Guten Tag,
Fall:
Ein AN ist über einen längeren Zeitraum (über 1 Jahr) krank geschrieben.
Nach seiner Rückkehr zur Arbeitsstätte ist der AG nicht mehr mit der Arbeitsleistung zufrieden.
Der AN hat nach seiner Rückkehr in den Betrieb keine Fehlzeiten mehr. Jedoch weigert er sich aus Rücksicht auf seine Gesundheit freiwillig Überstunden zu machen (Vertrauensarbeitszeit) und zeigt nicht mehr den Einsatz, der letztendlich zu seiner Erkrankung geführt hat.
Der AG möchte den Vertrag fristlos kündigen und bietet einen neuen Anstellungsvertrag mit anderen Aufgaben und für den AN deutlich schlechteren Konditionen an.
Auch steht eine betriebliche Umstrukturierung mit starkem Personalabbau an.
Es bietet sich also an, den AN elegant aus persönlichen Gründen zu kündigen, um eine betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden.
Ist in diesem Fall eine fristlose Kündigung möglich?
Muss der neue Vertag angenommen werden?
Der örtliche BR wird der Kündigung in jedem Fall widersprechen. Der AG muss sich die Zustimmung also ersatzweise beschaffen. Läuft in dieser Zeit der Anstellungsvertrag weiter?
Da hier vieles auf eine versteckte betriebliche Kündigung hindeutet - ist zu erwarten, dass das Arbeitsgericht dies auch so sieht?
Vielleicht hat jemand Erfahrung in diesem Bereich.
Vielen lieben Dank für Eure Mühe und LG
