsache eingegangen.

Der Mitarbeiter hat sich auf die Kündigung hin, wie erwartet/befürchtet, für 4 Wochen krank gemeldet und dafür auch ein ärztliches Attest. Nun fehlt aber von den davor liegenden 2 Wochen das Attest immer noch. Dies wurde nie abgegeben. Ich habe dem Mitarbeiter mittlerweile 2 Abmahnungen diesbezüglich geschickt, worauf zwar mal ein Brief mit „Ist wohl in der Post verloren gegangen, muss ich mir neu besorgen“ kam, aber sonst nix. Die 2. Abmahnung ist mittlerweile 10 Tage her.

Frage: Ist eine Fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Ist es sinnvoll, die Formulierung „hilfsweise fristgerecht zum blablupp“ auf die 1. ordentliche Kündigung zu beziehen oder besser gleich ne neue Frist eintragen, falls die fristlose nicht durchgeht?

Herzlichen Dank für die Hilfe!

Ich wage hier schon einmal zu behaupten, dass die zweite Abmahnung zur ‚Eintreibung‘ der fehlenden AU-Bescheinigung nicht rechtens gewesen ist. Ich gehe davon aus, dass in der ersten Abmahnung vermerkt war, für welchen Zeitraum die AU-Bescheinigung fehlt und er darauf hingewiesen wurde, dass ein solches Verhalten in der Zukunft zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führt. Er erhielt faktisch die Abmahnung also, weil er unentschuldigt gefehlt hat. Ihn zu diesem Fall erneut abzumahnen, weil diese AU-Bescheinigung immer noch nicht eingegangen ist, wäre doch, den gleichen Fall zwei Mal abzumahnen. Ich bezweifel, dass es hier bei einer Kündigungsschutzklage zum erwünschten Erfolg deinerseits führen kann. Daher halte ich hier die fristlose Kündigung als über das Ziel hinaus geschossen. Du kannst allerdings natürlich für den unentschuldigten Zeitraum natürlich das Gehalt rückfordern, da bei unentschuldigtem Fehlen keine Lohnfortzahlung besteht. Mehr ist hier aber sicher nicht zu wollen. Und wenn wir ehrlich sind, dann wäre diese fristlose Kündigung doch mehr für das eigene Ego gut. Die fristgerechte Kündigung ist raus. Danach ist das ‚Elend‘ für dich aus der Welt. Wolen wir beide doch einfach mal hoffen, dass du die Kündigung doch unterschrieben hat. Sollte dies nicht geschehen sein, so braucht von Seiten des Arbeitnehmers aber auch gar keine Reaktion erfolgen, da ihm ja keine formgerechte Kündigung zugegangen ist, auf die er reagieren müsste :wink: Ich drück dir die Daumen!

Die fristlose soll hauptsächlich dazu gut sein, im falle
der verpassten unterschrift nicht noch einen monat länger
zahlen zu müssen.

Hallo Antal,

ich denke, Du hast es da mit einem Arbeitnehmer zu tun, der zwar nicht unbedingt seine Rechte und Pflichten kennt, aber auch nicht sehr kooperativ ist. In dem Fall empfehle ich Dir dringend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht als Hilfe. Überlege selbst: Allein für die Mehrkosten, weil die Kündigungsfrist möglicherweise durch Unaufmerksamkeit oder Fehler 2 Wochen länger dauert (1/2 Monatsgehalt mehr), hättest Du Dir schon einen guten Anwalt leisten können. Als erste Hilfe kannst Du ja die Hinweise der Checkliste http://www.iab-dm.de/download/chklkuen.htm nutzen.

Ernst-Erwin

Hallo,

schwieriger Fall. Ich weiß nicht was Ihre 100 % genau bedeuten. Wann endet denn nun das AV? Zum 31.05.2010 ? Ich würde den Mitarbeiter auf jeden Fall eine fristlose Kündigung / hilfsweise fristgerecht senden (ohne Hinweis auf die „alte“ nicht so sichere Kündigung)
Bei weiteren Fragen rufen Sie mich am besten an:
0170 - 5268534

Daniel Ober-Hongsermeier