Hi,
ich hab da mal eine wichtige Frage, kann man jemanden fristlos kündigen, weil jemand an zwei seiner Bekannten Getränke an der Theke ausgeschenkt hat und die nicht abkassiert hat??
Ist das Betrug und wenn ja, geht das so einfach jemenden nach dreijähriger Beschäftigung im unbefristeten Vertrag die Tür zu zeigen?
Ich hoffe das Ihr mir auf die Sprünge helfen könnt…
…übrigens wurden die Bekannten auch nicht eingeladen auf die Getränke…
ich denke, ja. Gerade nach den aktuellen Fällen, die auch durch die Medien gingen (Leergutbon etc.), werden wohl jetzt einige Chefs die Möglichkeiten der Rechtssprechung, wonach dies Diebstahl ist und Diebstahl eine fristlose Kündigung rechtfertigt, versuchen auszuschöpfen.
Hallo Barman,
grundsätzlich kann der Arbeitgeber in solch einem Fall fristlos kündigen. Mit der Begründung:
-Diebstahl/Betrug
-Vertrauensposition (Kasse!) missbraucht
-dadurch Vertrauensverhältnis gestört
In den letzten Monaten wurden durch Arbeitsgerichte in ähnlich gelagerten Fällen zugunsten des Arbeitgebers entschieden, also der fristlosen Kündigung stattgegeben.
Ich sehe da wenig Chancen, auch wenn ich persönlich gegenüber dem Mitarbeiter anders handeln würde.
sollte keine andere schriftliche Regelung vorhanden sein, dann würde das durchaus für eine fristlose Kündigung ausreichen. Es kommt hierbei nicht auf die Menge oder den Wert an, teilweise reicht selbst der Verdacht.
Dennoch würde ich auf jedem Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten, da es hier einige Fristen und Formvorschriften gibt, die vielleicht nicht eingehalten sind und somit die Kündigung ungültig.
wenn du aufmerksam die Ereignissen der letzten Tagen in Fernseher (Anne Will ) und die Zeitungen verfolgt hast, dann
hast schon die Antwort bei deiner Frage und die Folgen.
In der Fall deiner Bekannten handelt es sich nicht um Betrug, sondern um Diebstahl, weil er fremdes Eigentum entwendet hat.
Das er ausgeschenkt hat oder die Getränke mitgenommen hätte, es kommt zur gleichen Ergebnis. Für den Arbeitgeber ist ein Verlust
entstanden (der Wert spielt keine Rolle).
Muss damit rechnen dass der Bekannte fristlos gekündigt wird, es bedarf keine Abmahnung.
Vielen Lieben Dank an Euch alle, weiß jetzt mehr als vorher…mit dem Anwalt muß man sich nochmal überlegen, ob dies überhaupt noch ein Sinn hat…
Trotzdem, thank u…
ich hab da mal eine wichtige Frage, kann man jemanden fristlos
kündigen, weil jemand an zwei seiner Bekannten Getränke an der
Theke ausgeschenkt hat und die nicht abkassiert hat??
Ist das Betrug und wenn ja, geht das so einfach jemenden nach
dreijähriger Beschäftigung im unbefristeten Vertrag die Tür zu
zeigen?
Ich hoffe das Ihr mir auf die Sprünge helfen könnt…
…übrigens wurden die Bekannten auch nicht eingeladen auf die
Getränke…