Fristlose Kündigung wegen Geschäftsaufgabe

Arbeite seit 1Jahr und 2Monaten in einer Spielhalle,am Freitag kam per Post die Kündigung für den 15.7. also in 5 Tagen.Mit mir sind noch 4 Frauen denen gekündigt wurde,wir waren auf 1000,-,600,-,430,- Euro Basis und ich selber bis Mai auf 400,- und ab Juni auf 600,-Euro Basis.Was können wir tun ,haben wir irgendwelche Rechtlichen Ansprüche?Die schliessung erfolgt,weil das Geschäft zu wenig gewinn abwirft.Unser Chef hat auch noch andere Spielhallen in anderen Städten,die für uns nicht erreichbar wären.

Ich bin kein Arbeitsrechtexperte - trotzdem folgender Tip:

SOFORT schriftlich per Einschreiben der Kündigung wiedersprechen und ggf. Klage beim Arbeitsgericht ankündigen.

Ganz einfach:

Sehr geehrter Herr …

Ich bestätige formell den Erhalt Ihres Kündigungsschreibens vom … .
Gleichzeitig teile ich Ihnen aber mit, das ich diese Kündigung zum genannten Termin nicht akzeptiere.
Ich berufe mich dabei auf den § 622 BGB :
Danach ist eine Kündigung nur für den 15.ten oder Schluss eines Kalendermonats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich.
Für den Fall, das hier keine gütliche Vereinbarung zustande kommt, werde ich Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

So,das bring erstmal auf den Weg - per Einschreiben!
Gib deinem ehemaligen Chef die Möglichkeit, einen Vergleich ( Weiterzahlung von 50 % des Lohns für die Dauer der Kündigungsfrist- also bis 15.08.2010 würde ich für angemessen halten )

Wenn das nicht hilft:

Dann pack Arbeitsvertrag, Kopie des Wiederspruchs ein, geh zum Arbeitsgericht und lass da deine Ansprüche prüfen - und reiche ggf. Klage ein.

Viel Glück!

LG Chris

Hallo Heikeneike,

ich kann dir hierbei leider nicht helfen. Hoffe, du findest eine qualifiziertere Hilfe!

mfg

Viktoria