Fristlose Kündigung wegen neuer Stelle ?

Guten Tag,

ein Arbeitnehmer hat sich auf eine neue Stelle beworben, die er unbedingt antreten möchte. Aufgrund einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende ist eine Kündigung erst zum 31.12. möglich. Die neue Stelle allerdings muss ab dem 1.10. begonnen werden. Welche Möglichkeiten hat der Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmt? Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer auch wenn keine schwerwiegenden Gründe vorliegen (wie z.B. Mobbing oder sexuelle Belästigung)?

Ich danke schon jetzt für Eure Antworten.

Guten Tag.

Einfache Gegenfrage: Wie würde es dir passen, wenn dein Arbeitgeber dir morgen mitteilt, dass du nicht mehr zu kommen brauchst und auch kein Geld mehr erhältst?

Verträge sind einzuhalten! Und wenn ein neuer AG nicht in der Lage ist, eine Kündigungsfrist - die durchaus im üblichen Rahmen liegt! - abzuwarten, dann würde ich mir gewaltig überlegen, ob ich da wirklich arbeiten wollte.

Gruß Eillicht zu Vensre

Ja da bleibt nur noch die Möglichkeit beim neuen AG erst dann anzufangen… wenn es die richtige Peerson ist, wird er die 2 Monate sicher gerne noch abwarten…

Hallo,

ein Vertarg ist ein Vertrag ist ein Vertrag!

Da hilft Dir nichts anderes als abzuwarten, oder den momentanen Arbeitgeber zu bitten dich früher aus dem Vertrag zu lassen.

Denn wenn er damit nicht einverstanden ist, kann er Forderungen gegen dich stellen falls du vetragswidrig früher gehen solltest.

LG Jasmin

Hallo,

  1. Möglichkeit: Auflösungsvertrag mit dem jetzigen AG schließen. Wenn er darauf eingeht kan man die neue Stelle antreten oder
  2. Möglichkeit: beim neuen AG bitten, ab dem 1.1. einzustellen.

Eine fristlose Kündigung ist etwas schwieriges und geht nur mit sehr guten Gründen. Einfach so kann man keinen Vertrag brechen (was das ja wäre, weil was anderes vereinbart war).

Grüße
Jessica

Hi!

Denn wenn er damit nicht einverstanden ist, kann er
Forderungen gegen dich stellen falls du vetragswidrig früher
gehen solltest.

Die da wären?

Gruß
Guido

Die eleganteste Lösung wäre ein Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag. Diese ist im beiderseitigen Einvernehmen und so entstehen dem Arbeitnehmer auch zukünftig keine Nachteile. So eine „richtige“ Kündigung kann einem schon noch mal Ärger beireiten…

In der Regel blockieren Arbeitgeber die Zukunft der Arbeitnehmer nicht. Sollte der Arbeitgeber auf die vertragliche Arbeitsleistung bestehen, bleibt nicht viel mehr als die schon beschriebenen Vorgehensweisen…

LG

Hallo,

Die da wären?

z.B. die Kosten für Personalleasing, Schadensersatz für Verträge, die auf Grund fehlendem Mitarbeiter abgelehnt werden müssen etc.

Gruß, Niels

Von Schadenersatz war nicht dir Rede…
Hi!

z.B. die Kosten für Personalleasing, Schadensersatz für
Verträge, die auf Grund fehlendem Mitarbeiter abgelehnt werden
müssen etc.

Das Zitat war:
Denn wenn er damit nicht einverstanden ist, kann er Forderungen gegen dich stellen falls du vetragswidrig früher gehen solltest.

…und das ist schlicht falsch.

Dass man nachweislich durch die Kündigung entstandenen Schaden gegen den Verursacher geltend machen kann, ist völlig klar.

Gruß
Guido

Das Zitat war:
Denn wenn er damit nicht einverstanden ist, kann er
Forderungen gegen dich stellen falls du vetragswidrig früher
gehen solltest.

…und das ist schlicht falsch.

wieso?

er kann (unter Umständen) Schadensersatz forderungen stellen.

Gruß, Niels

Das Zitat war:
Denn wenn er damit nicht einverstanden ist, kann er
Forderungen gegen dich stellen falls du vetragswidrig früher
gehen solltest.

…und das ist schlicht falsch.

wieso?

Weil es als pauschale Aussage falsch ist!

Es muss ein nachweisbarer Schaden entstanden sein, was mit Zunahme von Zeitarbeitsunternehmen immer schwieriger wird…

Ist kein Schaden entstanden, kann er keine Forderungen geltend machen (es sei denn, es wäre wirksam [was dann mal noch eine Ecke komplizierter wird] eine Vertragsstrafe vereinbart, was aber ebenfalls nicht in eine solch pauschale Aussage passt) - und ob ein Schaden entstanden ist, klärt im Zweifel ein Gericht.

Von so einfach mal
Denn wenn er damit nicht einverstanden ist, kann er
Forderungen gegen dich stellen falls du vetragswidrig früher
gehen solltest.

ist das Lichtjahre entfernt.

Gruß
Guido