Guten Tag,
Der fall:
N arbeitet nun seit neun Jahren in einem großen Unternehmen das vor kurzen Insolvenz angemeldet hat.
N möchte gerne ausscheiden und wollte sich kündigen lassen, leider ist der Betriebsrat damit nicht einverstanden.
nun hat der BR und der Personalleiter folgendes Angebot gemacht.
N soll einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen und bekommt so eine fristlose Kündigung ohne vorher abgemahnt zu werden.
Dann nach deren Aussagen soll N sofort ALG erhalten!
Da die fristlose kündigung wegen so einer Kleinigkeit und einmaliger Sache nicht notwendig ist! Sonder erst eine Abmahnung fällig wäre!
Jetzt fragt N sich ist das so? Bekomme N keine Sperre des ALG?
N hat sich nie was zu schulden kommen lassen-----
Vielen Dank
Guten Tag,
Der fall:
N arbeitet nun seit neun Jahren in einem großen Unternehmen
das vor kurzen Insolvenz angemeldet hat.
N möchte gerne ausscheiden und wollte sich kündigen lassen,
leider ist der Betriebsrat damit nicht einverstanden.
Was völlig irrelevant ist, es sei denn, N ist Mitglied des BR oder ein anderer Mandatsträger. Denn nach § 102 BetrVG muss der BR bei Nichtmandatsträgern nur angehört werden und ob er einverstanden ist oder nicht, interessiert keinen und ändert an der Wirksamkeit der Kündigung nichts.
nun hat der BR und der Personalleiter folgendes Angebot
gemacht.
N soll einfach nicht mehr zur Arbeit erscheinen und bekommt so
eine fristlose Kündigung ohne vorher abgemahnt zu werden.
Dann nach deren Aussagen soll N sofort ALG erhalten!
Dummes Zeug, das ist der Klassiker von Verschulden an der Arbeitslosigkeit und führt 100%ig zu einer Sperrzeit.
Da die fristlose kündigung wegen so einer Kleinigkeit und
einmaliger Sache nicht notwendig ist! Sonder erst eine
Abmahnung fällig wäre!
Auch bei einer ordentlichen verhaltensbedingten (=wegen Pflichtverletzung=Nichterscheinen) Kündigung gibt es eine Sperrzeit.
Und bei der Hinnahme einer offensichtlich unwirksamen Kündigung auch.
Entweder sind N und BR komplette Vollidioten ahnungslos oder wollen N verladen.
VG
EK