Hallo,
ein Vermieter kündigt dem Mieter fristlos wegen 2 Monaten Mietrückstand.
Da Vermieter sich nicht sicher ist, daß künftig wieder Mietzahlung erfolgt, würde zusätzlich auch noch fristgerecht gekündigt, sollte sich die fristlose Kündigung als nicht haltbar erweisen, weil Mietrückstand beglichen wird.
Die zusätzliche fristgerechte Kündigung würde ausserdem noch aus dem Grund erfolgen, daß seit Mietbeginn die fristgerechte Zahlung der Miet- und Nebenkosten niemals eingehalten wurde (fristgerechte Zahlung wäre der 3.Werktag eines jeden Monats - Zahlung erfolgte meistens erst am 15. oder 17. Werktag).
Wie würde es für den Vermieter nun weitergehen, wenn der Mieter keine Reaktion zeigt? Also weder den Rückstand begleicht, noch künftig die Miete zahlt, noch der fristlosen Kündigung bzw. der fristgerechten Kündigung Rechnung zollt (also nicht auszieht).
Mahnbescheid erstellen lassen für die 2 Monate Mietrückstand? Falls ja - wann?
Räumungsklage? - Ab welchem Zeitpunkt möglich?
Mieter ist unter 30 Jahre, weder schwerbehindert noch schwer krank und auch nicht arbeitslos.
Gruß von Sid