Kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden wegen mehrfach misslungenem Bankeinzug(4-5mal im Jahr) seitens der Vermieters aber regelmäßiger schneller begleichung innerhalb von 5-10Tagen seitens des mieters und gleichzeitiger sofortiger information des Vermieters,daß die Abbuchung nicht funktioniert hat?
Und das ohne Mahnungen zu senden, oder eine Abmahnung auszusprechen?
Was meint ihr?
Hallo chris,
nein, eine (außerordentliche) fristlose Kündigung ist nicht möglich.
Es kommt jedoch eine ordentliche Kündigung nach § 573 Abs.2 Nr.1 in Betracht, da die Mietzahlungen mehrfach nicht pünktlich geleistet wurden.
Gruß
Joschi