Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand

fristlose Kündigung wegen Mietrückstand eines Gewerberaumes wenn der Rückstand dann sofort ausgeglichen wurde, ist dann die Kündigung trotdem wirksam?

Auch ein nettes Hallo,

fristlose Kündigung wegen Mietrückstand eines Gewerberaumes
wenn der Rückstand dann sofort ausgeglichen wurde, ist dann
die Kündigung trotdem wirksam?

Bei Gewerberaumvermietung ist das Mietrecht gem. BGB nicht anzuwenden!
Wenn der Vermieter aufgrund des Mietrückstandes fristlos kündigt, wird die Kü nicht unwirksam, wenn der Rückstand ausgeglichen wird.
Das geht dann nur mit Zustimmung des Vermieters.

Schönen Abend noch.

Da vor kurzem die 12 Monats-Frist für BK-Abrechnungen aus dem Wohnraummietrecht trotz fehlender gesetzlicher Grundlage 1:1 auf das Gewerbemietrecht übernommen wurde, wage ich keine Prognose auf den Ausgang eines Verfahrens.

vnA

Bei Gewerberaumvermietung ist das Mietrecht gem. BGB nicht
anzuwenden!

so ein unsinn, http://dejure.org/gesetze/BGB/578.html