Hallo zusammen,
Sachverhalt:
Einem Mitarbeiter wurde fristlos gekündigt, weil er während der Arbeitszeit private Emails schrieb.
*Darf der Arbeitgeber die privaten Emails des Mitarbeiters öffnen und ohne Abmahnung fristlos kündigen?
*Darf er auch die empfangene Emails öffnen - verletzt das nicht die privat Athmosphäre des externen Schreibers?
*Mit welchen rechtichen Schritte soll nun der Mitarbeiter vorgehen?
Danke für die Hinweise!
Linda
Hallo Linda,
Sachverhalt:
Einem Mitarbeiter wurde fristlos gekündigt, weil er während
der Arbeitszeit private Emails schrieb.
*Darf der Arbeitgeber die privaten Emails des Mitarbeiters
öffnen und ohne Abmahnung fristlos kündigen?
*Darf er auch die empfangene Emails öffnen - verletzt das
nicht die privat Athmosphäre des externen Schreibers?
*Mit welchen rechtichen Schritte soll nun der Mitarbeiter
vorgehen?
nein, darf er nicht. Zumindest hatte die Bildzeitung (ja ich weiß, keiner liest sie, hat aber 5 Mio Auflage) vor kurzem (Mai) darüber berichtet. Mit Angabe des Aktenzeichens des zuständigen Gerichtes.
Der Mitarbeiter hat gute Chancen, wenn auf Wiedereinstellung geklagt wird, zumindest eine Abfindung zu bekommen. Das Anrufen des Arbeitsgerichtes ist für den Mitarbeiter kostenlos.
Gruß,
Gerhard
nein, darf er nicht. Zumindest hatte die Bildzeitung (ja ich
weiß, keiner liest sie, hat aber 5 Mio Auflage) vor kurzem
(Mai) darüber berichtet. Mit Angabe des Aktenzeichens des
zuständigen Gerichtes.
Ja ja, die Bild, Haus- und Fachblatt eines jedes engagierten Juristen… Wenn die Nutzung des Firmenrechners für private Mails klar verboten ist und der Mitarbeiter einschlägig mehrfach abgemahnt wurde, darf ihm durchaus auch fristlos gekündigt werden. Oder wenn er in der Mail Firmengeheimnisse verrät. Oder wenn er in dieser Mail Beleidigungen über Kollegen oder Vorgesetzte verbreitet…
Solange die genauen Umstände dieser Kündigung nicht bekannt sind, lässt sich keinerlei hilfreiche Aussage zum Fall treffen.
Gruss
Schorsch
Hallo,
ich bin kein Jurist und kann nur meinen Wissensstand darstellen!
*Darf der Arbeitgeber die privaten Emails des Mitarbeiters
öffnen und ohne Abmahnung fristlos kündigen?
*Darf er auch die empfangene Emails öffnen - verletzt das
nicht die privat Athmosphäre des externen Schreibers?
Wenn keine Vereinbarungen, betrieblich oder im Tarifvertrag vorhanden sind, sind in begrenztem Umfang auch private Mails erlaubt, heißt besser „geduldet“.
Wenn aber Vereinbarungen bestehen, müssen diese halt eingehalten werden.
Das Öffnen von offensichtlich privaten Mails halte ich für nicht statthaft, aber … Wie willst Du nachweisen, dass der AG erkennen musste, dass die Mail privat war?
Der Mitarbeiter hat gute Chancen, wenn auf Wiedereinstellung
geklagt wird, zumindest eine Abfindung zu bekommen. Das
Anrufen des Arbeitsgerichtes ist für den Mitarbeiter
kostenlos.
Vorsicht! Nach meinem Wissen ist genau dies nicht der Fall und sowohl AG als auch AN müssen ihren RA zahlen.
Evtl. lassen sich die Zeitpunkte von verschickten Mails nachvollziehen und nachweisen, dass diese ausschließlich in der Mittagspause versendet wurden, auf den Zeitpunkt von Versendern hast Du natürlich keinen Einfluss.
Gruß Volker
Hallo,
gibt es in dem Betrieb einen BR ?
Wenn nicht, dann darf der AG natürlich die Sache einseitig regeln und die Einhaltung auch überwachen.
War die Nutzung der Firmenrechner für private Zwecke VORHER eindeutig untersagt, dann greift kein Postgeheimnis, Persönlichkeitsrecht o. ä.
Auch wenn es dann auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, sind doch einige diesbezügliche fristlose Kündigungen ohne vorherige Abmahnung beim BAG durchgekommen.
Aber, wie gesagt, gibt es einen BR im Betrieb, kann die Sache ganz anders aussehen.
&Tschüß
Wolfgang
Ja ja, die Bild, Haus- und Fachblatt eines jedes engagierten
Juristen…
Nein, sicherlich nicht 
Aber wenn mit Angabe des Az dort ein Urteil veröffentlicht wird, werden die sich hüten da was zu erfinden.
Wenn die Nutzung des Firmenrechners für private
Mails klar verboten ist und der Mitarbeiter einschlägig
mehrfach abgemahnt wurde, darf ihm durchaus auch fristlos
gekündigt werden.
Davon war nicht die Rede.
Oder wenn er in der Mail Firmengeheimnisse
verrät. Oder wenn er in dieser Mail Beleidigungen über
Kollegen oder Vorgesetzte verbreitet…
Wer Firmengeheimnisse verrät oder Beleidigungen über Kollegen verbreitet wird auch ohne private emails zu schreiben entlassen, oder?
Gruß,
Gerhard
Ja ja, die Bild, Haus- und Fachblatt eines jedes engagierten
Juristen…
Nein, sicherlich nicht 
Aber wenn mit Angabe des Az dort ein Urteil veröffentlicht
wird, werden die sich hüten da was zu erfinden.
Nein, erfunden ist da sicher nichts…aber leider auch nicht alles gesagt.
Wenn irgendein Arbeitsgericht in erster Instanz eine Entscheidung fällt, ist das wenig aussagekräftig für ähnlich gelagerte Fälle die ein anderes Gericht zu entscheiden hat. Manchmal sind Kleinigkeiten entscheidend.
Zudem werden (gerade bei Bild, aber leider nicht nr dort) Gerichtsentscheidungen meist stark verkürzt widergegeben, so daß wichtige Aspekte und Gründe der Entscheidung unter den Tisch fallen. Hinzu kommt, daß der verantwortliche Redakteur leider häufig wenig Ahnung hat und wichtige Vorraussetzungen für eine Entscheidung nicht nennt.
Für Entscheidungen höherer Gerichte gilt im Prinzip das Gleiche.
Gruß Stefan
Hallo Linda,
Sachverhalt:
Einem Mitarbeiter wurde fristlos gekündigt, weil er während
der Arbeitszeit private Emails schrieb.
*Mit welchen rechtichen Schritte soll nun der Mitarbeiter
vorgehen?
Da gibts schon noch paar Sachen abzuklären, bevor man was Näheres dazu sagen kann.
- War zur privaten mail-/Internet-Nutzung etwas geregelt? Wenn ja, was?
- Wie viel Arbeitszeit hat er denn so zugebracht mit dem privaten email schreiben?
- Gibts einen Betriebsrat in der Firma?
- Wurde er gekündigt wegen des email schreibens an sich oder wegen irgendwelcher Inhalte in den mails?
MfG
Ergänzung:
- Es war so weit ich weiß,mündlich verboten, den Firmenrechnen für die PrivatNutzung zu nutzen.
- lt.Angabe kamen so 5x/Tag private EMails an und wurden wieder gesandt
- es wurde ihm gekündigt wegen des EMails schreiben, nicht wegen des
Inhaltes - es war überhaupt nichts Firmeneigenes
Und fast jeder in dieser Firma hat davon Gebrauch gemacht…
Der, der nun entlassen wurde, soll als Abschreckung für die Anderen
herhalten…
Und nun?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Wolfgang,
es gibt einen Betriebsrat -
dieser meinte:
die geringste Strafe sei eine Abmahnung
und die höchste Strafe - fristlose Kündigung
und wie schon erwähnt…
der Mitarbeiter soll als Abschreckung für die anderen hinhalten…
Alles so traurig 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo
es gibt einen Betriebsrat -
dieser meinte:
die geringste Strafe sei eine Abmahnung
und die höchste Strafe - fristlose Kündigung
und wie schon erwähnt…
der Mitarbeiter soll als Abschreckung für die anderen
hinhalten…
Ist der BR also ordnungsgemäß angehört worden? Hat er der Kü zugestimmt?
Der AN sollte unbedingt seine Arbeitskraft nachweislich anbieten und gegen die fristlose Kü klagen. Allenfalls eine ordentliche Kü dürfte hier vor Gericht Bestand haben, wenn überhaupt…
Gruß,
LeoLo
- Es war so weit ich weiß,mündlich verboten, den Firmenrechnen
für die PrivatNutzung zu nutzen.
- lt.Angabe kamen so 5x/Tag private EMails an und wurden
wieder gesandt
- es wurde ihm gekündigt wegen des EMails schreiben, nicht
wegen des
Inhaltes - es war überhaupt nichts Firmeneigenes
Und fast jeder in dieser Firma hat davon Gebrauch gemacht…
Ohne vorhergehende Abmahnung dürfte weder die fristlose noch eine fristgerechte Kündigung alleine aus diesem Grund vor dem Arbeitsgericht Bestand haben.
Gruss
Schorsch
Hallo,
Hallo Wolfgang,
es gibt einen Betriebsrat -
dieser meinte:
die geringste Strafe sei eine Abmahnung
und die höchste Strafe - fristlose Kündigung
und wie schon erwähnt…
der Mitarbeiter soll als Abschreckung für die anderen
hinhalten…
Alles so traurig 
Also meine Laienmeinung dazu ist folgende:
Eine Abmahnung
muß sein!
Kürzlich war in einem Urteil ein Verwaltungsangestellter „ohne Vorstrafen“ dem wegen ebaygeschäften während der Arbeitszeit fristlos gekündigt wurde die Fristlose zu einer Abmahnung umgewandelt worden.
Kam so im Fernsehen (nicht in einer Soap)WIso oder ähnliche.
Zum Betriebsrat kann ich nach Erfahrungen im Kollegenkreis nur sagen dass die auch nicht alles wissen und aus Unwissenheit oder „seh ich in diesem Fall eigentlich auch so“ oftmals viel zu viel hinnehmen und die Mitarbeiter, ohne auf Rechtsbeistand hinzuweisen, einfach daneben sitzen und den MA unterschreiben lassen was der AG vorlegt.
Im Genannten Fall hat ein MA einen Aufhebungsvertrag wegen eines nur sehrsehr schwer beweisbaren Diebstahls unterschrieben, der sich im Nachhinein als anfechtbare Kündigung herausstellte. Aber nun war halt selber unterschrieben…
Sch*** auf den Betriebsrat, geh auf jeden Fall zum Anwalt!
Gruß powersupply
Hallo,
Hallo Wolfgang,
es gibt einen Betriebsrat -
dieser meinte:
die geringste Strafe sei eine Abmahnung
und die höchste Strafe - fristlose Kündigung
und wie schon erwähnt…
der Mitarbeiter soll als Abschreckung für die anderen
hinhalten…
Alles so traurig 
hallo Sunshine,
in diesem Einzelfall muß man dann prüfen, ob der BR seine MB geltend gemacht hat, sprich, gibt es eine Vereinbarung zu privater E-Mail-Nutzung, hat der BR zumindest zu Verhandlungen aufgefordert, wurde der BR zur Kündigung angehört etc. Das kann nur ein Fachmensch vor Ort.
Also meine Laienmeinung dazu ist folgende:
Eine Abmahnung
muß sein!
Kürzlich war in einem Urteil ein Verwaltungsangestellter „ohne
Vorstrafen“ dem wegen ebaygeschäften während der Arbeitszeit
fristlos gekündigt wurde die Fristlose zu einer Abmahnung
umgewandelt worden.
Kam so im Fernsehen (nicht in einer Soap)WIso oder ähnliche.
hallo Armin,
stimmt, die Sndung habe ich auch gesehen.
Dann solltest Du aber auch erwähnen, daß in der Sendung ausdrücklich festgestellt wurde, daß nur die lange Betriebszugehörigkeit (28 Jahre) den Angestellten „gerettet“ hat. In einem zweiten, vorher in derselben Sendung dargestellten Fall ging die Kündigung ohne vorherige
Abmahnung glatt durch
Zum Betriebsrat kann ich nach Erfahrungen im Kollegenkreis nur
sagen dass die auch nicht alles wissen und aus Unwissenheit
oder „seh ich in diesem Fall eigentlich auch so“ oftmals viel
zu viel hinnehmen und die Mitarbeiter, ohne auf Rechtsbeistand
hinzuweisen, einfach daneben sitzen und den MA unterschreiben
lassen was der AG vorlegt.
Im Genannten Fall hat ein MA einen Aufhebungsvertrag wegen
eines nur sehrsehr schwer beweisbaren Diebstahls
unterschrieben, der sich im Nachhinein als anfechtbare
Kündigung herausstellte. Aber nun war halt selber
unterschrieben…
Sch*** auf den Betriebsrat, geh auf jeden Fall zum Anwalt!
Schlechte BR kann man/frau abwählen und sich selbst zur Wahl stellen,um zu zeigen, daß es besser geht. Allerdings sollte man dabei nicht vergessen, daß BR’e gesetzlich zur Zusammenarbeit mit dem Betrieb verpflichtet sind (z. B. § 74 BetrVG) und Rücksichten nehmen müssen, die z. B. eine Gewerkschaft nicht nehmen muss.
Gruß powersupply
&tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang
hallo Armin,
stimmt, die Sndung habe ich auch gesehen.
Dann solltest Du aber auch erwähnen, daß in der Sendung
ausdrücklich festgestellt wurde, daß nur die lange
Betriebszugehörigkeit (28 Jahre) den Angestellten „gerettet“
hat. In einem zweiten, vorher in derselben Sendung
dargestellten Fall ging die Kündigung ohne vorherige
Abmahnung glatt durch
Danke für die Ergänzung. Ich hab beim Zappen nur den Schluß gesehen.
Schlechte BR kann man/frau abwählen und sich selbst zur Wahl
stellen,um zu zeigen, daß es besser geht. Allerdings sollte
man dabei nicht vergessen, daß BR’e gesetzlich zur
Zusammenarbeit mit dem Betrieb verpflichtet sind (z. B. § 74
BetrVG) und Rücksichten nehmen müssen, die z. B. eine
Gewerkschaft nicht nehmen muss.
Kann man eben bei uns im Betrieb nicht! Da herrscht Listenwahl…
Und ein paar kommen immer durch, auch die Falschen!
Gruß powersupply
Hallo nochmals,
Vielen vielen Dank für Eure Unterstützung!!!
„aus Erfahrung wird man klug…“
Liebe Grüße
Linda
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