Was kann man tun,wenn man seit 1Jahr und 1Monat in einer Spielhalle beschäftigt ist und am Freitag per Post die Kündigung für den 15.7. also in 5 Tagen kam.Es sind 4 Frauen denen gekündigt wurde,sie waren auf 1000,-,600,-,430,- Euro Basis und eine auf 400,- und ab Juni auf 600,-Euro Basis.Was kann man tun ,hat man irgendwelche Rechtlichen Ansprüche?Die schliessung erfolgt,weil das Geschäft zu wenig gewinn abwirft.Chef hat auch noch andere Spielhallen in anderen Städten,die für die 4 nicht erreichbar wären.
Das Allermindeste wäre, eine Einhaltung der Kündigungsfristen gem. Arbeitsvertrag bzw. § 622 BGB einzuklagen.
Eine Betriebsschließung rechtfertigt idR keine fristlose Kündigung.
&Tschüß